Welche Rechte und Pflichten haben Kfz-Leasingnehmer?

15.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Leasing,Auto,Restwert,Leasingrate Bei einem Leasingvertrag lohnt es sich, genau hinzuschauen. © Ma - Anwalt-Suchservice

Kfz-Leasing hat viele Vorteile. Man spart sich den hohen Preis eines Neuwagens, hat aber trotzdem ein neues Auto und ein aktuelles Modell. Dafür zahlt man monatliche Leasingraten. Was müssen Leasingnehmer noch beachten?

Leasing klingt zunächst einfach. Tatsächlich sind damit jedoch viele rechtliche Besonderheiten verbunden. Leasingnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen. Dies hilft auch bei der Einschätzung, ob ein Angebot für einen Kfz-Leasingvertrag tatsächlich so günstig ist, wie versprochen.

Wie funktioniert ein Leasingvertrag?


Wenn Sie ein Auto leasen, wird es nicht Ihr Eigentum. Es gehört weiter dem Leasinggeber, zum Beispiel einer Bank. Sie dürfen das Auto für die Dauer der Vertragslaufzeit benutzen und müssen es dann zurückgeben. Den monatlich zu zahlenden Geldbetrag nennt man die Leasingrate. Meist ist diese günstiger als bei einem Kredit. Ihre Höhe hängt von Typ, Ausstattung und Neupreis des Autos ab. In vielen Leasingverträgen wird eine Anzahlung vereinbart. Diese nennt man "Sonderzahlung". Sie verringert die laufenden Leasingraten und kann zehn bis 30 Prozent des Listenpreises Ihres Leasingfahrzeugs betragen.

Wie ist Leasing gesetzlich geregelt?


Zum Leasing gibt es in Deutschland keine eigene gesetzliche Regelung. Daher werden viele Regelungen aus dem Mietvertragsrecht darauf angewendet. Dies gilt jedoch nicht für die mieterschützenden Vorschriften über Wohnräume. Auch die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Leasingverträge.

Welche Formen von Leasing gibt es?


Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Arten von Leasing. Beim Leasen von Autos kommt das Restwertleasing häufig vor. Dabei wird der Verkehrswert des Autos am Ende der Leasingzeit im Voraus festgelegt. Von seiner Höhe hängen dann die Leasingraten ab: Je höher der Restwert, desto geringer die Raten. Ein gutes Verkaufsargument! Aber: Das Risiko liegt beim Leasingnehmer. Ist der Restwert am Ende kleiner, muss dieser die Differenz bezahlen. Und: Oft wird beim Verkaufsgespräch recht optimistisch gerechnet.

Beim Kilometer-Leasing vereinbart man zu Beginn die Vertragslaufzeit, die rechnerische Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs und die Leasingrate. Sind am Ende weniger Kilometer auf dem Tacho als vereinbart, erhält der Leasingnehmer eine Vergütung pro 1.000 Kilometer. Sind es mehr, steht eine Nachzahlung an. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber. Der Leasingkunde jedoch muss das Auto während der Vertragslaufzeit in Schuss halten. Ansonsten zahlt er am Ende einen Ausgleich für die Wertminderung. Bei Vertragsende bekommt der Leasinggeber das Auto zurück.

Eine weitere Variante ist Leasing ohne Anzahlung. Hier entfällt die sonst übliche Vorauszahlung zu Vertragsbeginn. Ohne Anzahlung steigt entweder die Leasingrate oder der Restwert. Bei gewerblichem Leasing sind dann die Folgen für die Steuerabschreibung zu bedenken.

Beim Full-Service-Leasing bezahlt der Leasingnehmer eine zusätzliche Pauschale im Monat, damit sich der Leasinggeber um Wartung, Reparaturen und Inspektionen kümmert. Auch die Schadensabwicklung nach einem Unfall gehört dazu. Bei gewerblichen Kunden kann auch die Zahlung der Kfz-Steuer eingeschlossen werden.

Beim Leasing mit Kaufoption haben Sie als Kunde die Möglichkeit, das Auto am Ende der Vertragslaufzeit zu kaufen. Dies ist eine Option und keine Pflicht. Es muss jedoch von Anfang an im Vertrag stehen. Beim Kilometerleasing hat ein Verzicht auf den Kauf kaum Folgen, beim Restwertleasing kann eine zusätzliche Zahlung anfallen.

Welche Rechte habe ich als Kfz-Leasingnehmer?


Wenn Sie ein Auto leasen, haben Sie natürlich das Recht, dieses zu nutzen. Allerdings nur zum vertraglich vereinbarten Zweck. Sie dürfen es also normalerweise zum Beispiel nicht über ein Carsharing-Portal vermieten. Wenn Ihr Leasingfahrzeug Mängel hat, die seine vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen, dürfen Sie deren Beseitigung verlangen. Sie haben bis zur Beseitigung solcher Mängel auch das Recht auf eine Herabsetzung Ihrer Leasingrate – entsprechend einer Mietminderung. Verletzt der Leasinggeber Ihnen gegenüber seine vertraglichen Pflichten, können Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Als Leasingnehmer haben Sie darüber hinaus das Recht, den Leasingvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Wer haftet für Mängel am Leasingfahrzeug?


Beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Autos. Er tritt jedoch meist seine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung an Sie als Leasingnehmer ab. Heißt: Tritt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Mangel am Fahrzeug auf, können Sie sich an den Händler wenden, damit er diesen behebt. Die Rechte aus der Sachmängelhaftung gelten für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren oder die der Händler verschwiegen hat. In den ersten 12 Monaten muss jedoch der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand. Bei einem Neuwagen dauert die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Bei einem Gebrauchten kann sie vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Der Händler haftet nicht für Verschleiß.

Kann ich einen Leasingvertrag widerrufen?


Viele Leasingverträge kann man widerrufen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Das Widerrufsrecht wird dabei unterschiedlich begründet, nämlich mit

- Vertragsabschluss nach Fernabsatzrecht (online),
- Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen des Leasinggebers,
- Leasing als sonstige Finanzierungshilfe nach § 506 BGB.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Auch ein rein vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht mit gleicher Frist kommt vor. Bei einem Widerruf sind die Leistungen beider Seiten zurückzugeben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Verbraucher bei Kilometerleasing ohne Kaufverpflichtung kein Widerrufsrecht haben. Dies beruht auf § 506 BGB. Diese Vorschrift sieht ein Widerrufsrecht nur vor, wenn der Leasingvertrag eine Erwerbspflicht des Leasingnehmers, ein Andienungsrecht des Leasinggebers oder eine Restwertgarantie enthält. Dieser Ausschluss des Widerrufsrechts soll laut EuGH auch gelten, wenn der Leasingvertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (Urteil vom 21.12.2023, Az. C-38/21; C-47/21; C-232/21).

Wann kann ich einen Leasingvertrag kündigen?


Eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist ist beim Leasingvertrag in der Regel nicht möglich, da er für eine feste Laufzeit abgeschlossen wird. Allerdings ist eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich – wenn es dafür einen ausreichend wichtigen Grund gibt.

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn

- das Auto nach einem Unfall ein Totalschaden ist,
- das Auto gestohlen wurde.

In diesen Fällen können aber unter Umständen vom Leasinggeber Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Stirbt der Leasingnehmer, geht sein Vertrag auf die Erben über. Allerdings kann der Leasingvertrag innerhalb einer einmonatigen Frist ab Kenntnis vom Todesfall außerordentlich gekündigt werden.

Eine außerordentliche Kündigung durch den Leasinggeber ist möglich, wenn Sie als Leasingnehmer erheblich gegen den Vertrag verstoßen oder Ihre Raten nicht zahlen.

In bestimmten Fällen kann auch ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein (z. B. bei Mängeln des Autos) oder ein Widerruf. Unter Umständen lässt sich auch der Leasinggeber auf eine einverständliche, freiwillige Aufhebung des Vertrages ein oder stimmt der Übergabe des Vertrages an einen Dritten zu. Dabei sollte man jedoch mögliche entstehende Kosten genau abklären.

Welche Pflichten habe ich als Leasingnehmer?


Als Leasingnehmer haben Sie folgende Pflichten:

- Sie müssen die Leasingrate zahlen,
- Sie müssen das Auto pfleglich behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand halten,
- wenn am Fahrzeug Mängel auftreten, die dessen vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen, müssen Sie diese unverzüglich dem Leasinggeber melden,
- Sie müssen das Auto bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben,
- Sie haften für Schäden, die Sie oder Dritte am Auto verursachen.

Das bedeutet im Einzelnen auch:

- Sie zahlen Reparatur- und Wartungskosten einschließlich Inspektionen,
- Sie bezahlen Verschleißteile (Verschleiß ist kein Mangel, für den der Leasinggeber einstehen muss),
- Sie bezahlen die Hauptuntersuchung,
- Sie bezahlen die Kfz-Versicherung.

Bin ich verpflichtet, Inspektionen und Reparaturen in einer bestimmten Werkstatt durchführen zu lassen?


Dies hängt davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Viele Leasingverträge sehen vor, dass das Auto in eine Vertragswerkstatt des Herstellers gebracht werden muss, oder in eine Partnerwerkstatt des Leasinggebers.

Wie muss ich mein Leasingauto versichern?


Außer der üblichen Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie Ihr Leasingfahrzeug in der Regel vollkaskoversichern. Dies ist Inhalt des Leasingvertrages. Sie schließen die Versicherung ab und bezahlen den Beitrag. Wichtig: Die Versicherung sollte eine GAP-Deckung vorsehen. Dies ist eine Zusatzleistung der Kfz-Versicherung. Sie schließt bei geleasten Autos die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Leasingrestwert, wenn das Auto gestohlen wird oder es zu einem Totalschaden kommt. Vermeiden sollten Sie eine Werkstattbindung im Versicherungsvertrag. Oft ist bereits eine Werkstattbindung im Leasingvertrag vorgesehen.

Praxistipp zum Kfz-Leasing


Viele Unternehmen und Selbstständige leasen ihre Firmenfahrzeuge. Aber auch manche Verbraucher sehen darin Vorteile. Wichtig ist es, den Leasingvertrag vor Abschluss gründlich zu lesen und sich über mögliche entstehende Kosten genau zu informieren. Kommt es zum Streit mit dem Leasinggeber, kann Sie ein Rechtsanwalt für Zivilrecht kompetent beraten.

(Ma)


 Ulf Matzen
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