Verkehrsrecht: Wer darf in der Fußgängerzone fahren?

02.08.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
Segway-Fahrer,Fußgängerzone,Regeln In der Fußgängerzone gelten strenge Regeln - zugunsten der Fußgänger. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Grundsatz: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bedeutet die Beschilderung "Fußgängerzone", dass in diesem Bereich nur Fußgängerverkehr zulässig ist.

2. Ausnahme: Eine Ausnahme besteht für Fahrzeuge, für die das Befahren der Fußgängerzone durch eine spezielle Beschilderung freigegeben ist - das gilt auch für Fahrräder jeglicher Art und E-Scooter. Die Fußgänger haben jedoch immer Vorrang. Tretrollerfahren ist erlaubt.

3. Bußgeld: Wer unzulässigerweise mit einem Kraftfahrzeug, Fahrrädern jeglicher Art, E-Scooter etc. in einer Fußgängerzone fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Fahrzeuge, die sich mitten unter Fußgängern bewegen, stellen immer eine Gefahr dar. Daher haben Autos und andere Fahrzeuge im Normalfall nichts in einer Fußgängerzone verloren. Allerdings gibt es Ausnahmen. Unsicherheit herrscht oft bei der Frage, ob auch Radfahrer durch die Fußgängerzone fahren dürfen.

Was ist überhaupt eine Fußgängerzone?


Eine Fußgängerzone ist ein Gebiet, das sich meist in der Innenstadt befindet und das in erster Linie durch Fußgänger genutzt werden darf. Ausgeschildert sind die jeweiligen Straßen mit dem Verkehrszeichen Nr. 242 aus der Straßenverkehrsordnung – einem weißen Quadrat mit blauem Kreis, darin das Symbol Frau mit Kind an der Hand, darunter der Schriftzug "Zone". Das Ende der Fußgängerzone markiert ein entsprechendes Schild in grau und durchgestrichen.

Grundsatz: Fußgängerzone nur für Fußgänger


Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt eine solche Beschilderung, dass anderer als Fußgängerverkehr diese Zone nicht nutzen darf. Eine Ausnahme besteht für Fahrzeuge, für die das Befahren der Zone durch spezielle Schilder freigegeben ist. Auch gegenüber diesen Fahrzeugen heben jedoch Fußgänger Vorrang. In einer Fußgängerzone dürfen Fußgänger nicht durch Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden. Wenn nötig, müssen die Fahrzeuge eben warten. Für Fahrzeuge ist außerdem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

Welche Autos dürfen in die Fußgängerzone?


Oft ist unter dem Verkehrsschild "Fußgängerzone" ein Zusatzschild "Lieferverkehr frei" angebracht, manchmal in Verbindung mit bestimmten Uhrzeiten. Dann dürfen Lieferfahrzeuge zu den genannten Stunden die Geschäfte in der Fußgängerzone mit Waren beliefern. Dabei müssen sie jedoch Schrittgeschwindigkeit fahren und besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Natürlich ist auch das Be- und Entladen zulässig. Außerhalb der ausgeschilderten Zeiten müssen sich auch Lieferfahrzeuge an die allgemeinen Regeln halten. Dann dürfen sie in die Fußgängerzone nur mit einer Ausnahmegenehmigung hineinfahren.

Dürfen Anwohner mit dem Auto in der Fußgängerzone fahren?


Manche Menschen wohnen natürlich auch in einer Fußgängerzone. Natürlich könnte man für diese ein Schild "Anlieger frei" aufstellen. Die sofortige Folge wäre jedoch, dass die gesamte Fußgängerzone von Autofahrern verstopft wird, die das dringende Anliegen haben, dort einen Burger zu essen oder ein paar Socken zu kaufen. Aus diesem Grund nutzen die Gemeinden lieber das Zusatzschild "Bewohner frei".

Dieses Schild erlaubt den Bewohnern von Häusern in der Fußgängerzone, in diese hineinzufahren und dort zu parken. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Urteil bestätigt (Urteil vom 25.2.2014, Az. 1 A 267/12).

Weitere Ausnahmeregeln gibt es in vielen Städten für Taxis, die Patienten oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zu Arztpraxen in der Fußgängerzone fahren. Auch Polizei- und Rettungsfahrzeuge dürfen natürlich in einer Fußgängerzone unterwegs sein.

Welche Bußgelder gelten für Kraftfahrzeuge?


Wer unzulässigerweise mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen in der Fußgängerzone herumfährt, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Oberhalb dieser Grenze sind es 75 Euro. Gefährdet man beim rechtmäßigen Befahren einer Fußgängerzone einen Fußgänger, ist man mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg dabei. Ist man unrechtmäßig dort unterwegs, sind es 70 Euro und ein Punkt. Das unrechtmäßige Parken in einer Fußgängerzone wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet, 70 Euro sind es bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Welche Regeln gelten für Radfahrer in der Fußgängerzone?


Grundsätzlich dürfen Radfahrer nicht in die Fußgängerzone hineinfahren. Dort ist nur Fußgängerverkehr erlaubt. Radler dürfen jedoch ihr Fahrrad schieben. Eine Ausnahme besteht in Fußgängerzonen, in denen der Fahrradverkehr durch Zusatzschilder erlaubt ist. Dies erkennt man an dem Zusatzschild "Radfahrer frei" unter dem Fußgängerzonen-Schild. Manchmal wird dort auch das bekannte runde, blaue Schild für den gemeinsamen Fuß- und Radweg benutzt. Für Radfahrer ist dort trotzdem Vorsicht geboten, denn Radfahrer und Fußgänger sind in der Fußgängerzone nicht gleichberechtigt. Die Fußgänger haben Vorrang. Radfahrer müssen ihnen gegenüber also besondere Rücksicht und Vorsicht walten lassen. Sie müssen, wenn nötig, auch für sie anhalten und sie vorbeilassen - auch, wenn es schwerfällt. Auch die Schrittgeschwindigkeit gehört zur Rücksichtnahme, denn die Fußgängerzone ist keine Rennradpiste.

Wie hoch sind die Bußgelder für Radfahrer?


Unerlaubtes Radfahren in der Fußgängerzone kann ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge haben. Wenn dabei Fußgänger behindert werden, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro, bei Unfall 30 Euro. Zu schnelles Fahren (über Schrittgeschwindigkeit) kann für Radfahrer auch bei erlaubtem Befahren der Fußgängerzone zu einem Bußgeld von 15 Euro führen. Übrigens gibt es in der Fußgängerzone kein Parkverbot für Radfahrer. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt (Urteil vom 25.1.2005, Az. 5 A 216/03).

Ist es zulässig, in der Fußgängerzone mit Inlineskates zu fahren?


Inlineskates sind keine Fahrzeuge, sondern "besondere Fortbewegungsmittel" nach § 24 StVO. Für sie gelten daher die Regeln für den Fußgängerverkehr. Daher darf man mit ihnen in der Fußgängerzone fahren. Auch Fans von Inlineskates müssen allerdings Fußgängern Vorrang gewähren und besondere Rücksicht auf sie nehmen. Dies gilt auch für Skateboards. Beide müssen die Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Darf man mit Tretroller und Fahrrad in der Fußgängerzone rollern?


Tretroller für Erwachsene sind keine Fahrzeuge. Dies hat das OLG Oldenburg entschieden (21.6.1996, Az. SS 186/96, § 24 Abs. 1 StVO). Daher dürfen sie als Fortbewegungsmittel auf Gehwegen und in Fußgängerzonen genutzt werden. Was gilt aber, wenn man sein Fahrrad wie einen Tretroller benutzt? Dabei steht man mit einem Fuß auf einem Pedal, hat beide Hände am Lenkrad und stößt sich mit dem anderen Fuß ab.

Diese Fortbewegungsart hat das Berliner Kammergericht dem Fußgängerverkehr zugeordnet (Urteil vom 3.6.2004, Az. 12 U 68/03). Eine Frau war damals über den Zebrastreifen "gerollert". Nach dem Gericht verstieß sie damit nicht gegen das Verbot, den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu befahren. Auch andere Gerichte haben bezüglich Zebrastreifen ähnlich entschieden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte das Verfahren gegen einen Mann ein, der mit seinem Fahrrad durch eine Fußgängerzone "gerollert" war (Az. 4 Ss 482/15). Auf der sicheren Seite ist man, wenn man ganz langsam rollert - oder das Fahrrad einfach schiebt, ohne andere zu gefährden.

Was gilt für Segways und E-Scooter in der Fußgängerzone?


Segways sind einachsige, elektrisch angetriebene Transportmittel für eine Person mit zwei parallel angeordneten Rädern und einer Haltestange. Sie werden über Gewichtsverlagerung und Balance gesteuert. E-Scooter oder Elektroroller sind in den letzten Jahren immer üblicher geworden, gehören zum Stadtbild und bilden auf vielen Gehwegen Stolperfallen.

Für beide gilt seit 2019 die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge. Das bedeutet: Sie dürfen nicht in der Fußgängerzone fahren, außer, dies ist durch das Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" explizit erlaubt. Ist dies der Fall, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger ist Pflicht.

Nochmal kurz gefragt und kurz geantwortet



1. Dürfen LKW und PKW in die Fußgängerzone fahren?
Nein, außer mit Sondergenehmigung (z.B. Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten).

2. Dürfen Fahrräder in die Fußgängerzone fahren?
Nur im Tretrollermodus. Im Übrigen nur, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist.

3. Dürfen E-Scooter in die Fußgängerzone fahren?
Nein, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es.

4. Darf der Lieferverkehr in die Fußgängerzone fahren?
Ja, aber oft nur zu bestimmten Zeiten, die durch Schilder geregelt sind.

5. Dürfen Anwohner in die Fußgängerzone fahren?
Oft ja, wenn sie eine entsprechende Genehmigung haben.

6. Dürfen Rettungsfahrzeuge in die Fußgängerzone fahren?
Ja, Rettungsfahrzeuge dürfen jederzeit einfahren.

7. Dürfen Müllabfuhr- und Reinigungsfahrzeuge in die Fußgängerzone fahren?
Ja, sie dürfen zu festgelegten Zeiten einfahren.

8. Dürfen Taxis in die Fußgängerzone fahren?
Nur mit Sondergenehmigung oder wenn es durch ein Zusatzschild erlaubt ist.

9. Darf man mit dem Tretroller in die Fußgängerzone fahren?
Ja, Tretrollerfahren ist erlaubt.

Praxistipp zum Fahren in der Fußgängerzone


Sollen Sie wegen unzulässigen Fahrens in der Fußgängerzone belangt werden, kann Sie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kompetent beraten. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich in manchen Fällen lohnen. Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und am besten beurteilen, ob ein Vorgehen gegen das Bußgeld in Ihrem Fall Erfolg verspricht.

(Wk)


 Günter Warkowski
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