Vaterschaftstest: Was muss man wissen?

22.08.2019, Redaktion Anwalt-Suchservice
Vaterschaftstest: Was muss man wissen? © Rh - Anwalt-Suchservice

Nicht selten zweifeln Väter daran, ob sie wirklich der Vater ihres Kindes sind. Ein Vaterschaftstest kann Klarheit schaffen. Ein solcher Test unterliegt allerdings einer ganzen Reihe von rechtlichen Regeln.

Viele Gründe können dazu führen, dass Zweifel an einer Vaterschaft aufkommen. Dazu gehören eine Schwangerschaft kurz nach dem Beginn einer neuen Beziehung, wechselnde Partner, der Verdacht auf Fremdgehen oder eine Vergewaltigung. Auch Kinder verlangen gelegentlich einen Vaterschaftstest, um Klarheit darüber zu gewinnen, wer ihr Vater ist. Ein solcher Test kann nicht nur rechtliche Folgen haben. Er erschüttert auch das Vertrauen zwischen den Beteiligten und kann – wenn der Vater bereits eine Beziehung zum Kind aufgebaut hat – auch das familiäre Zusammenleben auf Dauer gefährden.

Was bedeutet Vaterschaft?


Hier muss man erst einmal zwischen rechtlicher und biologischer Vaterschaft unterscheiden. Wird ein Kind während einer Ehe geboren, ist der Ehemann rechtlich der Vater. Er muss aber nicht unbedingt auch der biologische Vater sein.

§ 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt:
Vater eines Kindes ist der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Die rechtliche Vaterschaft hat viele Folgen: So muss der Vater Unterhalt für sein Kind zahlen, er hat in der Regel das Sorgerecht, zumindest aber ein Umgangsrecht und das Kind ist ihm gegenüber erbberechtigt. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind führt auch zu weiteren rechtlichen Folgen, wie etwa einem Anspruch des Kindes auf Familienversicherung oder einem strafrechtlichen Zeugnisverweigerungsrecht.

Vaterschaft nach der Scheidung?


Mit einer Scheidung endet die Ehe. Wird ein Kind kurz nach der Scheidung geboren, gilt der Ex-Ehemann nicht mehr automatisch als Vater. Er kann die Vaterschaft anerkennen oder diese kann per Gericht festgestellt werden – anders läuft nichts.
Früher war die Rechtslage anders: Bei Kindern, die vor dem 1.7.1998 geboren sind, gilt der frühere Ehemann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Rechtskraft der Ehescheidung geboren wurde.

Wie funktioniert eine Vaterschaftsanfechtung?


Die Vaterschaft kann durch einen Antrag beim örtlichen Familiengericht angefochten werden. Anfechtungsberechtigt sind der bisher als Vater angesehene Mann, auch der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, sowie die Mutter und das Kind. Grundsätzlich ist eine Vaterschaftsanfechtung nur innerhalb von zwei Jahren möglich. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Anfechtende von den Umständen erfährt, die ihn an der Vaterschaft zweifeln lassen.
Vor Gericht muss dann dargelegt und ggf. bewiesen werden, warum an der Vaterschaft gezweifelt wird. Hier kommt der Vaterschaftstest als Beweismittel in Frage. Vermutungen reichen hier nicht aus.
Übrigens: Wurde das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt, ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen (§ 1600 Abs. 4 BGB).

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?


Hält das Gericht dies für erforderlich, beschließt es die Einholung eines Abstammungsgutachtens. Dafür wird die Vaterschaft mit Hilfe von DNA-Tests in einem Labor festgestellt. Dabei werden von allen beteiligten Personen (Mutter, mutmaßlicher Vater, Kind bzw. Kinder) DNA-Proben genommen. Dies können zum Beispiel Blut- oder Speichelproben sein.

Was sind die Folgen eines heimlichen Vaterschaftstests?


Im Jahr 2010 ist das Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten. Seitdem sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Erforderlich ist die Zustimmung aller Personen, von denen Proben entnommen werden. Bei einem minderjährigen Kind müssen in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, reicht dessen Zustimmung aus.
Bei einem gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest muss ein Zeuge bei der Probenentnahme anwesend sein, auch wird sehr genau die Identität der beteiligten Personen geprüft. Auskunft über den Ablauf erteilen die Labore.
Ein heimlicher Vaterschaftstest (etwa durch das Einsammeln von Proben zu Hause und das Einschicken an ein Labor) ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Für das beteiligte Labor kann das Bußgeld bis zu 300.000 Euro betragen.
Ein heimlicher Vaterschaftstest gilt darüber hinaus im Gerichtsverfahren als wertlos.

Was, wenn die Zustimmung verweigert wird?


Das Gericht kann die Zustimmung ersetzen. Dann kann zum Beispiel das Familiengericht die Einwilligung erteilen. Die Familiengerichte tun dies meist auch, da Vater, Mutter und Kind jeweils einen gesetzlichen Anspruch auf Einwilligung in eine Abstammungsuntersuchung haben. Das Gericht kann das Verfahren aussetzen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist (§ 1598a BGB).

Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft?


2014 hat der Bundesgerichtshof sogar eine Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft für zulässig erklärt. Die Klägerin war 1944 geboren und wollte feststellen lassen, dass ein 2011 verstorbener Mann ihr Vater war.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen trete hier hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück. Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft war zulässig, weil die Angaben der Antragstellerin ausreichende Anhaltspunkte für eine Vaterschaft des Verstorbenen enthielten, ihre Behauptung also nicht ins Blaue hinein erfolgt war (29.10.2014, Az. XII ZB 20/14).

Praxistipp


Ein Vaterschaftstest kann vieles klären. Er kann aber auch das Vertrauensverhältnis in einer Beziehung zerstören oder das Verhältnis zwischen dem Mann und dem Kind, dass nun nicht mehr sein Kind ist. Es sollte also gut überlegt sein, ob eine solche Klärung stattfinden muss. Zur rechtlichen Seite kann ein Fachanwalt für Familienrecht Betroffene beraten.

(Bu)


 Stephan Buch
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion