Unternehmensnachfolge: rechtliche Möglichkeiten für einen gelungenen Übergang

13.11.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Unternehmensnachfolge,Existenzgründung,Unternehmenskauf,Gesellschaftsanteile Eine Unternehmensnachfolge sollte sorgfältig geplant sein. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Planung und Vorbereitung:
- Frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist entscheidend.
- Klare Definition von Zielen und Strategien für den Übergang.
- Identifikation und Entwicklung geeigneter Nachfolger oder Übernahmekandidaten.

2. Finanzielle Stabilität und Transparenz:
- Sicherstellung finanzieller Stabilität und Solidität des Unternehmens.
- Transparente Dokumentation aller finanziellen Aspekte für potenzielle Nachfolger.
- Festlegung fairer Unternehmensbewertungen und Finanzierungsmodalitäten.

3. Kommunikation und Mitarbeiterbeteiligung:
- Offene Kommunikation mit Mitarbeitern, Kunden und anderen Stakeholdern.
- Einbindung und Information der Belegschaft über den Prozess der Unternehmensnachfolge.
- Berücksichtigung von Mitarbeiterinteressen und -bedenken für eine reibungslose Integration des neuen Managements.
Statistiken zufolge suchen in Deutschland jährlich etwa 30.000 gut gehende Unternehmen einen neuen Chef bzw. Inhaber. In vielen Fällen wollen die Kinder des bisherigen Unternehmers oder der Unternehmerin nicht in die Fußstapfen der Eltern treten und haben eigene Pläne. Wie organisiert man nun also die Übergabe an einen geeigneten Nachfolger?

Welche Varianten der Unternehmensnachfolge gibt es?


Zunächst stellt sich die Frage, ob das Unternehmen in der Familie oder außerhalb davon weitergegeben werden soll. Es gibt Lösungen, die für beides passen. Dies sind insbesondere:

- Ein Verkauf gegen eine Einmalzahlung,
- ein Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen, etwa Raten oder Rentenzahlungen oder dauernde Lasten,
- vorweggenommene Erbfolge,
- schrittweise Übertragung.

Wie funktioniert der Verkauf eines Unternehmens?


Ein Unternehmensverkauf im Rahmen der Unternehmensnachfolge erfordert umfangreiche Vorbereitungen. Alles kann hier nicht beschrieben werden. Ein Verkauf gegen eine Einmalzahlung hat den Vorteil, dass ein schneller Wechsel vollzogen wird: Der bisherige Eigentümer hat keine weiteren Verpflichtungen und die Kaufpreiszahlung ist nicht von den unternehmerischen Fähigkeiten des Nachfolgers abhängig. Dieser kann sofort ohne fremde Einflussnahme starten.

Andererseits haben die meisten Nachfolger nicht die finanziellen Möglichkeiten, um gleich das ganze Unternehmen auf einen Schlag zu bezahlen. Bei einer Renten- oder Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum können sie womöglich eine in Zeiten hoher Zinsen teure Fremdfinanzierung vermeiden. Allerdings ist der Verkäufer dann auch vom Erfolg seines Nachfolgers abhängig. Möglich ist die Vereinbarung einer Sicherheit, wie etwa einer Hypothek auf eine Immobilie.

Wird eine Rente als Kaufpreis gezahlt, spricht man von einer Veräußerungsrente. Diese muss dann einen angemessenen Kaufpreis für das Unternehmen darstellen. Sie kann als Leibrente (für die Lebenszeit) oder als Zeitrente (für einen bestimmten Zeitraum) ausgestaltet werden.

Bei einer Ratenzahlung wird der Kaufpreis einfach auf einen fest vereinbarten Zeitraum aufgeteilt. Davon zu unterscheiden sind sogenannte dauernde Lasten. Diese wiederkehrenden Leistungen werden für mindestens zehn Jahre gezahlt und haben keine festen Beträge; stattdessen können sie sich zum Beispiel am Umsatz des Unternehmens ausrichten.

Bei einer vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen zu Lebzeiten an die künftigen Erben übertragen. Dies kann sich auch auf ein Unternehmen oder dessen Unternehmensanteile beziehen. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Schenkung. Dabei wird jedoch Schenkungssteuer anfallen. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro.

Für eine schrittweise Übertragung gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann der neue Inhaber zunächst Mitgesellschafter werden, indem er zum Beispiel einen Teil der Gesellschaftsanteile übernimmt. So ist eine langsame Heranführung an die neuen Aufgaben möglich.

Verpachtung oder Vermietung


Ein Unternehmen kann durchaus auch als Ganzes verpachtet werden. So gibt es der bisherige Unternehmer noch nicht völlig aus der Hand und sichert sich Einnahmen. Von einer Vermietung spricht man, wenn lediglich die Geschäftsräume vermietet werden. Werden dabei zum Beispiel Maschinen und Inventar an den neuen Mieter verkauft, handelt es sich steuerlich um eine Geschäftsaufgabe. Hier würde dann zum Beispiel die Pflicht bestehen, stille Reserven aufzulösen und zu versteuern.

Übernahme durch das Management


Wird ein Unternehmen an das eigene Management verkauft, spricht man von einem Management-Buy-Out. Vorteil ist, dass die neuen Eigentümer das Geschäft (und auch dessen Finanzlage) bereits kennen. Von einem Management-Buy-In spricht man, wenn neue Manager sich in das Unternehmen einkaufen. Hier ist mit einer längeren Einarbeitungsphase zu rechnen. Es gibt auch Mischformen.

Asset Deal und Share Deal


Beim Unternehmenskauf hört man oft die Begriffe Asset Deal und Share Deal. Dabei geht es einfach darum, was gekauft werden soll: "Assets" (also Wirtschaftsgüter) oder "Shares" (Unternehmensanteile). Beispiel: Verkauft eine Reederei einen Ausflugsdampfer, handelt es sich um einen Asset Deal. Verkauft sie ihre GmbH-Anteile, ist es ein Share-Deal. Beide Varianten können bei der Unternehmensnachfolge eingesetzt werden. Welche die bessere ist, hängt unter anderem von steuerlichen Fragen ab. Bei einem Share Deal besteht das Unternehmen als juristische Person weiter. Es ändern sich nur die Anteilseigner. Ein Asset Deal kann auch Lizenzen oder gewerbliche Schutzrechte betreffen. Der Verkauf von Kundendaten kann datenschutzrechtliche Probleme auslösen. Bei einem Asset Deal gründet der Käufer zunächst meist ein eigenes Unternehmen, in dessen Betriebsvermögen dann die erworbenen Wirtschaftsgüter aufgenommen werden.

Welche rechtlichen Risiken bestehen bei einer Unternehmensnachfolge?


Nach § 75 der Abgabenordnung muss der Übernehmer für alle Steuerschulden des Unternehmens haften, die in den 12 Monaten vor der Übergabe entstanden sind. Die Haftung für alte Steuerschulden kann im Unternehmenskaufvertrag auf den Verkäufer abgewälzt werden.

Grundsätzlich muss der Übernehmer für alle Altschulden des Unternehmens auch gegenüber Lieferanten oder Geschäftspartnern aufkommen (§ 25 HGB). Auch hier kann ein vertraglicher Haftungsausschluss im Unternehmenskaufvertrag vereinbart werden. Dieser ist jedoch nur wirksam, wenn er im Handelsregister eingetragen wird.

Ansonsten richten sich die Haftungsrisiken für den Übernehmer zunächst nach der Gesellschaftsform. Bei einer Personengesellschaft (Beispiel: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR) haften die Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft mit ihrem gesamten Privatvermögen. Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Hier lautet eine wichtige Frage: Wie steht das Unternehmen finanziell da und welche Schulden werden beim Kauf übernommen?

Oft ist der Übernehmer geschäftsführender Gesellschafter, und oft wird er nicht alle Anteile allein halten. Auch ein GmbH-Geschäftsführer haftet in bestimmten Fällen. So muss er sich für leichtfertige Entscheidungen im laufenden Betrieb womöglich auch finanziell vor den Gesellschaftern verantworten. Eine Haftung kann darüber hinaus zum Beispiel eintreten bei

- Zahlungen an Gesellschafter zu Lasten des Stammkapitals,
- Zahlungen, die Insolvenzreife auslösen,
- Patentrechtsverletzungen (Haftung neben der GmbH),
- schuldhaftem Verhalten in Steuersachen (§ 69 Abgabenordnung),
- Fehler beim Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter,
- Wettbewerbsverstößen (Konkurrenz gegenüber dem eigenen Unternehmen),
- verspätetes Einreichen von Änderungen der Gesellschafterliste beim Handelsregister,
- Insolvenzverschleppung.

Was sollte man bei der Unternehmensnachfolge beachten?


Die Übertragung von Gesellschafter-Anteilen an einer GmbH erfordert eine notariell beurkundete Übertragungserklärung. Ist die Übertragung wirksam, muss eine aktuelle Gesellschafterliste beim Handelsregister eingereicht werden. Dies erledigt in der Regel der Notar. Zusätzlich können in einem Unternehmenskaufvertrag auch Regelungen zur Übernahme von Vermögenswerten oder Schulden getroffen werden.

Der Verkäufer sollte wissen, dass ein Verkauf von Unternehmensanteilen steuerpflichtig ist. Es kommt die sogenannte Veräußerungsgewinnbesteuerung zur Anwendung, bei welcher der Gewinn aus dem Verkauf der Anteile als Einkünfte der GmbH aus Gewerbebetrieb zu versteuern ist (§ 17 EStG). Eine steuerliche Beratung ist für solche Fragen zu empfehlen.

Der Verkauf einer GmbH oder ihrer Anteile erfordert die Zustimmung aller Gesellschafter. Diese sollte rechtzeitig eingeholt werden, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Welche Kosten entstehen bei der Übernahme eines Unternehmens?


Dies hängt zum Teil vom erforderlichen Beratungsumfang ab. Soll zum Beispiel eine umfangreiche sogenannte Due Diligence Prüfung durchgeführt werden, um das zu kaufende Unternehmen genau zu prüfen und alle Aspekte des Kaufs vorher zu klären, fallen für einen Unternehmensprüfer durchaus Stundensätze von 300 Euro und mehrere tausend Euro Gesamthonorar an. Dies wird jedoch nicht in allen Fällen erforderlich sein.

Weiter fallen Kosten für die erforderliche notarielle Beurkundung an. Diese ist bei einem Share Deal vorgeschrieben, kann aber auch bei einem Asset Deal erforderlich sein, wenn laut Unternehmenskaufvertrag pauschal alle Vermögenswerte des Unternehmens übernommen werden sollen. Auch bei Immobilien im Betriebsvermögen ist ein Notar zu beteiligen. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Als Faustregel können beim Unternehmenskauf zwei Prozent des Kaufpreises veranschlagt werden. Diesen Betrag zahlt bei einer Unternehmensnachfolge regelmäßig der Käufer.

Was sollte im Unternehmenskaufvertrag stehen?


Wichtige Punkte in einem Unternehmenskaufvertrag sind zum Beispiel:

- Genaue Bezeichnung des Kaufobjekts,
- Stichtag des Eigentümerwechsels,
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten,
- Übersicht der Vermögenswerte des Unternehmens,
- Höhe der Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens bei Eigentümerwechsel und wer diese trägt,
- Höhe der Erträge des Unternehmens bei Eigentümerwechsel,
- Konkurrenzverbot für den bisherigen Inhaber,
- Firmenbezeichnung: Wie soll das Unternehmen künftig heißen?

Ein Unternehmenskaufvertrag kann auch eine Vertragsstrafe zu Lasten des Verkäufers für alte Steuerschulden vorsehen, die sich etwa aus einer künftigen Betriebsprüfung ergeben können. Auch ein Rücktrittsrecht des Käufers kann vereinbart werden.

Es empfiehlt sich, dem Unternehmenskaufvertrag einen Anhang beizufügen, der weitere Details über das zu kaufende Unternehmen auflistet. Hier könnte eine Negativbescheinigung des Finanzamtes Platz finden, laut der keine Steuerschulden bestehen, oder eine Liste der bestehenden Verträge mit Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern sowie vorhandener Versicherungen.

Praxistipp zur Unternehmensnachfolge


Der Vertrag, mit dem die Unternehmensnachfolge geregelt wird, lässt sich kaum standardisieren. Er sollte von einem in diesem Bereich erfahrenen Anwalt ausgearbeitet werden und auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt sein. So gibt es zum Beispiel spezialisierte Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Auch eine steuerliche Beratung - etwa durch einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht - ist zu empfehlen. Existenzgründern stehen zur Gründung selbst viele Beratungsangebote etwa bei den Industrie- und Handelskammern offen. Auch gibt es verschiedenartige Förderungen, etwa von der KfW oder von den Bundesländern.

(Ma)


 Ulf Matzen
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