Motorradsaison beginnt: Was Motorradfahrer jetzt wissen sollten
02.05.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Endlich wieder Motorradfahren! Schnell ist das Bike wieder fit gemacht - die Saison läuft. Aber: Hat man wirklich an alles gedacht? Sind die Reifen noch gut genug? Sind Schutzkleidung und Helm wirklich noch brauchbar als Schutz, falls doch einmal etwas passiert? Wenn nicht, kann dies zu allem Übel auch noch die Haftungsfrage beeinflussen. Und: Was muss man Besonderes beachten, wenn ein Sozius oder eine Sozia mitfährt?
2010 hat die Dekra eine Reihe von Unfallmaschinen untersucht und die Ergebnisse in einem Report zur Verkehrssicherheit von Motorrädern zusammengefasst. Knapp die Hälfte der Motorräder hatten abgefahrene Reifen oder einen zu geringen Reifendruck. Dies zeigt, dass den Reifen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Motorradfahrer sollten ihre Reifen zur Vorbeugung vor Unfällen regelmäßig auf Luftdruck, Profil, unregelmäßige Abnutzung und Beschädigungen prüfen. Die Verschleißgrenze liegt bei einer Profiltiefe von 1,6 mm. Es gibt keine feste Altersgrenze, wann Reifen ausgemustert werden müssen. Ihr Zustand hängt von zu vielen Faktoren ab.
Empfohlen wird oft, die Motorradreifen nach fünf Jahren in einer Werkstatt prüfen zu lassen. Nach zehn Jahren werden sie meist als reif für die Ausmusterung angesehen. Das Alter der Reifen erkennt man an der auf der Seitenwand angebrachten DOT-Nummer. Diese auf die Reifen geprägte vierstellige Zahl wird seit 2001 verwendet. Sie zeigt die Produktionswoche und das Produktionsjahr an. So steht zum Beispiel 2319 für die 23. Produktionswoche des Jahres 2019.
In Deutschland gibt es seit 2010 für alle Kraftfahrzeuge eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichem Wetter für den Winter geeignete Reifen aufgezogen sein müssen. Am 10. März 2017 hat allerdings der Bundesrat beschlossen, diese Pflicht für Motorräder wieder abzuschaffen. Denn: Im Winter fährt sowieso kaum jemand Motorrad – und Winterreifen für Zweiräder findet man kaum im Handel. Daher sind einspurige Fahrzeuge, wie Motorräder, von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Geregelt ist dies in § 2 Abs. 3a Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in Kraft seit 1. Juni 2017.
Unsichere Reifen bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr. Abgesehen davon droht beim Motorradfahren mit abgefahrenem Reifenprofil auch ein Bußgeld. Grundsätzlich beträgt dieses 60 Euro. 75 Euro sind es bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und 90 Euro bei einem Unfall. Dazu gibt es jeweils noch einen Punkt in Flensburg. Wer durch unsichere Reifen an seinem Motorrad einen Unfall verursacht, muss zusätzlich mit Einschränkungen beim Versicherungsschutz rechnen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hängt dies bei der Kaskoversicherung davon ab, ob der Unfall tatsächlich durch ein unzureichendes Reifenprofil verursacht wurde. Dann wäre die Vollkaskoversicherung leistungsfrei (Az. 10 U 253/08).
Ein Motorrad hat keine Knautschzone. Daher sind Helme wichtig. Vorschrift ist: Wer auf einem Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h unterwegs ist, hat nach § 21a StVO einen "geeigneten" Helm zu tragen. Die Helmpflicht gilt für Fahrer und Beifahrer. Hier stellt sich die Frage: Was bedeutet "geeignet"?
Nicht "geeignet" sind zum Beispiel Radfahrerhelme, Arbeitshelme etwa für Bauarbeiter, Feuerwehrhelme oder Militärhelme. Alle diese Helme bieten keinen ausreichenden Schutz für Motorradfahrer. Aus Behördensicht sind auch sogenannte Braincaps, die Gesicht, Ohren und Kinn freilassen, zu unsicher und nicht geeignet.
Als geeignet angesehen werden Helme mit ECE-Einnäher (Economic Commission of Europe), für welche die Norm ECE-R 22.05 gilt. Ein so gekennzeichneter Helm entspricht gewissen Mindestanforderungen – und hält auch bestimmte Belastungen aus. Allerdings können Helme auch ohne ECE-Prüfung zulässig sein. Dazu müssen sie aufgrund ihrer Bauart als Motorrad-Helme geeignet sein. Dies muss im Streitfall dann jeweils im Einzelfall beurteilt werden.
Wer mit einem ungeeigneten Helm von der Polizei angehalten wird, erhält häufig nur ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Die Polizei kann jedoch auch die Weiterfahrt ohne geeigneten Helm untersagen. Nimmt man auf dem Motorrad ein Kind ohne geeigneten Helm mit, werden bereits 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Auch hier kann die Versicherung nach einem Unfall ihre Leistungen verringern – sogar dann, wenn man diesen nicht verschuldet hat (z. B. Landgericht Köln, Az. 18 O 148/08).
Asphalt und Haut vertragen sich nicht. Einen guten Schutz vor schweren Verletzungen bieten Lederjacke, Motorradhose und Handschuhe mit Protektoren sowie gute Motorradstiefel.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, besondere Schutzkleidung zu tragen. Man sollte aber wissen: Gerichte sprechen nach einem Verkehrsunfall häufig nicht einer Partei allein die Schuld zu. Meist findet eine Aufteilung der Schuld und des Schadens statt. Motorradfahrer, die ohne geeignete Schutzkleidung verunglückt sind, müssen unter Umständen damit rechnen, dass man ihnen ein erhebliches Mitverschulden an ihren Verletzungen zuschreibt. Dies gilt jedenfalls, wenn ihre Verletzungen mit geeigneter Schutzkleidung weniger schwer gewesen wären (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.2.2006, Az. I-1 U 137/05). Unzureichende Schutzkleidung kann auch bei einem unverschuldeten Unfall zu einem weit geringeren Schmerzensgeld führen.
Die am 1.1.2016 in Kraft getretene EU-Verordnung UNECE-R 41.04 macht dies vom Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine abhängig. Neu zugelassene Maschinen müssen Grenzwerte zwischen 73 und 77 dB(A) einhalten. Für ältere Fahrzeuge gelten die früheren Regelungen aufgrund eines Bestandsschutzes weiter.
Beim Tuning unterscheidet man zwischen Soundtuning, optischem Tuning und Leistungstuning. Alle Änderungen müssen regelkonform sein. Sonst droht ein Erlöschen der Betriebserlaubnis der Maschine. Es geht hier also nicht nur um ein Bußgeld, sondern man darf nach einer Kontrolle auch nicht mehr weiterfahren.
Erlaubt sind nur Zubehörteile mit einer ABE oder einer EU-Typengenehmigung. Erkennbar ist diese an der E-Nummer auf dem jeweiligen Teil. Ansonsten kann man bei der Prüfstelle eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Generell sind Umbauten unzulässig, die dazu dienen, Schadstoff- oder Lärmgrenzwerte zu umgehen, wie etwa Änderungen am Auspuff. Wird die Zulässigkeit von Zubehörteilen mit einem Teilegutachten nachgewiesen, kann die Zulassungsbehörde diese nachträglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen.
Soll auf einem Motorrad eine Beifahrerin oder ein Beifahrer mitfahren, muss es nach § 35a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für diese einen Sitz geben. Für Kinder unter sieben Jahren ist ein besonderer Sitz Vorschrift. Zusätzlich muss durch Radverkleidungen dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen bzw. Räder geraten. § 61 StVZO schreibt generell für Beifahrer Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vor.
Vor dem Start in die Motorradsaison lohnt es sich, sich den einen oder anderen Gedanken um Sicherheit und Ausstattung von Maschine und Fahrer zu machen. So lässt sich das Risiko schwerer Verletzungen bei einem Motorradunfall deutlich verringern. Wenn Sie ein Rechtsproblem im Zusammenhang mit dem Motorrad haben, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.
Das Wichtigste in Kürze
1. Technik überprüfen: Vor der ersten Fahrt sollten Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Flüssigkeiten überprüft werden, um sicherzustellen, dass das Motorrad einwandfrei funktioniert.
2. Fahrkönnen auffrischen: Nach einer Pause ist es wichtig, sich wieder an das Fahren mit dem Zweirad zu gewöhnen. Motorradfahrer sollten mit langsamen Fahrten starten, um mit dem Handling ihrers Motorrads wieder vertraut zu werden.
3. Richtige Ausrüstung: Helm, Schutzkleidung und Handschuhe sind Pflicht bzw. sehr empfehlenswert, um sich vor Verletzungen bei einem Unfall zu schützen.
1. Technik überprüfen: Vor der ersten Fahrt sollten Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Flüssigkeiten überprüft werden, um sicherzustellen, dass das Motorrad einwandfrei funktioniert.
2. Fahrkönnen auffrischen: Nach einer Pause ist es wichtig, sich wieder an das Fahren mit dem Zweirad zu gewöhnen. Motorradfahrer sollten mit langsamen Fahrten starten, um mit dem Handling ihrers Motorrads wieder vertraut zu werden.
3. Richtige Ausrüstung: Helm, Schutzkleidung und Handschuhe sind Pflicht bzw. sehr empfehlenswert, um sich vor Verletzungen bei einem Unfall zu schützen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie lange halten Motorradreifen? Gibt es eine Winterreifenpflicht auch für Motorräder? Welche Folgen haben unsichere Reifen am Motorrad? Was muss man zur Helmpflicht für Motorradfahrer wissen? Welche Strafen drohen Motorradfahrern bei Helm-Verstößen? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Motorrad-Schutzkleidung? Auspuff und Sound: Wie laut darf ein Motorrad sein? Was ist beim Motorrad-Tuning erlaubt? Was muss ich beachten, wenn ein Sozius mitfährt? Praxistipp für Motorradfahrer Wie lange halten Motorradreifen?
2010 hat die Dekra eine Reihe von Unfallmaschinen untersucht und die Ergebnisse in einem Report zur Verkehrssicherheit von Motorrädern zusammengefasst. Knapp die Hälfte der Motorräder hatten abgefahrene Reifen oder einen zu geringen Reifendruck. Dies zeigt, dass den Reifen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Motorradfahrer sollten ihre Reifen zur Vorbeugung vor Unfällen regelmäßig auf Luftdruck, Profil, unregelmäßige Abnutzung und Beschädigungen prüfen. Die Verschleißgrenze liegt bei einer Profiltiefe von 1,6 mm. Es gibt keine feste Altersgrenze, wann Reifen ausgemustert werden müssen. Ihr Zustand hängt von zu vielen Faktoren ab.
Empfohlen wird oft, die Motorradreifen nach fünf Jahren in einer Werkstatt prüfen zu lassen. Nach zehn Jahren werden sie meist als reif für die Ausmusterung angesehen. Das Alter der Reifen erkennt man an der auf der Seitenwand angebrachten DOT-Nummer. Diese auf die Reifen geprägte vierstellige Zahl wird seit 2001 verwendet. Sie zeigt die Produktionswoche und das Produktionsjahr an. So steht zum Beispiel 2319 für die 23. Produktionswoche des Jahres 2019.
Gibt es eine Winterreifenpflicht auch für Motorräder?
In Deutschland gibt es seit 2010 für alle Kraftfahrzeuge eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichem Wetter für den Winter geeignete Reifen aufgezogen sein müssen. Am 10. März 2017 hat allerdings der Bundesrat beschlossen, diese Pflicht für Motorräder wieder abzuschaffen. Denn: Im Winter fährt sowieso kaum jemand Motorrad – und Winterreifen für Zweiräder findet man kaum im Handel. Daher sind einspurige Fahrzeuge, wie Motorräder, von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Geregelt ist dies in § 2 Abs. 3a Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in Kraft seit 1. Juni 2017.
Welche Folgen haben unsichere Reifen am Motorrad?
Unsichere Reifen bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr. Abgesehen davon droht beim Motorradfahren mit abgefahrenem Reifenprofil auch ein Bußgeld. Grundsätzlich beträgt dieses 60 Euro. 75 Euro sind es bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und 90 Euro bei einem Unfall. Dazu gibt es jeweils noch einen Punkt in Flensburg. Wer durch unsichere Reifen an seinem Motorrad einen Unfall verursacht, muss zusätzlich mit Einschränkungen beim Versicherungsschutz rechnen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hängt dies bei der Kaskoversicherung davon ab, ob der Unfall tatsächlich durch ein unzureichendes Reifenprofil verursacht wurde. Dann wäre die Vollkaskoversicherung leistungsfrei (Az. 10 U 253/08).
Was muss man zur Helmpflicht für Motorradfahrer wissen?
Ein Motorrad hat keine Knautschzone. Daher sind Helme wichtig. Vorschrift ist: Wer auf einem Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h unterwegs ist, hat nach § 21a StVO einen "geeigneten" Helm zu tragen. Die Helmpflicht gilt für Fahrer und Beifahrer. Hier stellt sich die Frage: Was bedeutet "geeignet"?
Nicht "geeignet" sind zum Beispiel Radfahrerhelme, Arbeitshelme etwa für Bauarbeiter, Feuerwehrhelme oder Militärhelme. Alle diese Helme bieten keinen ausreichenden Schutz für Motorradfahrer. Aus Behördensicht sind auch sogenannte Braincaps, die Gesicht, Ohren und Kinn freilassen, zu unsicher und nicht geeignet.
Als geeignet angesehen werden Helme mit ECE-Einnäher (Economic Commission of Europe), für welche die Norm ECE-R 22.05 gilt. Ein so gekennzeichneter Helm entspricht gewissen Mindestanforderungen – und hält auch bestimmte Belastungen aus. Allerdings können Helme auch ohne ECE-Prüfung zulässig sein. Dazu müssen sie aufgrund ihrer Bauart als Motorrad-Helme geeignet sein. Dies muss im Streitfall dann jeweils im Einzelfall beurteilt werden.
Welche Strafen drohen Motorradfahrern bei Helm-Verstößen?
Wer mit einem ungeeigneten Helm von der Polizei angehalten wird, erhält häufig nur ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Die Polizei kann jedoch auch die Weiterfahrt ohne geeigneten Helm untersagen. Nimmt man auf dem Motorrad ein Kind ohne geeigneten Helm mit, werden bereits 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Auch hier kann die Versicherung nach einem Unfall ihre Leistungen verringern – sogar dann, wenn man diesen nicht verschuldet hat (z. B. Landgericht Köln, Az. 18 O 148/08).
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Motorrad-Schutzkleidung?
Asphalt und Haut vertragen sich nicht. Einen guten Schutz vor schweren Verletzungen bieten Lederjacke, Motorradhose und Handschuhe mit Protektoren sowie gute Motorradstiefel.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, besondere Schutzkleidung zu tragen. Man sollte aber wissen: Gerichte sprechen nach einem Verkehrsunfall häufig nicht einer Partei allein die Schuld zu. Meist findet eine Aufteilung der Schuld und des Schadens statt. Motorradfahrer, die ohne geeignete Schutzkleidung verunglückt sind, müssen unter Umständen damit rechnen, dass man ihnen ein erhebliches Mitverschulden an ihren Verletzungen zuschreibt. Dies gilt jedenfalls, wenn ihre Verletzungen mit geeigneter Schutzkleidung weniger schwer gewesen wären (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.2.2006, Az. I-1 U 137/05). Unzureichende Schutzkleidung kann auch bei einem unverschuldeten Unfall zu einem weit geringeren Schmerzensgeld führen.
Auspuff und Sound: Wie laut darf ein Motorrad sein?
Die am 1.1.2016 in Kraft getretene EU-Verordnung UNECE-R 41.04 macht dies vom Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine abhängig. Neu zugelassene Maschinen müssen Grenzwerte zwischen 73 und 77 dB(A) einhalten. Für ältere Fahrzeuge gelten die früheren Regelungen aufgrund eines Bestandsschutzes weiter.
Was ist beim Motorrad-Tuning erlaubt?
Beim Tuning unterscheidet man zwischen Soundtuning, optischem Tuning und Leistungstuning. Alle Änderungen müssen regelkonform sein. Sonst droht ein Erlöschen der Betriebserlaubnis der Maschine. Es geht hier also nicht nur um ein Bußgeld, sondern man darf nach einer Kontrolle auch nicht mehr weiterfahren.
Erlaubt sind nur Zubehörteile mit einer ABE oder einer EU-Typengenehmigung. Erkennbar ist diese an der E-Nummer auf dem jeweiligen Teil. Ansonsten kann man bei der Prüfstelle eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Generell sind Umbauten unzulässig, die dazu dienen, Schadstoff- oder Lärmgrenzwerte zu umgehen, wie etwa Änderungen am Auspuff. Wird die Zulässigkeit von Zubehörteilen mit einem Teilegutachten nachgewiesen, kann die Zulassungsbehörde diese nachträglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen.
Was muss ich beachten, wenn ein Sozius mitfährt?
Soll auf einem Motorrad eine Beifahrerin oder ein Beifahrer mitfahren, muss es nach § 35a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für diese einen Sitz geben. Für Kinder unter sieben Jahren ist ein besonderer Sitz Vorschrift. Zusätzlich muss durch Radverkleidungen dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen bzw. Räder geraten. § 61 StVZO schreibt generell für Beifahrer Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vor.
Praxistipp für Motorradfahrer
Vor dem Start in die Motorradsaison lohnt es sich, sich den einen oder anderen Gedanken um Sicherheit und Ausstattung von Maschine und Fahrer zu machen. So lässt sich das Risiko schwerer Verletzungen bei einem Motorradunfall deutlich verringern. Wenn Sie ein Rechtsproblem im Zusammenhang mit dem Motorrad haben, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.
(Bu)