Was ist denn eigentlich eine "Jugendstrafe"?
19.06.2013, Autor: Frau Nina Wittrowski / Lesedauer ca. 1 Min. (920 mal gelesen)
"Jugendstrafe":In aller Munde, aber was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff?
"Jugendstrafe" ist gemäß § 17 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung. Auf Deutsch: Jugendstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden (§ 105 JGG) unter Anwendung des JGG verhängt wird. Der Jugendliche muss also ins Gefängnis.
Jugendstrafe wird gemäß § 17 Abs. 2 JGG verhängt, wenn
wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder
wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.
Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 JGG sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Wenn es sich bei der Tat um ein Verbrechen handelt, für das nach allgemeinem Strafrecht ("Erwachsenenstrafrecht") eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Dies ist zum Beispiel bei Mord der Fall. Für Heranwachsende kann bei Mord eine Jugendstrafe von 15 Jahren verhängt werden, § 105 Abs. 3 JGG.
"Jugendstrafe" ist gemäß § 17 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung. Auf Deutsch: Jugendstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden (§ 105 JGG) unter Anwendung des JGG verhängt wird. Der Jugendliche muss also ins Gefängnis.
Jugendstrafe wird gemäß § 17 Abs. 2 JGG verhängt, wenn
wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder
wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.
Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 JGG sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Wenn es sich bei der Tat um ein Verbrechen handelt, für das nach allgemeinem Strafrecht ("Erwachsenenstrafrecht") eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Dies ist zum Beispiel bei Mord der Fall. Für Heranwachsende kann bei Mord eine Jugendstrafe von 15 Jahren verhängt werden, § 105 Abs. 3 JGG.