Vorsicht vor gefälschten Gerichtskostenabrechnungen!
Nach Auskunft des Oberlandesgerichts Celle kursieren zurzeit bei privaten Insolvenzschuldnern Kostenrechnungen von einem "Zentralen Registergericht Kasse". In diesen kaum von einer echten Gerichtskostenabrechnung zu unterscheidenden Rechnungen steht, dass beim Zentralen Registergericht Kassel ein Antrag auf Restschuldbefreiung im Rahmen einer privaten Insolvenz eingegangen sei. Daher werde ein Betrag in Höhe von 79 Euro fällig, der innerhalb von einer Woche mittels des beigefügten Überweisungsträgers zu bezahlen sei.
Das "Zentralen Registergerichts Kassel" gibt es allerdings nicht!
Vermutlich nutzen die Betrüger dabei aus, dass bestimmte Maßnahmen in Insolvenz- und Registersachen öffentlich bekanntgemacht werden. Alle Empfänger von Gerichtskostenrechnungen sollten diese aufmerksam prüfen! Im Detail lässt sich die Fälschung möglicherweise erkennen. Insbesondere sollten die Empfänger der Rechnung darauf achten, ob die im Schreiben mit der internationalen Kontonummer IBAN angegebene Bankverbindung des Zahlungsempfängers nicht auf ein im Ausland geführtes Konto lautet. Beginnt die IBAN nicht mit "DE" als Kennzeichnung für eine inländische Bankverbindung, kann das ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Bei Zweifeln sollten sich Verbraucher umgehend mit der Polizei in Verbindung setzen und den geforderten Betrag auf keinen Fall überweisen.
Gefälschte Gerichtskostenabrechnungen vermutlich bundesweit im Umlauf
Auch das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa warnt vor gefälschten Rechnungen über Gerichtskosten. Auch hier sind private Insolvenzschuldner Opfer der der Betrügerei. Ebenso werden aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ähnliche Betrugsversuche bei privaten Insolvenzschuldnern gemeldet. Es ist daher zu befürchten, dass bundesweit gefälschte Gerichtskostenabrechnungen im Umlauf sind.