Weitere Manipulationsanlage in PKW entdeckt

01.04.2018, Redaktion Anwalt-Suchservice
Weitere Manipulationsanlage in PKW entdeckt © Rh - Anwalt-Suchservice

Seit dem Dieselskandal sind die Überwachungsbehörden alarmiert und überprüfen alle Funktionen eines Fahrzeugs mit großer Akribie. Eine Behörde in Münchhausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, hat vor kurzem eine weitere Manipulationsanlage entdeckt und so den Stein ins Rollen gebracht.

Was bewirkt die Manipulationsanlage?


Heute wurde bekannt, dass fast alle PKW deutscher und ausländischer Produktion ab dem Baujahr 1980 mit einer Fahrermanipulationsanlage ausgestattet wurden. Diese bewirkt, dass alle Halter eines solchen KFZ zu bestimmten Zeiten im Jahr gleichzeitig Ihren Motor anlassen, um Fernziele in den Bergen oder am Meer anzusteuern.

Verursachte Schäden


Die daraus resultierenden Mega-Staus bis zu 200 Kilometern Länge verursachen einen unmittelbaren volkswirtschaftlichen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe. Mittelbar wird hierdurch auch die Infrastruktur (Straßen, Brücken Unterführungen, etc.) über Gebühr beansprucht, wobei die Schadenshöhe hier nicht annähernd abzuschätzen ist. Wie genau diese Manipulationsanlage funktioniert steht noch nicht fest. Sicher ist bisher nur, dass diese jeweils zu Beginn der Osterferien, Sommerferien, Herbstferien und Winterferien aktiv wird.

Was sagt die Autoindustrie?


Anfragen bei der Autoindustrie blieben bislang unbeantwortet. Man beruft sich in der Regel darauf, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handele. Verschiedene Staatsanwaltschaften ermitteln, auch hier waren bisher noch keine offiziellen Statements zu bekommen. Inoffiziell ist zu hören, dass es sich um einen Skandal immensen Ausmaßes handeln soll.

Wie kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen?


Ob und wie die Betroffenen nun juristisch gegen die Hersteller vorgehen können ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass hier eine Hardwareumrüstung unumgänglich sein wird. Ob die Hersteller hierzu gezwungen werden können oder ob dies wiederum auf Kosten der Verbraucher geschehen wird bleibt abzuwarten. Rechtsanwälte raten jedoch dazu, möglichst schnell einen auf Verbraucherrecht spezialisierten Kollegen einzuschalten. Nur so sei zu gewährleisten, dass wichtige Ausschlussfristen nicht versäumt werden. Wir raten zunächst zu „Abwarten und Tee trinken“, soweit Sie eine mit ebensolchem Getränk gefüllte Thermoskanne an Bord haben.

Schönen Urlaub!


Trotz der manipulationsbedingten Staus wünschen wir Ihnen einen erholsamen Osterurlaub mit viel Sonnenschein, gutem Essen und netter Gesellschaft. Jeder Stau endet irgendwann!

(Bu)


 Stephan Buch
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
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