Straßenverkehrsgefährdung: Wann macht man sich deswegen strafbar?
29.09.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
© Rh - Anwalt-Suchservice Eine Gefährdung des Straßenverkehrs stellt keine Ordnungswidrigkeit mehr dar, sondern eine Straftat. Sie wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet und kann auch Eingang ins Führungszeugnis finden. Die meisten Autofahrer können sich unter diesem Delikt allerdings wenig vorstellen.
Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist ein in § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) geregelter Straftatbestand. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese Tat zu begehen. Allen gemeinsam ist, dass durch sie Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet worden sein müssen. Diese Gefährdung muss schon recht konkret geworden sein. Sie schließt natürlich auch tatsächlich entstandene Schäden zum Beispiel an einem Fahrzeug oder durch Verletzung einer Person ein.
Dafür gibt es keine feste Wertgrenze. Die Gerichte setzen als solche mal 750, mal 850 Euro an. Der Bundesgerichtshof ist 2019 noch von 750 Euro als Wertgrenze ausgegangen (BGH, Beschluss vom 10.4.2019, Az. 4 StR 86/19), während einige Oberlandesgerichte höher liegen. Man darf also davon ausgehen, dass zum Beispiel jedes fremde Auto eine solche Sache von bedeutendem Wert ist. Das vom Täter selbst gefahrene Fahrzeug wird übrigens bei der Wertermittlung nicht mitgezählt (BGH, s.o.).
Nach dem Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten zur Begehung dieses Delikts. So begeht man es, indem man ein Fahrzeug führt, obwohl man wegen Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln oder irgendwelchen geistigen / körperlichen Problemen das Fahrzeug gar nicht sicher führen kann. Weitere Beispiele sind Übermüdung, Medikamente, Brille vergessen, Hörgerät vergessen, Behinderung durch Gips/Verbände/Verletzung, Krankheiten, die die Fahreignung beeinflussen (Epilepsie, falsch eingestellte Diabetes, Migräne, Fieber).
Zweitens liegt eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung auch darin, dass jemand auf grob verkehrswidrige und rücksichtslose Art einen der im Gesetz genannten schweren Verkehrsverstöße begeht. Man bezeichnet diese auch als die "Sieben Todsünden" für Autofahrer. Dies sind:
- Vorfahrt nicht beachtet,
- falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch gefahren,
- an Fußgängerüberwegen falsch gefahren,
- an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell gefahren,
- an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn eingehalten,
- auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren oder dies versucht oder
- haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich gemacht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.
Alle Verkehrssünden, mit denen man eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, sind für sich genommen auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften verboten. Oft stellen sie eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu einer Straßenverkehrsgefährdung werden sie, wenn zusätzlich eine ernsthafte Gefährdung von Personen oder wertvollen Sachen im Straßenverkehr dazu kommt.
Eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung besteht auch darin, ein Fahrzeug zu führen, obwohl man dazu nicht sicher in der Lage ist (Drogen, Alkohol, Medikamente, Übermüdung, Krankheit). Aber: Was genau ist mit "Fahrzeug" gemeint? Tatsächlich ist von diesem Begriff hier alles umfasst, was rollt und zur Beförderung von Personen gedacht ist. Also beispielsweise Autos, E-Bikes, Fahrräder oder elektrische Rollstühle, aber keine Skateboards. Aber: Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Auch mit ihnen kann man also eine Straßenverkehrsgefährdung begehen!
Die Gefährdung des Straßenverkehrs wird mit einer Geldstrafe abhängig von Einkommen und Schwere der Tat oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.
Beispiel:
Ich räume jemandem keine Vorfahrt ein, der von rechts kommt und Vorfahrt hat, und behindere diesen dadurch. Damit begehe ich eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Wenn es dabei aber zu einer Beinahe-Kollision mit Gummispuren auf der Fahrbahn, wilden Ausweichmanövern und vielleicht noch im letzten Moment davon springenden Fußgängern kommt, gefährde ich auch andere. Dann ist es zusätzlich auch eine Straftat. Folge wäre zunächst ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro plus ein Punkt für die Ordnungswidrigkeit und zusätzlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe für die Straßenverkehrsgefährdung nach dem Strafgesetzbuch.
Bei der Straßenverkehrsgefährdung sind sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Begehung strafbar. Dies wirkt sich beim Strafmaß aus – vorsätzliche Taten werden strenger bestraft.
Dies ist der Fall, wenn entweder beinahe ein Unfall passiert ist oder es tatsächlich "gekracht" hat. Beispiel "Falschfahren an Fußgängerüberwegen": Müssen sich Fußgänger mit einem Sprung in Sicherheit bringen, um nicht überfahren zu werden, liegt auf jeden Fall eine Straßenverkehrsgefährdung vor. Aber: Die Gefahr muss durch einen grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verkehrsverstoß oder durch Alkohol oder Drogen verursacht worden sein. Wenn es auch ohne Alkoholeinfluss oder das jeweilige Verhalten des Beschuldigten zu einem Unfall gekommen wäre, hat der Anwalt des Betreffenden Argumente an der Hand, die gegen eine Strafbarkeit sprechen.
Eine Verurteilung nach § 315c StGB hat in der Regel auch Folgen für die Fahrerlaubnis. Diese wird dann meist nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB entzogen. Dies ist dann kein befristetes Fahrverbot, sondern eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis, regelmäßig verbunden mit einer Sperre für die Neuerteilung. Die Sperrfrist kann hier ein Jahr betragen. Wenn das Delikt fahrlässig begangen wurde, wird oft auf eine Entziehung der Fahrerlaubnis verzichtet.
Wer eine Straßenverkehrsgefährdung begangen hat, erhält häufig einen sogenannten Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Dabei handelt es sich um eine strafrechtliche Verurteilung in einem vereinfachten Verfahren. Gericht und Staatsanwaltschaft sparen sich eine Gerichtsverhandlung, weil es sich um einen einfachen Fall handelt. Der Täter spart sich den Auftritt vor Gericht.
Ein Strafbefehl darf jedoch nicht mit einem Bußgeldbescheid verwechselt werden. Mit seinem Erlass wird aus dem Beschuldigten ein Angeklagter. Der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einzulegen. Dann findet doch noch eine Hauptverhandlung mit Richter und Staatsanwalt statt, auf welcher der Angeklagte zu erscheinen hat, gehört wird und auch Beweise vorlegen oder Entlastungszeugen beibringen kann. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl nach zwei Wochen rechtskräftig. Dann ist er mit einem Urteil gleichzusetzen. Für das Strafbefehlsverfahren werden Gerichtsgebühren erhoben (ca. 70 - 140 Euro ohne Einspruch, mit Einspruch das Doppelte).
Wenn die Geldstrafe über 90 Tagessätzen beziehungsweise die Freiheitsstrafe über drei Monaten liegt, werden diese ins Führungszeugnis eingetragen. Damit können sie sich negativ auf das spätere (Berufs-) Leben des Betreffenden auswirken.
Läuft gegen Sie ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, ist eine möglichst frühzeitige Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen, der im Strafrecht tätig ist und sich auf Verkehrsdelikte spezialisiert hat. Dieser kann Akteneinsicht nehmen, feststellen, wie die Situation im Einzelfall ist, Hinweise für polizeiliche Vernehmungen erteilen und eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
Das Wichtigste in Kürze
1. Definition und Rechtsgrundlage: Straßenverkehrsgefährdung ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Eine Handlung kann als Straßenverkehrsgefährdung gewertet werden, wenn sie Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet oder gar schädigt.
2. Begehung und Strafmaß: Eine Straßenverkehrsgefährdung kann auf verschiedene Weisen begangen werden, etwa durch Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bei Übermüdung. Auch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, wie das Missachten der Vorfahrt oder falsches Überholen, kann als Straftat gelten. Das Strafmaß variiert, wobei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sind.
3. Folgen: Eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung kann auch zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Häufig wird ein Strafbefehl als vereinfachtes Verfahren eingesetzt. Bei schweren Strafen erfolgt zudem ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Bei einem Verfahren empfiehlt sich die Konsultation eines auf Verkehrsdelikte spezialisierten Anwalts.
1. Definition und Rechtsgrundlage: Straßenverkehrsgefährdung ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Eine Handlung kann als Straßenverkehrsgefährdung gewertet werden, wenn sie Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet oder gar schädigt.
2. Begehung und Strafmaß: Eine Straßenverkehrsgefährdung kann auf verschiedene Weisen begangen werden, etwa durch Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bei Übermüdung. Auch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, wie das Missachten der Vorfahrt oder falsches Überholen, kann als Straftat gelten. Das Strafmaß variiert, wobei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sind.
3. Folgen: Eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung kann auch zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Häufig wird ein Strafbefehl als vereinfachtes Verfahren eingesetzt. Bei schweren Strafen erfolgt zudem ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Bei einem Verfahren empfiehlt sich die Konsultation eines auf Verkehrsdelikte spezialisierten Anwalts.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist eine Straßenverkehrsgefährdung? Was sind "fremde Sachen von bedeutendem Wert?" Wie begeht man eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung? Was ist entscheidend, um sich wegen Straßenverkehrsgefährdung strafbar zu machen? Was gilt als bei § 315c StGB als Fahrzeug? Wie hoch ist die Strafe für eine Straßenverkehrsgefährdung? Ist nur Vorsatz strafbar oder auch Fahrlässigkeit? Wann liegt im Straßenverkehr eine Gefährdung vor? Verliere ich wegen einer Straßenverkehrsgefährdung meinen Führerschein? Was ist ein Strafbefehl? Wird die Straßenverkehrsgefährdung ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen? Praxistipp zur Straßenverkehrsgefährdung Was ist eine Straßenverkehrsgefährdung?
Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist ein in § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) geregelter Straftatbestand. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese Tat zu begehen. Allen gemeinsam ist, dass durch sie Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet worden sein müssen. Diese Gefährdung muss schon recht konkret geworden sein. Sie schließt natürlich auch tatsächlich entstandene Schäden zum Beispiel an einem Fahrzeug oder durch Verletzung einer Person ein.
Was sind "fremde Sachen von bedeutendem Wert?"
Dafür gibt es keine feste Wertgrenze. Die Gerichte setzen als solche mal 750, mal 850 Euro an. Der Bundesgerichtshof ist 2019 noch von 750 Euro als Wertgrenze ausgegangen (BGH, Beschluss vom 10.4.2019, Az. 4 StR 86/19), während einige Oberlandesgerichte höher liegen. Man darf also davon ausgehen, dass zum Beispiel jedes fremde Auto eine solche Sache von bedeutendem Wert ist. Das vom Täter selbst gefahrene Fahrzeug wird übrigens bei der Wertermittlung nicht mitgezählt (BGH, s.o.).
Wie begeht man eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung?
Nach dem Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten zur Begehung dieses Delikts. So begeht man es, indem man ein Fahrzeug führt, obwohl man wegen Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln oder irgendwelchen geistigen / körperlichen Problemen das Fahrzeug gar nicht sicher führen kann. Weitere Beispiele sind Übermüdung, Medikamente, Brille vergessen, Hörgerät vergessen, Behinderung durch Gips/Verbände/Verletzung, Krankheiten, die die Fahreignung beeinflussen (Epilepsie, falsch eingestellte Diabetes, Migräne, Fieber).
Zweitens liegt eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung auch darin, dass jemand auf grob verkehrswidrige und rücksichtslose Art einen der im Gesetz genannten schweren Verkehrsverstöße begeht. Man bezeichnet diese auch als die "Sieben Todsünden" für Autofahrer. Dies sind:
- Vorfahrt nicht beachtet,
- falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch gefahren,
- an Fußgängerüberwegen falsch gefahren,
- an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell gefahren,
- an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn eingehalten,
- auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren oder dies versucht oder
- haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich gemacht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.
Was ist entscheidend, um sich wegen Straßenverkehrsgefährdung strafbar zu machen?
Alle Verkehrssünden, mit denen man eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, sind für sich genommen auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften verboten. Oft stellen sie eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu einer Straßenverkehrsgefährdung werden sie, wenn zusätzlich eine ernsthafte Gefährdung von Personen oder wertvollen Sachen im Straßenverkehr dazu kommt.
Was gilt als bei § 315c StGB als Fahrzeug?
Eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung besteht auch darin, ein Fahrzeug zu führen, obwohl man dazu nicht sicher in der Lage ist (Drogen, Alkohol, Medikamente, Übermüdung, Krankheit). Aber: Was genau ist mit "Fahrzeug" gemeint? Tatsächlich ist von diesem Begriff hier alles umfasst, was rollt und zur Beförderung von Personen gedacht ist. Also beispielsweise Autos, E-Bikes, Fahrräder oder elektrische Rollstühle, aber keine Skateboards. Aber: Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Auch mit ihnen kann man also eine Straßenverkehrsgefährdung begehen!
Wie hoch ist die Strafe für eine Straßenverkehrsgefährdung?
Die Gefährdung des Straßenverkehrs wird mit einer Geldstrafe abhängig von Einkommen und Schwere der Tat oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.
Beispiel:
Ich räume jemandem keine Vorfahrt ein, der von rechts kommt und Vorfahrt hat, und behindere diesen dadurch. Damit begehe ich eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Wenn es dabei aber zu einer Beinahe-Kollision mit Gummispuren auf der Fahrbahn, wilden Ausweichmanövern und vielleicht noch im letzten Moment davon springenden Fußgängern kommt, gefährde ich auch andere. Dann ist es zusätzlich auch eine Straftat. Folge wäre zunächst ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro plus ein Punkt für die Ordnungswidrigkeit und zusätzlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe für die Straßenverkehrsgefährdung nach dem Strafgesetzbuch.
Ist nur Vorsatz strafbar oder auch Fahrlässigkeit?
Bei der Straßenverkehrsgefährdung sind sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Begehung strafbar. Dies wirkt sich beim Strafmaß aus – vorsätzliche Taten werden strenger bestraft.
Wann liegt im Straßenverkehr eine Gefährdung vor?
Dies ist der Fall, wenn entweder beinahe ein Unfall passiert ist oder es tatsächlich "gekracht" hat. Beispiel "Falschfahren an Fußgängerüberwegen": Müssen sich Fußgänger mit einem Sprung in Sicherheit bringen, um nicht überfahren zu werden, liegt auf jeden Fall eine Straßenverkehrsgefährdung vor. Aber: Die Gefahr muss durch einen grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verkehrsverstoß oder durch Alkohol oder Drogen verursacht worden sein. Wenn es auch ohne Alkoholeinfluss oder das jeweilige Verhalten des Beschuldigten zu einem Unfall gekommen wäre, hat der Anwalt des Betreffenden Argumente an der Hand, die gegen eine Strafbarkeit sprechen.
Verliere ich wegen einer Straßenverkehrsgefährdung meinen Führerschein?
Eine Verurteilung nach § 315c StGB hat in der Regel auch Folgen für die Fahrerlaubnis. Diese wird dann meist nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB entzogen. Dies ist dann kein befristetes Fahrverbot, sondern eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis, regelmäßig verbunden mit einer Sperre für die Neuerteilung. Die Sperrfrist kann hier ein Jahr betragen. Wenn das Delikt fahrlässig begangen wurde, wird oft auf eine Entziehung der Fahrerlaubnis verzichtet.
Was ist ein Strafbefehl?
Wer eine Straßenverkehrsgefährdung begangen hat, erhält häufig einen sogenannten Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Dabei handelt es sich um eine strafrechtliche Verurteilung in einem vereinfachten Verfahren. Gericht und Staatsanwaltschaft sparen sich eine Gerichtsverhandlung, weil es sich um einen einfachen Fall handelt. Der Täter spart sich den Auftritt vor Gericht.
Ein Strafbefehl darf jedoch nicht mit einem Bußgeldbescheid verwechselt werden. Mit seinem Erlass wird aus dem Beschuldigten ein Angeklagter. Der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einzulegen. Dann findet doch noch eine Hauptverhandlung mit Richter und Staatsanwalt statt, auf welcher der Angeklagte zu erscheinen hat, gehört wird und auch Beweise vorlegen oder Entlastungszeugen beibringen kann. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl nach zwei Wochen rechtskräftig. Dann ist er mit einem Urteil gleichzusetzen. Für das Strafbefehlsverfahren werden Gerichtsgebühren erhoben (ca. 70 - 140 Euro ohne Einspruch, mit Einspruch das Doppelte).
Wird die Straßenverkehrsgefährdung ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen?
Wenn die Geldstrafe über 90 Tagessätzen beziehungsweise die Freiheitsstrafe über drei Monaten liegt, werden diese ins Führungszeugnis eingetragen. Damit können sie sich negativ auf das spätere (Berufs-) Leben des Betreffenden auswirken.
Praxistipp zur Straßenverkehrsgefährdung
Läuft gegen Sie ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, ist eine möglichst frühzeitige Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen, der im Strafrecht tätig ist und sich auf Verkehrsdelikte spezialisiert hat. Dieser kann Akteneinsicht nehmen, feststellen, wie die Situation im Einzelfall ist, Hinweise für polizeiliche Vernehmungen erteilen und eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
(Bu)