Motorradsaison läuft: Was Motorradfahrer jetzt wissen sollten
31.07.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Technik überprüfen: Vor der ersten Fahrt sollten Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Flüssigkeiten überprüft werden, um sicherzustellen, dass das Motorrad einwandfrei funktioniert.
2. Fahrkönnen auffrischen: Nach einer Pause ist es wichtig, sich wieder an das Fahren mit dem Zweirad zu gewöhnen. Motorradfahrer sollten mit langsamen Fahrten starten, um mit dem Handling ihrers Motorrads wieder vertraut zu werden.
3. Richtige Ausrüstung: Helm, Schutzkleidung und Handschuhe sind Pflicht bzw. sehr empfehlenswert, um sich vor Verletzungen bei einem Unfall zu schützen.
1. Technik überprüfen: Vor der ersten Fahrt sollten Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Flüssigkeiten überprüft werden, um sicherzustellen, dass das Motorrad einwandfrei funktioniert.
2. Fahrkönnen auffrischen: Nach einer Pause ist es wichtig, sich wieder an das Fahren mit dem Zweirad zu gewöhnen. Motorradfahrer sollten mit langsamen Fahrten starten, um mit dem Handling ihrers Motorrads wieder vertraut zu werden.
3. Richtige Ausrüstung: Helm, Schutzkleidung und Handschuhe sind Pflicht bzw. sehr empfehlenswert, um sich vor Verletzungen bei einem Unfall zu schützen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie lange halten Motorradreifen? Besteht eine Winterreifenpflicht auch für Motorräder? Welche Folgen haben unsichere Reifen am Motorrad? Was muss man zur Helmpflicht für Motorradfahrer wissen? Welche Strafen drohen Motorradfahrern bei Helm-Verstößen? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Motorrad-Schutzkleidung? Auspuff und Sound: Wie laut darf ein Motorrad sein? Anwohner contra Auspuffsound: Wo gibt es Fahrverbote für Motorräder? Was ist beim Motorrad-Tuning erlaubt? Was muss ich beachten, wenn ein Sozius mitfährt? Praxistipp für Motorradfahrer Wie lange halten Motorradreifen?
Die Dekra hat 2010 eine Reihe von Unfallmaschinen untersucht. Die Ergebnisse wurden in einem Report zur Verkehrssicherheit von Motorrädern zusammengefasst. Das Ergebnis: Knapp die Hälfte der Motorräder hatten abgefahrene Reifen oder einen zu geringen Reifenluftdruck. Dies zeigt, dass den Reifen häufig zu geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Um Unfällen vorzubeugen, sollten Motorradfahrer ihre Reifen regelmäßig auf Luftdruck, Profil, unregelmäßige Abnutzung und Beschädigungen prüfen. Bei einer Profiltiefe von 1,6 mm ist die Verschleißgrenze erreicht. Empfohlen wird oft eine Mindestprofiltiefe von 4 mm.
Eine feste Altersgrenze, wann Reifen ausgemustert werden müssen, gibt es nicht. Ihr Zustand hängt von zu vielen Faktoren ab. Empfohlen wird jedoch häufig, Motorradreifen nach fünf Jahren in einer Werkstatt prüfen zu lassen. Nach zehn Jahren gelten sie meist als reif für die Ausmusterung.
Das Alter der Reifen kann man an der auf der Seitenwand angebrachten DOT-Nummer ablesen. Diese auf die Reifen geprägte vierstellige Zahl gibt es seit 2001. Sie zeigt die Produktionswoche und das Produktionsjahr an. So steht zum Beispiel 2320 für die 23. Produktionswoche des Jahres 2020.
Besteht eine Winterreifenpflicht auch für Motorräder?
Seit 2010 besteht in Deutschland für alle Kraftfahrzeuge eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass bei winterlichem Wetter für den Winter geeignete Reifen aufgezogen sein müssen. Feste Termine im Jahr gibt es dafür jedoch nicht. 2017 wurde die Winterreifenpflicht für Motorräder allerdings wieder abgeschafft. Aus zwei Gründen: Erstens fährt im Winter sowieso kaum jemand Motorrad. Und zweitens sind im Reifenhandel kaum Winterreifen für Motorräder erhältlich. Daher sind seit 1. Juni 2017 einspurige Fahrzeuge, wie Motorräder, von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Geregelt ist dies in § 2 Abs. 3a Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Welche Folgen haben unsichere Reifen am Motorrad?
Unsichere Reifen führen zu einer erhöhten Unfallgefahr. Davon abgesehen können Sie auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Bußgeld für das Motorradfahren mit abgefahrenem Reifenprofil beträgt 60 Euro. 75 Euro sind es bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und 90 Euro bei einem Unfall. In jedem dieser Fälle kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu.
Verursachen Sie durch unsichere Reifen an Ihrem Motorrad einen Unfall, können Sie obendrein Ihren Versicherungsschutz verlieren. Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz geht hervor, dass dies bei der Kaskoversicherung der Fall sein kann, wenn der Unfall tatsächlich durch ein unzureichendes Reifenprofil verursacht wurde. In diesem Fall wäre die Vollkaskoversicherung leistungsfrei (Az. 10 U 253/08).
Was muss man zur Helmpflicht für Motorradfahrer wissen?
Beim Motorradfahren ist ein Hem wichtig. Denn: Ein Motorrad hat keine Knautschzone. Vorschrift ist: Wer auf einem Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h unterwegs ist, muss nach § 21a StVO einen "geeigneten" Helm tragen. Die Helmpflicht gilt für Fahrer und Beifahrer. Allerdings stellt sich schnell die Frage: Was heißt "geeignet"?
Nicht "geeignet" sind zum Beispiel Radfahrerhelme, Arbeitshelme etwa für Bauarbeiter, Feuerwehrhelme oder Militärhelme. Diese Helme sorgen bei einem Unfall nicht für ausreichenden Schutz des Motorradfahrers. Aus Behördensicht sind auch sogenannte Braincaps, die Gesicht, Ohren und Kinn freilassen, zu unsicher und damit ungeeignet.
Als geeignet betrachtet man dagegen Helme mit ECE-Einnäher (Economic Commission of Europe), für welche die Norm ECE-R 22.05 gilt. Ein so gekennzeichneter Helm hält gewisse Mindestanforderungen ein und hält auch bestimmte Belastungen aus. Auch Helme ohne ECE-Prüfung können jedoch zulässig sein. Dazu müssen sie aufgrund ihrer Bauart als Motorrad-Helme geeignet sein. Im Streitfall muss dies dann jeweils einzeln nachgewiesen werden, was den Einsatz eines teuren Gutachters erfordern kann.
Welche Strafen drohen Motorradfahrern bei Helm-Verstößen?
Wer mit einem ungeeigneten Helm von der Polizei angehalten wird, muss häufig nur mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen. Dies gilt für erwachsene Fahrer und Beifahrer. Allerdings kann die Polizei auch die Weiterfahrt ohne geeigneten Helm untersagen. Nimmt man auf dem Motorrad ein Kind ohne geeigneten Helm mit, werden bereits 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es zu einem Unfall ohne Helm, kann die Versicherung ihre Leistungen verringern – sogar dann, wenn man den Unfall nicht selbst verschuldet hat (z. B. Landgericht Köln, Az. 18 O 148/08).
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Motorrad-Schutzkleidung?
Asphalt und Haut vertragen sich nicht. Guter Schutz vor schweren Verletzungen wird durch Lederjacke, Motorradhose und Handschuhe mit Protektoren sowie gute Motorradstiefel gewährleistet.
Eine gesetzliche Pflicht, besondere Schutzkleidung zu tragen, gibt es nicht. Allerdings sollte man wissen: Nach einem Verkehrsunfall sprechen Gerichte oft nicht einer Partei allein die Schuld zu. Oft kommt es zu einer Aufteilung der Schuld und des Schadens. Motorradfahrer, die ohne geeignete Schutzkleidung verunglückt sind, müssen unter Umständen damit rechnen, ein erhebliches Mitverschulden an ihren Verletzungen zugerechnet zu bekommen. Dies gilt zumindest, wenn ihre Verletzungen mit geeigneter Schutzkleidung weniger schwer ausgefallen wären (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.2.2006, Az. I-1 U 137/05). Selbst bei einem unverschuldeten Unfall kann unzureichende Schutzkleidung zu einem weit geringeren Schmerzensgeld führen.
Auspuff und Sound: Wie laut darf ein Motorrad sein?
Wieviel Auspuff-Sound erlaubt ist, hängt nach der am 1.1.2016 in Kraft getretenen EU-Verordnung UNECE-R 41.04 vom Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine ab.
Diese Verordnung wurde zum März 2025 aktualisiert. Motorräder der Klasse 3 – etwa 80 Prozent aller neu zugelassenen Maschinen – müssen eine Höchstlautstärke von 77 Dezibel einhalten. Ein Verstoß kostet ein Bußgeld von 80 Euro.
Ältere Motorräder genießen Bestandsschutz. Für sie gelten die früheren Regelungen weiter.
Bei der Reform wurden außerdem Regelungen eingeführt, die eine Manipulation des Auspuff-Schalldämpfers ("dB-Killer") durch technische Änderungen verhindern sollen.
Anwohner contra Auspuffsound: Wo gibt es Fahrverbote für Motorräder?
In mehreren beliebten Urlaubsgebieten gibt es Einschränkungen für Motorradfahrer, da sich Anwohner über Lärm beschweren. So sind in Tirol bestimmte Strecken für Motorräder mit einem Standgeräusch über 95 dB(A) gesperrt. Dies betrifft insbesondere die B198 Lechtalstraße und der B199 Tannheimerstraße. Bestimmte Autobahn-Ausweichstrecken sind außerdem an Wochenende und Feiertagen für Nicht-Anwohner gesperrt, um Staus vorzubeugen.
Auch im Schwarzwald gibt es Streckensperrungen, insbesondere ist die Schauinslandstraße betroffen. Dies gilt für alle Motorräder unabhängig vom Lärmpegel und von April bis Oktober. Wer dort fahren möchte, sollte sich vorher über aktuelle Sperrungen und mögliche Ausweichrouten informieren.
Im Weserbergland werden einzelne Strecken für Motorräder über 90 dB(A) gesperrt. Dies gilt dann an jedem zweiten Wochenende im Monat.
Die L499 im Elmsteiner Tal ist an Wochenenden und Feiertagen für Motorräder gesperrt.
Was ist beim Motorrad-Tuning erlaubt?
Beim Tuning wird zwischen Soundtuning, optischem Tuning und Leistungstuning unterschieden. Alle Änderungen müssen regelkonform sein. Sonst droht ein Erlöschen der Betriebserlaubnis der Maschine. Hier geht es also nicht nur um ein Bußgeld, sondern man darf nach einer Kontrolle auch nicht mehr weiterfahren.
Erlaubt sind nur Zubehörteile mit einer ABE oder einer EU-Typengenehmigung. Diese erkennt man an der E-Nummer auf dem jeweiligen Teil. Ansonsten ist es möglich, bei der Prüfstelle eine Einzelbetriebserlaubnis zu beantragen. Generell unzulässig sind Umbauten, die dazu dienen, Schadstoff- oder Lärmgrenzwerte zu umgehen, wie zum Beispiel Änderungen am Auspuff. Wenn die Zulässigkeit von Zubehörteilen mit einem Teilegutachten nachgewiesen wird, kann die Zulassungsbehörde diese Teile nachträglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen.
Was muss ich beachten, wenn ein Sozius mitfährt?
Wenn auf einem Motorrad eine Beifahrerin oder ein Beifahrer mitfahren soll, muss das Bike nach § 35a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen geeigneten Sitz für den Sozius haben. Für Kinder unter sieben Jahren ist ein besonderer Sitz vorgeschrieben. Außerdem muss durch Radverkleidungen dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen bzw. Räder geraten können. Nach § 61 StVZO sind für Beifahrer generell Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit Vorschrift.
Praxistipp für Motorradfahrer
Vor dem Start in die Motorradsaison lohnt es sich, sich sich ein paar Gedanken um Sicherheit und Ausstattung von Maschine und Fahrer zu machen. Das Risiko schwerer Verletzungen lässt sich bei einem Motorradunfall deutlich reduzieren. Wenn Sie ein Rechtsproblem im Zusammenhang mit dem Motorrad haben, empfiehlt sich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht als kompetenter Ansprechpartner.
(Bu)