Vorladung von Polizei / Staatsanwaltschaft: Was ist jetzt zu tun?

24.06.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
Vorladung,Polizei,Staatsanwaltschaft,Beschuldigter,Zeuge Was muss ich wissen, wenn ich eine Vorladung erhalten habe? © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Vorladung durch Polizei: Wer als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen wird, muss der Vorladung nicht Folge leisten. Zeugen müssen einer Vorladung durch die Polizei nur dann Folge leisten, wenn diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt.

2. Vorladung durch Staatsanwaltschaft: Wer als Beschuldigter oder Zeuge von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird, muss der Vorladung Folge leisten.

3. Aussageverweigerungsrecht: Beschuldigte haben laut Strafprozessordnung gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein Schweigrecht, müssen also nicht aussagen.

4. Zeugnisverweigerungsrecht:Zeugen müssen keine Aussagen machen, durch die sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würden. Darüber hinaus gibt es Zeugnisverweigerungsrechte für bestimmte Berufsgruppen.
Hier soll es um Vorladungen durch Ermittlungsbehörden gehen. Davon sind gerichtliche Ladungen für Zeugen oder Verfahrensbeteiligte zu unterscheiden. Im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen können Polizei oder Staatsanwaltschaft Vorladungen aussprechen.
Eine Vorladung kann sich an Zeugen oder Beschuldigte richten. Je nachdem gelten unterschiedliche Regeln. Allerdings kann ein Zeuge während eines Ermittlungsverfahrens durchaus auch zu einem Beschuldigten werden, wenn sich entsprechende Verdachtsmomente ergeben.

Vorladung für Beschuldigte

Wann lädt die Polizei jemanden als Beschuldigten vor?


Die Polizei wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Beschuldigte meist vorladen, um sie zu den erhobenen Anschuldigungen zu befragen. Manchmal wird dazu ein Anhörungsbogen verschickt, es kann jedoch auch eine persönliche Vorladung erfolgen. In diesem Moment steht fest: Dem Empfänger wird etwas zur Last gelegt. Es gibt gegen ihn ernsthafte Verdachtsmomente und sehr wahrscheinlich auch Beweise. Der Empfänger der Vorladung kennt die Vorwürfe zu dieser Zeit noch nicht im Einzelnen. Äußert er sich dazu, werden seine Aussagen aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dann muss diese entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder fortgesetzt wird.

Muss ich als Beschuldigter einer polizeilichen Vorladung nachkommen und aussagen?


Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sind Sie nicht zum Erscheinen verpflichtet. Sie müssen auch keine Aussagen machen, da niemand sich selbst belasten muss. Es kann trotzdem sinnvoll sein, hinzugehen und Angaben zu machen – schon, um einen nicht zutreffenden Verdacht zu entkräften.
Hier kann jedoch der nächste Punkt entscheidend sein.

Sollte ich als Beschuldigter nach einer Vorladung einen Anwalt aufsuchen?


Auch in diesem frühen Verfahrensstadium empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen. Dieser sollte ein versierter Strafverteidiger sein und nicht Ihr Hausanwalt, der sich im Zivilrecht hervorragend auskennt und der den letzten Erbschaftsstreit oder die Scheidung geregelt hat. Denn: Als Empfänger einer Vorladung können Sie nicht genau wissen, um was es geht und was andere Personen womöglich über Sie ausgesagt haben. Sie wissen nicht, was in der Ermittlungsakte steht und können als juristischer Laie die Tragweite der polizeilichen Fragen nicht beurteilen.

Der Grund für die Empfehlung: Hier ist die Gefahr groß, sich durch ungeschickte Antworten selbst zu belasten. Ein Strafverteidiger kann die möglichen Folgen von Antworten beurteilen und bei bestimmten Themen zum Schweigen raten. Auch kann er vor Vernehmungen Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und herausfinden, was man eigentlich seinem Klienten genau vorwirft und welche Beweise vorliegen. Nicht zur Vernehmung zu gehen, ändert nichts daran, dass ein Verfahren läuft.

Was bezweckt die Polizei mit ihren Fragen?


Die Polizei möchte mit ihren Fragen einen Verdacht gegen den Beschuldigten entweder erhärten oder entkräften. Oft werden die Ermittler versuchen, weiteres belastendes Material zu gewinnen. Wenn Sie sich als Beschuldigter bei der Vernehmung in Widersprüche verwickeln oder in Ihren Augen harmlose Eingeständnisse machen, kann sich dies zu Ihrem Nachteil auswirken. Polizeibeamte sind in Vernehmungstechniken geschult. Das Gespräch kann schnell eine Wendung nehmen, die der Vernommene so nicht vorhergesehen hat. Schweigen ist daher oft der bessere Weg.

Muss ich als Beschuldigter einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft nachkommen?


Wie bei Vorladungen durch das Gericht gilt: Hier sind Sie als Beschuldigter zum Erscheinen verpflichtet. Gehen Sie nicht hin, werden Sie von der Polizei abgeholt – unter Umständen zu einem passenden Zeitpunkt wie sechs Uhr morgens – und bei der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeführt. Es besteht jedoch keine Pflicht, eine Aussage zu machen. Angaben machen müssen Sie nur zu Ihren Personalien, also Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Meldeanschrift und Beruf. Ihr Schweigen zu allem anderen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Welche Besonderheiten gibt es bei der staatsanwaltschaftlichen Vorladung?


Eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft kommt relativ selten vor. Sie bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden ein spezielles Interesse an dem Fall haben. Daher ist für den Vorgeladenen anwaltliche Hilfe besonders wichtig. Ein Strafverteidiger sollte vor dem Termin Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Auch eine Begleitung durch den Anwalt ist dringend zu empfehlen.

Vorladung als Zeuge

Muss ich als Zeuge einer polizeilichen Vorladung folgen?


Früher konnte man bei einer von der Polizei ausgesprochenen Vorladung als Zeuge einfach zu Hause bleiben. 2017 haben sich jedoch die Gesetze geändert:
Wenn die Polizei Sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft als Zeugen vorlädt, müssen Sie dieser Aufforderung Folge leisten, erscheinen und aussagen. Ihnen drohen bei Nichterscheinen eine Vorführung durch die Polizei, Zwangsgelder oder die Beantragung von Ordnungs- oder Erzwingungshaft bei Gericht.
Wenn die Polizei jedoch einen Zeugen ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft vorlädt, besteht keine Pflicht zum Erscheinen.

Muss ich als Zeuge einer Vorladung der Staatsanwaltschaft Folge leisten?


Ja. Auf eine Vorladung der Staatsanwaltschaft hin müssen Sie erscheinen. Dies gilt übrigens auch bei einer Vorladung durch ein Gericht. Von der Staatsanwaltschaft vorgeladene Zeugen sind außerdem zur Aussage verpflichtet. Die Aussage muss auch der Wahrheit entsprechen.

Wann dürfen Zeugen die Aussage verweigern?


Nach § 52 der Strafprozessordnung haben z. B. Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte und sonstige nahe Angehörige eines Beschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zeugen brauchen keine Aussagen zu machen, durch die sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würden (§ 55 StPO). Darüber hinaus gibt es Zeugnisverweigerungsrechte für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Geistliche oder auch den Verteidiger eines Beschuldigten).
Verweigert ein Zeuge die Aussage, ohne dazu berechtigt zu sein, kann er jedoch zur Erzwingung seiner Aussage in Beugehaft genommen werden (§ 70 StPO).

Was ist ein Zeugenbeistand?


Ein Zeugenbeistand ist ein Anwalt, der bei der Vernehmung von Zeugen anwesend sein darf. § 68b StPO gibt Zeugen nämlich das Recht auf einen solchen anwaltlichen Beistand. Ratsam ist dies bei komplizierteren Sachverhalten, insbesondere, wenn die Gefahr besteht, sich durch eine Aussage selbst zu belasten und zum Beschuldigten zu werden.

Was ist eine Ladung zum Strafantritt?


Eine Ladung zum Strafantritt ist die wohl unangenehmste Art der Vorladung. Dabei handelt es sich um die Aufforderung, sich zum Antritt einer Freiheitsstrafe einzufinden. Eine solche Vorladung kommt von der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte hat sich dann direkt bei der Justizvollzugsanstalt zu melden. Hier ist pünktliches Erscheinen dringend zu empfehlen – sonst ergeht ein Haftbefehl und Sie werden zur Fahndung ausgeschrieben. Bei freiwilligem und pünktlichem Erscheinen ist dagegen häufig eine Verbüßung der Strafe in offenem Vollzug möglich. Diese Chance sollte niemand ausschlagen.

Praxistipp zur Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft


In jeder Phase eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers zu empfehlen. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist dafür besonders qualifiziert und kann Ihnen helfen, sich durch Missverständnisse und unvorsichtige Äußerungen nicht selbst zu belasten sowie die eigenen Rechte als Zeuge oder Beschuldigter zu wahren.

(Bu)


 Stephan Buch
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