Was tun bei Falschüberweisung oder Fehlabbuchung?

21.03.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Abbuchung,Fehlbuchung,Falschüberweisung,Rücklastschrift Geld an falschen Empfänger überwiesen - jetzt aber schell gehandelt! © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Schnell handeln: Bei Fehlüberweisungen oder unberechtigten Abbuchungen sollte man umgehend die Bank informieren. Je schneller, desto besser.

2. Rückbuchung möglich: Grundsätzlich genehmigte Lastschriften können in der Regel innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden. Nicht genehmigte sogar 13 Monate lang.

3. Recht auf Rückzahlung: Wer aus Versehen Geld erhalten hat, muss es zurückzahlen. Der eigentliche Absender hat einen Anspruch auf Rückerstattung.
Bankkunden schätzen Online-Überweisungen, denn sie sind bequem. Allerdings ist ein Tippfehler oder Zahlendreher schnell passiert. Vielleicht hat sich auch die Kontoverbindung des Empfängers unbemerkt verändert. Auch unberechtigte Abbuchungen im Lastschriftverfahren kommen immer wieder vor. Nicht selten geht es um größere Beträge. Wie kann man nun als Bankkunde sein Geld zurückbekommen?

Wie kann es zu einer falschen Lastschriftabbuchung kommen?


Bei einer Lastschrift beauftragt der Empfänger einer Zahlung seine Bank, einen Geldbetrag vom Konto des zur Zahlung Verpflichteten abzubuchen. Daran sind zwei Geldinstitute beteiligt, die diesem Auftrag nachkommen müssen. Dabei kontrollieren die Banken nicht, ob die Abbuchung berechtigt ist. Deswegen werden die geschuldeten Beträge manchmal versehentlich doppelt abgebucht. Auch können Schreibfehler dazu führen, dass ein falsches Konto belastet wird. Und schließlich verwenden auch Betrüger manchmal eine Lastschriftabbuchung, um einen Betrag von einem fremden Konto abbuchen zu lassen.

Was ist bei einer falschen Lastschriftabbuchung zu tun?


Allerdings gibt es bei Lastschriftabbuchungen eine einfache Lösung: Seit Anfang 2016 sind alle Lastschriften auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Bei diesem kann der Zahlende die Lastschriftabbuchung innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Er kann sich den Geldbetrag dann durch eine Rücklastschrift zurückbuchen lassen. Die Dauer der Frist hängt davon ab, ob es sich um einen Fehler oder eine von Anfang an unberechtigte Abbuchung gehandelt hat.

Wenn für die Lastschrift ein gültiges Mandat existiert, also eine gültige Einzugsermächtigung oder Abbuchungserlaubnis, kann eine fehlerhafte Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden. Bankkunden müssen sich dazu an ihre Bank wenden und dieser mitteilen, dass sie die Lastschrift widerrufen bzw. annullieren. So können sie zum Beispiel verfahren, wenn ein Betrag falsch berechnet wurde oder wenn dem Zahlungsempfänger bei der Geldsumme ein Zahlendreher passiert ist.

Gab es jedoch keine gültige Einzugsermächtigung oder wurde diese widerrufen, können Verbraucher die Lastschriftabbuchung sogar 13 Monate lang zurückholen. Dies kann der Empfänger der Zahlung nur verhindern, indem er eine gültige Einzugsermächtigung nachweist.

Was ist bei einer falschen Kreditkartenabbuchung zu tun?


Bankkunden bemerken oft erst viel zu spät, dass es von ihrer Kreditkarte eine falsche Abbuchung gegeben hat. Der Grund dafür ist, dass das Geld erst am Monatsende vom Girokonto abgebucht wird. Auch hier können Verbraucher jedoch den falsch abgebuchten Betrag zurückverlangen.

Das Zurückfordern von zu Unrecht abgebuchten Kreditkartenzahlungen nennt sich Chargeback-Verfahren. Möglich ist eine solche Rückforderung je nach Kreditkartenunternehmen noch innerhalb von 60 bis 120 Tagen.

Bei Visa und Mastercard müssen sich Kunden dafür an die kartenausgebende Bank wenden. Diese hält meist ein Formular für die Rückforderung bereit. Dies funktioniert zum Teil auch online. Bei American Express ist das Kreditkartenunternehmen der Ansprechpartner.

Wichtig: Eine Kreditkartenzahlung kann man nur ein einziges Mal reklamieren. Es ist daher wichtig, beim ersten Versuch alles richtig auszufüllen und alle verlangten Unterlagen einzureichen.

Bei einer zu hohen Abbuchung von einem Onlinehändler sollte man den entsprechenden Schriftverkehr vorlegen können. Bei einer vollkommen unberechtigten Abbuchung kann das Kreditkartenunternehmen auch verlangen, dass der Kunde den Vorgang bei der Polizei anzeigt und eine Kopie der Anzeige einreicht.

Wie kann ich meine Kreditkarte sperren?


Bei einer vollkommen unberechtigten Abbuchung durch Straftäter, die auf irgendeine Weise an die Kreditkartendaten gelangt sind, ist eine Sperrung der Karte notwendig. Dies kann man über die Telefonnummer 116116 oder besondere Telefonnummern der jeweiligen Kartenunternehmen erledigen. Eine Sperrung ist immer endgültig. Man kann die Karte danach also nicht mehr benutzen. Davor noch getätigte Umsätze werden bearbeitet und vorher getätigte Zahlungen werden vom Girokonto abgebucht. Die Anbieter bzw. Geldinstitute schicken in der Regel zeitnah dem Kunden eine neue Karte zu.

Wer haftet, wenn meine Kreditkarte gestohlen wurde?


Geht eine Kreditkarte verloren, wird sie gestohlen oder missbräuchlich verwendet, haftet der Inhaber nach § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit höchstens 50 Euro für den Schaden. Dabei gibt es jedoch einen Haken: Die Geldinstitute berufen sich gerne darauf, dass der Betreffende grob fahrlässig mit seinen Zugangsdaten umgegangen ist. In diesem Fall müssen sie den Schaden nicht erstatten.

Was tun, wenn Geld auf ein falsches Konto überwiesen wurde?


Schwieriger ist es bei einer Fehlüberweisung, wenn also der Kontoinhaber selbst einen Betrag an die falsche Kontonummer bzw. den falschen Empfänger überweist. Geldinstitute prüfen heute nicht mehr, ob eine Kontonummer wirklich zu dem auf der Überweisung genannten Empfänger gehört oder ob umgekehrt der Empfänger zum angegebenen Konto passt. Eine Bank kann eine Überweisung nur stoppen, wenn diese noch nicht ausgeführt wurde.

Das bedeutet für Kunden: Bei einer Falschüberweisung sollten Sie sofort bei der Kundenhotline der eigenen Bank anrufen und sich mit der Telefon-PIN legitimieren. Diese Gelegenheit ist spätestens nach einer halben Stunde verstrichen. Dann wird es kompliziert. Der Überweisende selbst kann nämlich keine Rückbuchung veranlassen. Weder besteht ein Anspruch gegen die eigene Bank, noch gegen die Empfängerbank. Der Kontoinhaber bekommt sein Geld nur zurück, indem ihm der falsche Empfänger den Betrag zurücküberweist.

Der Absender des Geldes hat darauf einen Rechtsanspruch aufgrund von § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Das Problem ist nur, dass der Überweisende meist außer der IBAN keine Daten des Empfängers der Zahlung hat.

Diese Daten kann man jedoch von der Bank bekommen. Diese ist nach § 675y Abs. 5 BGB dazu verpflichtet, dem Absender der Zahlung alle Informationen zu geben, die dieser braucht, um sein Geld zurückzubekommen. Das Geldinstitut des Überweisungsempfängers muss also der Bank des Überweisungsabsenders Namen und Adresse des Überweisungsempfängers mitteilen. Dazu muss der Überweisende bei seiner Bank einen sogenannten Nachforschungsauftrag stellen. Hat er die Daten bekommen, kann der Absender der Zahlung den Empfänger zur Rückzahlung auffordern. Reagiert dieser nicht auf die erste freundliche Aufforderung, sollte eine schriftliche Mahnung per Einschreiben mit Rückschein und mit Zahlungsfrist erfolgen. Der Zahlungsempfänger wird dadurch in Verzug gesetzt. Gibt dieser den Betrag nicht fristgerecht zurück, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Schon ein Anwaltsschreiben kann zu mehr Zahlungswillen führen. Im Notfall hilft nur eine Klage.

Praxistipp zur Falschüberweisung oder Fehlabbuchung


Überprüfen Sie als Bankkunde regelmäßig Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf Abbuchungen, die zu hoch, doppelt oder unberechtigt sind. In diesen Fällen ist schnelles Handeln wichtig. Selbst die Überweisung auf ein falsches Konto kann noch unbürokratisch gerettet werden, wenn man schnell bei der eigenen Bank anruft. Ist das Geld schon unterwegs, hilft nur noch ein Nachforschungsauftrag und das Rückfordern des überwiesenen Betrags. Bessere Chancen bestehen bei Lastschriften und Kreditkartenzahlungen. Notfalls kann Ihnen ein Rechtsanwalt helfen, der sich auf das Bankrecht spezialisiert hat.

(Bu)


 Stephan Buch
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