Wann ist ein Verein gemeinnützig?
01.09.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Steuerliche Vorteile: Ein als gemeinnützig anerkannter Verein ist steuerlich privilegiert und erhält Spendenquittungen, die für Mitglieder und Unterstützer steuerlich absetzbar sind.
2. Zweckbindung: Der Verein muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen (z. B. Förderung von Sport, Kultur, Bildung oder Umwelt) und dies in seiner Satzung klar festlegen.
3. Mittelverwendung: Alle Einnahmen müssen für den gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden; Gewinne dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.
1. Steuerliche Vorteile: Ein als gemeinnützig anerkannter Verein ist steuerlich privilegiert und erhält Spendenquittungen, die für Mitglieder und Unterstützer steuerlich absetzbar sind.
2. Zweckbindung: Der Verein muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen (z. B. Förderung von Sport, Kultur, Bildung oder Umwelt) und dies in seiner Satzung klar festlegen.
3. Mittelverwendung: Alle Einnahmen müssen für den gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden; Gewinne dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist überhaupt ein Verein? Welche Arten von Vereinen gibt es? Wo findet man die gesetzlichen Regeln für Vereine? Was bedeutet Gemeinnützigkeit? Was gilt sonst noch als gemeinnützig? Wie wird ein Verein als gemeinnützig anerkannt? Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? Welche Nachteile hat Gemeinnützigkeit für einen Verein? Darf ein gemeinnütziger Verein Geld verdienen? Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung: Ist eSport gemeinnützig? Praxistipp zur Gemeinnützigkeit von Vereinen Was ist überhaupt ein Verein?
In einem Verein tun sich Personen zusammen, um ein gemeinsames Anliegen oder Hobby auszuüben oder einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Der Verein ist vom Mitgliederbestand unabhängig. Er bleibt also auch bei Ein- oder Austritten von Mitgliedern bestehen.
Welche Arten von Vereinen gibt es?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen. Rechtsfähig bedeutet: Der Verein selbst kann Träger von Rechten und Pflichten sein, kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Vertreten wird er dabei durch seinen Vorstand. Rechtsfähig wird ein Verein entweder mit der Eintragung ins Vereinsregister oder durch staatliche Verleihung.
Wenn ein Verein ins Vereinsregister eingetragen ist, bezeichnet man ihn auch als eingetragenen Verein. Das Vereinsregister führt das Amtsgericht des jeweiligen Ortes. Um eingetragen zu werden, muss ein Verein mindestens sieben Mitglieder haben. Ein eingetragener Verein wird mit e. V. abgekürzt.
Ein häufiger Irrtum: Ein "e. V." ist nicht automatisch auch gemeinnützig. Ob er gemeinnützig ist, ist allein von seinem Vereinszweck abhängig. Die Gemeinnützigkeit wird einem Verein vom Finanzamt auf Antrag zuerkannt oder verweigert.
Zusätzlich unterscheidet man wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche oder -Idealvereine. Wenn ein Verein nicht hauptsächlich bezweckt, Geld zu verdienen, handelt es sich um einen Idealverein. Soll er jedoch in erster Linie Einnahmen generieren, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein. Dann ist die Gemeinnützigkeit ausgeschlossen. Ein Beispiel für wirtschaftliche Vereine sind Sparkassenvereine. Für sie gelten besondere Regelungen.
Wo findet man die gesetzlichen Regeln für Vereine?
Das Vereinsrecht ist Teil des Zivilrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden, in den §§ 21 bis 79a.
Was bedeutet Gemeinnützigkeit?
Die Abgabenordnung (AO) besagt: Ein Verein gilt als gemeinnützig, wenn dessen Tätigkeit "darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern."
Das bedeutet allerdings nicht, dass sich der Vereinszweck auf etwas beziehen muss, das alle Menschen als förderungswürdig ansehen. Dann würde es wohl keine gemeinnützigen Vereine geben.
Ein Verein kann nicht gemeinnützig sein, wenn er lediglich einem begrenzten Personenkreis offensteht, zum Beispiel den Mitgliedern einer Familie oder den Mitarbeitern eines Unternehmens. Die Gemeinnützigkeit ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn andere Voraussetzungen für die Mitgliedschaft den Verein dauerhaft auf eine kleine Personengruppe begrenzen.
Der zweite Absatz von § 52 Abgabenordnung zählt insgesamt 26 anerkannte gemeinnützige Zwecke auf. Zu diesen gehören:
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung,
- die Förderung der Religion,
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens,
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
- die Förderung von Kunst und Kultur,
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr,
- die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung,
- die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport),
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Was gilt sonst noch als gemeinnützig?
Die Aufzählung des § 52 AO ist jedoch nicht abschließend. Auch Zwecke, die darin nicht genannt sind, können laut Vorschrift gemeinnützig sein. Dies ist der Fall, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit selbstlos auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzamtes.
Wie wird ein Verein als gemeinnützig anerkannt?
Dies erledigen besondere Dienststellen des Finanzamts. Dort muss der Verein die Anerkennung als gemeinnützig beantragen. Die Behörde kann eine einmal erteilte Anerkennung auch nachträglich wieder entziehen. Dies passiert zum Beispiel, wenn sich der Verein nicht mehr hauptsächlich dem angemeldeten Vereinszweck widmet.
Die Finanzämter prüfen regelmäßig, ob die Gemeinnützigkeit noch besteht. Gemeinnützige Vereine müssen dafür alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht abgeben, ggf. in Verbindung mit einer Steuererklärung.
Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit?
Gemeinnützigkeit hat viele steuerliche Vorteile. Allerdings bedeutet sie nicht, dass der Verein "steuerfrei" arbeiten kann.
Vereine haben oft Einnahmen. Dies können Spenden oder Mitgliedsbeiträge sein oder auch Einnahmen durch Veranstaltungen, Erbschaften oder Fördergelder. Einige Vereine betreiben auch geschäftliche Aktivitäten, um zusätzliches Geld zu erwirtschaften.
Ein gemeinnütziger Verein muss für das Finanzamt seine Buchhaltung aufgliedern in vier Bereiche:
- Den ideellen Bereich (Spenden, Mitgliedsbeiträge),
- die Vermögensverwaltung (Zinsen, Mieteinnahmen),
- den Zweckbetrieb (Eintrittsgelder, Sportunterricht) und
- den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Vereinsgaststätte, Werbeeinnahmen).
Für jeden dieser Bereiche gelten besondere steuerliche Regeln. Zum Beispiel: Im ideellen, also gemeinnützigen, Bereich muss der gemeinnützige Verein seine Einnahmen nicht versteuern. Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen hingegen Steuern an, insbesondere die Körperschaftsteuer als Ertragssteuer. Gemeinnützige Vereine profitieren hier jedoch von einer Freigrenze von 45.000 Euro (§ 64 Abgabenordnung). Das bedeutet: Überschreiten die Einnahmen inklusive Umsatzsteuer diese Zahl, muss für den Gesamtbetrag Körperschaftssteuer gezahlt werden.
Und es gibt weitere Vorteile:
- Gemeinnützige Vereine dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen. Spender können also ihre Spenden von der Steuer absetzen. Für den Verein kommt dadurch mehr Geld in die Spendenkasse.
- Wird dem Verein etwas vererbt, fällt grundsätzlich keine Erbschaftsteuer an.
- Für vereinseigenen Grundbesitz ist keine Grundsteuer zu zahlen.
- Gemeinnützige Vereine dürfen ehrenamtlichen Helfern bis zu einer bestimmten Grenze eine steuerfreie Aufwandsentschädigung zahlen, etwa eine Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.
- Gemeinnützige Vereine erhalten unter Umständen öffentliche Förderungen, bis hin zur Zuweisung von Bußgeldern durch die Gerichte.
Welche Nachteile hat Gemeinnützigkeit für einen Verein?
Ein gemeinnütziger Verein muss eine aufwändigere Buchhaltung mit bestimmten gesetzlichen Vorgaben durchführen. Er muss die unmittelbare und zeitnahe Verwendung eingenommener Gelder für den gemeinnützigen Zweck nachweisen. Der Vorstand ist gegenüber den Vereinsmitgliedern verantwortlich, für die Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit zu sorgen. Wird diese dem Verein wieder entzogen, können die Vorstandsmitglieder dafür haftbar gemacht werden. Dies kann auch zu einer persönlichen Haftung für Steuernachzahlungen führen.
Darf ein gemeinnütziger Verein Geld verdienen?
2017 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Verein, in dem 11 Personen Mitglied waren und der neun Kindertagesstätten betrieb. Dieser Verein war als gemeinnützig anerkannt. Für die Betreuung der Kinder wurden Gebühren erhoben. Das zuständige Amtsgericht war der Ansicht, dass der Verein hauptsächlich wirtschaftlich tätig war. Daher hatte es ein Verfahren eingeleitet, um den Verein aus dem Register zu löschen.
In diesem Fall bestand das Hauptproblem darin, dass der Vereinszweck – Kinderbetreuung – und das zur Erzielung von Einnahmen betriebene Geschäft identisch waren.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Verein grundsätzlich Geschäfte machen darf, um seinen Vereinszweck zu finanzieren. Man könne einem Verein auch nicht verwehren, seinen ideellen Zweck unmittelbar mit seinen wirtschaftlichen Aktivitäten zu verwirklichen. In diesem Fall spreche der Umfang der Kindertagesstätten nicht gegen die Verfolgung ideeller Zwecke. Der Verein wurde daher nicht aus dem Register gelöscht (Beschluss vom 16.5.2017, Az. II ZB 7/16).
Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Verein zur Förderung des Turnierbridge: als gemeinnützig anerkannt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.2.2017, Az. V R 69/14 und V R 70/14),
- Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur: nicht gemeinnützig (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7.6.2016, Az. 6 K 2803/15),
- Vom Landkreis gegründete kommunale Rettungsdienst-GmbH: gemeinnützig (Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.11.2013, Az. I R 17/12),
- Paintball-Verein: nicht gemeinnützig (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.2.2014, Az. 1 K 2423/11).
2020 hat der Bundesfinanzhof darauf hingewiesen, dass politische Betätigung allein, genauer gesagt "die allgemeine Einflussnahme auf politische Willensbildung ohne konkreten Bezug" kein gemeinnütziger Zweck sei. Politische Einflussnahme müsse immer der Durchsetzung eines konkreten gemeinnützigen Zweckes im Sinne der gesetzlichen Aufzählung dienen, welcher der Allgemeinheit diene und nicht nur der Verbreitung der eigenen Meinung (Beschluss vom 10.12.2020, Az. V R 14/20).
Ist eSport gemeinnützig?
Unter eSport versteht man elektronischen Sport, professionelles und wettkampforientiertes "Gaming". Dies wird meist nicht als gemeinnütziger Vereinszweck anerkannt. Allerdings liegt diese Entscheidung im Ermessen des örtlichen Finanzamtes, sodass mit guter Begründung Ausnahmen möglich sind.
Zum Beispiel wurde in Leipzig ein eSport-Verein als gemeinnützig anerkannt. Argument war hier der Vereinszweck "Förderung der Jugendhilfe". In anderen Bundesländern befürchten jedoch sogar herkömmliche Sportvereine den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit, wenn sie eine eSports-Abteilung gründen. Die Ampel-Koalition hat wenig überraschend über das Thema nur gestritten und sich nicht geeinigt. Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition spricht sich für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei eSport-Vereinen aus. Ob dies umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Praxistipp zur Gemeinnützigkeit von Vereinen
Soll Gemeinnützigkeit beantragt werden, empfiehlt es sich, die Begründung gut zu überlegen und gründlich zu formulieren. Dabei kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht helfen. Dieser kann Vereine auch bei Streit mit dem Finanzamt unterstützen.
(Bu)