Urlaub und Haustiere - Wissen für Tierfreunde

02.08.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
Hund,Tier,Urlaub,Auto,Reise,Tierpension Urlaub: Soll das Haustier mit oder gibt man es besser in Pflege? © - freepik

Vor dem Urlaub fragen sich viele Menschen, wer sich um ihre Haustiere, z.B. den Hund oder die Katze, kümmern kann. Oder sie wollen es mit in den Urlaub mitnehmen. Hier einige Tipps rund um Tiere und die Urlaubszeit.

Natürlich ist es die beste Lösung für die Urlaubszeit, nette Freunde oder Verwandte sich um Hund, Katze, Hase oder Vogel, einschließlich täglichem Füttern und ggf. Gassi gehen oder Säubern des Käfigs. Nur sind solche netten Menschen nicht immer verfügbar. Für diesen Fall gibt es professionelle Tiersitter. Sollen diese hinzugezogen werden, müssen sich die Tierfreunde allerdings auch mit Verträgen und Haftungsfragen beschäftigen. Wer haftet zum Beispiel, wenn der Hund in der Tierpension mal zubeißt? Und: Welche Möglichkeiten gibt es, das Haustier in den Urlaub mitzunehmen?

Wer pflegt mein Haustier in der Urlaubszeit?


Die erste Möglichkeit ist immer, im Bekannten- und Verwandtenkreis zu fragen. Vielleicht hat ja ein Bekannter ein Tier, bei dem man sich revanchieren kann, wenn derjenige selbst in Urlaub fährt? Wenn niemand Zeit und Lust hat, sich um das Haustier zu kümmern, gibt es bezahlte Tiersitter, die gerne die Urlaubsbetreuung für das Tier übernehmen. Mehrere Vermittlungsportale bringen online Tierhalter und private Tiersitter zusammen. Tierfreunde können dort Profile möglicher Kandidaten anschauen, sich die einschlägigen Erfahrungen der Tiersitter anschauen und die Preise vergleichen. Oft sind die Tiersitter Studenten, die sich etwas dazuverdienen möchten. Natürlich wird man hier keine große Fachkenntnis erwarten können. Inwieweit Fachwissen erforderlich ist, hängt von der Tierart und dem Charakter sowie den Bedürfnissen des Tieres ab. Eine Katze lässt sich einfacher füttern, als manche Exoten, und mit Hunden sollte man umgehen können.

Auch gewerbliche Tierpensionen bieten Tierhaltern in der Urlaubszeit ihre Dienste an. Diese sollte man sich jedoch zunächst genau anschauen, denn Qualität ist nicht selbstverständlich. Auch bieten viele örtliche Tierheime ebenfalls eine Urlaubsbetreuung an.

Was kostet eine Tierpension?


Die Preise für die Urlaubsbetreuung Ihres Haustiers in einer Tierpension können sich je nach angebotener Leistung sehr unterscheiden. Von der einfachen Tierpension bis hin zum Tierhotel mit Luxus-Angeboten wie Hundesport und Agility-Training nebst Hundeschwimmbad ist alles möglich. Als Durchschnittswert kann man 20 bis 25 Euro pro Tag für Hunde annehmen (je nach Größe) sowie 10 bis 15 Euro für Katzen und 5 bis 15 Euro für Kaninchen oder Meerschweinchen. 2022 werden zum Teil Heizkostenzuschläge erhoben. Bei mehreren Tieren gewähren Tierpensionen auch mal Mengenrabatt.

Oft gibt es eine Zusammenarbeit mit einem Tierarzt oder einer Tierklinik. Wenn Ihrem Tier Medikamente verabreicht werden müssen oder aufwändige Fellpflege nötig ist, sind meist zusätzliche Gebühren fällig. Zum Teil gibt es einen praktischen Hol- und Bring-Service.

Damit alles auch rechtlich seine Ordnung hat, müssen Tierfreunde mit der Tierpension einen Vertrag über die Urlaubsbetreuung schließen. In diesem sollten unbedingt auch die Besonderheiten des jeweiligen Tieres aufgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel besondere Verhaltensweisen, Vorlieben, Erkrankungen, notwendige Medikamente. Wenn sich Ihr Tier schlecht mit Artgenossen verträgt, sollten Sie dies ehrlich mitteilen. In der Regel haben Tierpensionen auch Plätze für unverträgliche Bewohner, dies müssen sie nur vorher wissen.

Andere Tiersitter arbeiten mobil und kommen in die Wohnung. Diese werden nach Stunden bezahlt. Auch für die Pflege von Aquarien gibt es solche Angebote; hier ist natürlich etwas Fachkenntnis gefragt. Der Stundensatz kann sehr unterschiedlich sein und hängt von der Erfahrung des Betreffenden, dem Ort und der Anzahl der zu versorgenden Tiere ab. Oft wird die Anfahrt zusätzlich berechnet.

Die Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn Bello mal zubeißt?


Die Haftung von Tierhaltern regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Vorschrift besagt: Wenn jemand durch ein Haustier verletzt wird oder dieses einen Sachschaden verursacht, haftet der Tierhalter. Diese Haftung gilt vollkommen unabhängig von einem Verschulden. Das Argument, dass man zum Zeitpunkt des Vorfalles in Schweden Lachse geangelt hat, fällt also aus.

Ebenso ist es kein Argument, dass Personen geschädigt werden, die beruflich mit fremden Tieren umgehen. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass auch diese Personen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Tierhalter haben können.
So gestand der Bundesgerichtshof 2014 der Inhaberin einer Tierpension einen Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Kunden zu, dessen Hund sie während der Urlaubsbetreuung ins Gesicht gebissen hatte (Urteil vom 25. März
2014, Az. VI ZR 372/13). Auch ein Tierarzt konnte erfolgreich Schadensersatz plus Verdienstausfall gegen eine Tierhalterin geltend machen. Der Veterinär hatte versucht, bei einem in Pension gegebenen Araberhengst rektal Fieber zu messen. Dabei hatte er einen Huftritt abbekommen (BGH, Urteil vom 17. März 2009, Az. VI ZR 166/08). Tierhalter sollten für solche Fälle unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.

Wohin kann ich mein Tier in den Urlaub mitnehmen?


In Deutschland darf man in einigen Hotels und Ferienwohnungen sein Tier mitbringen. Immerhin sind Tierfreunde eine Zielgruppe, die für Umsatz in der Ferienbranche sorgt. Solche tierfreundlichen Unterkünfte findet man in den Reise- oder Unterkunftsportalen im Internet. Im Ausland ist es schwieriger. Bei einer Auslandsreise brauchen Tierfreunde nicht nur die Zustimmung des Inhabers ihrer Unterkunft, sondern auch das "okay" ihrer Fluggesellschaft, falls sie nicht per Auto anreisen. Für die Tiere kann es je nach Reiseland auch besondere "Einreiseformalitäten" wie Quarantäne oder Impfungen geben.

Was halten Fluggesellschaften von Hund, Katze & Co.?


Der Umgang mit Tieren als Reisebegleitung ist je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. Die meisten Airlines nehmen Tiere mit, sie stellen dafür aber ganz verschiedene Regeln auf. Manchmal dürfen Fluggäste Tiere mit in die Kabine nehmen, die inklusive Transportbox nicht mehr als 8 kg wiegen. Für die Mitnahme eines Tiers fallen zusätzliche Gebühren an, diese können etwa 25 bis 300 Euro betragen. Eine vorherige Anmeldung des Tieres ist unbedingt erforderlich, am besten gleich bei der Buchung des Fluges.

Außerdem verlangen manche Airlines einen gültigen Impfpass. Größere Hunde werden oft im Frachtraum befördert. Hier muss man sich rechtzeitig nach den Anforderungen der Fluggesellschaft an die Transportbox erkundigen. Meist gelten weniger strenge Regeln für Blinden- und Assistenzhunde. Gefährliche Hunde (Kampfhunde, sogenannte Listenhunde) werden hingegen oft nicht mitgenommen. Auch Nagetiere oder Schlangen wollen die Fluggesellschaften nicht in ihren Maschinen haben. Dies ist für alle Beteiligten auch besser: Entwischt so ein Tier, möchte wohl niemand die Ausfallzeit des Flugzeuges bezahlen, während eine Suchmannschaft durch Frachträume und Kabelschächte kriecht.

Welche Reiseformalitäten gelten für Tiere innerhalb der EU?


Wer mit seinem Tier in Urlaub fahren will, sollte wissen: In der EU regelt seit Ende 2014 eine neue Verordnung das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen.
Wer von Deutschland aus in ein anderes EU-Land reisen will, hat dafür zu sorgen, dass sein Tier folgende Voraussetzungen erfüllt:

- Gültige Impfung gegen Tollwut (mindestens 21 Tage alt),
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (wenn diese vor dem 3.7.2011 durchgeführt wurde),
- Heimtierausweis: Seit 2014 in neuer Form. Der ihn ausstellende Tierarzt trägt darin Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein; der Ausweis ist vom Halter zu unterschreiben, alte Ausweise bleiben gültig.

Großbritannien, Malta, Schweden und Irland haben seit 2012 den verpflichtenden Bluttest für Tollwut und die Zeckenbehandlung abgeschafft. Finnland, Malta, Großbritannien und Irland fordern weiterhin den Nachweis einer Bandwurmbehandlung. Für Kampfhunde kann es je nach Einreiseland Einschränkungen geben. Tierhalter sollten sich vor der Reise an das jeweilige Konsulat in Deutschland wenden.

Tiere müssen bei Reisen im Auto gesichert sein - etwa durch Absperrgitter, Transportboxen oder Autogurte (§ 23 StVO). Dies gilt in Deutschland und weiteren EU-Ländern, sollte aber auch im Interesse des Tieres und der Unfallvermeidung geschehen.

Welche Reiseformalitäten gelten außerhalb der EU?


Deutlich mehr Formalitäten sind bei Reisen mit Tieren in Länder außerhalb der EU zu beachten. Bei der Einreise ins Urlaubsland müssen Tierfreunde zunächst dessen Vorschriften beachten. Über diese kann man sich beim Konsulat des Einreiselandes in Deutschland informieren. Vorsicht: Auch die Rückreise kann Schwierigkeiten mit sich bringen. Besondere Regeln gibt es besonders bei Hunden, Katzen und Frettchen, um ein Einschleppen der Tollwut zu verhindern. Zwar wurden solche Regelungen für Reisen innerhalb der EU wegen des guten flächendeckenden Impfschutzes meist abgeschafft oder gelockert. Dies gilt jedoch nicht unbedingt für Reisen in Länder außerhalb der EU.

Bei der Rückreise in die EU müssen Tierhalter meist vorweisen können:

- Tätowierung oder Mikrochip (bei neuer Kennzeichnung ab 3. Juli 2011 nur noch Microchip),
- gültige Tollwutschutzimpfung,
- EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. amtliche Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat), in dem die Mikrochipnummer oder Tätowierung eingetragen sind,
- Impfpapiere / Tiergesundheitsbescheinigung und ggf. Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest),
- Begleitung einer verantwortlichen Person, die eine schriftliche Erklärung darüber abgeben muss, dass das Tier nicht importiert wird, um es zu verkaufen oder einen Besitzerwechsel zu ermöglichen.

Verboten ist die Einfuhr von Hundewelpen in die EU bzw. nach Deutschland, die jünger sind als 15 Wochen. Bei älteren Welpen muss eine Tollwut-Schutzimpfung nachgewiesen werden. Näheres dazu finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

Bei jedem Haustier, das nach einer Reise in die EU zurückkehrt, werden grundsätzlich die Dokumente und die Identität des Tieres kontrolliert. Daher muss das Tier am Zoll angemeldet werden. Eine Einreise bzw. Rückreise mit Tieren aus Nicht-EU-Ländern ist nicht selbstverständlich über jeden Flughafen möglich, sondern nur über bestimmte Flughäfen. Hier finden Sie die Liste der Einreiseorte:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Haus-Zootiere/Liste_Einreiseorte_Bundesrepublik_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Wann braucht mein Haustier auf Reisen einen Tollwut-Test?


Ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor muss vor der Rückreise in die EU durchgeführt werden, wenn man sich mit dem Tier in einem Land aufgehalten hat, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Tollwutstatus zumindest unbekannt ist. Beispiele für solche Länder sind die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Wenn das Haustier sogar aus einem dieser Länder stammt und neu in die EU kommt, reicht der Bluttest nicht aus. Dann ist obendrein eine Wartefrist von drei Monaten vor der Einreise in die EU erforderlich. Nähere Infos gibt es beim Bundeslandwirtschaftsministerium oder beim Zoll:

Praxistipp zum Urlaub mit Hund, Katze & Co.


Für Tiere können Flugreisen viel Stress bedeuten. Für Ihren Hund oder Ihre Katze kann es besser sein, es für die Dauer des Urlaubs zu Hause betreuen zu lassen. Wenn es zu einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit einem Haustier kommt, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich auf das Tierrecht als Teilgebiet des Zivilrechts spezialisiert hat.

(Wk)


 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion