Weltverbrauchertag: Auch Verbraucher haben Rechte

30.01.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
Brillen,Weltverbrauchertag,Käufer,Rechte Verbraucher sind heute beim Kaufen rechtlich gut geschützt © Bu - Anwalt-Suchservice

Alljährlich findet im März der Weltverbrauchertag statt. Was bedeutet das und welche Rechte haben Verbraucher?

Der Weltverbrauchertag findet alljährlich am 15. März statt. Dieser Tag geht auf den früheren US-Präsidenten John F. Kennedy zurück, der 1962 erstmals bestimmte Rechte für Verbraucher formulierte. Seit 1983 begeht man weltweit den Weltverbrauchertag. Dieser (englisch: World Consumer Rights Day) gibt vielen Organisationen wie etwa den Verbraucherzentralen die Gelegenheit, auf Verbraucherrechte oder aktuelle Probleme etwa im Handel hinzuweisen.

Welche grundlegenden Verbraucherrechte gibt es?


Schon Kennedy hat die folgenden Verbraucherrechte formuliert:

- Verbraucher haben das Recht auf Schutz vor betrügerischer und irreführender Werbung,
- sie haben das Recht auf Schutz vor gefährlichen oder wirkungslosen Medikamenten,
- sie haben das Recht, aus vielen unterschiedlichen Produkten zu marktgerechten Preisen auswählen zu können.

Viele Gesetze in unterschiedlichen Ländern, die sich mit dem Verbraucherschutz befassen, zielen auf die Wahrung dieser grundlegenden Verbraucherrechte ab.

Wie werden Verbraucher in Deutschland vor irreführender Werbung geschützt?


Da gibt es zum Beispiel das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es regelt, welche Werbung zulässig ist und wann Werbung als irreführend und damit als unzulässig angesehen wird. Gegen den Werbenden können dessen Konkurrenten oder auch Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsvereine mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vorgehen. Einzelne Verbraucher müssen sich an die Verbände wenden, um solche Schritte in die Wege zu leiten.

Welche verbraucherschützenden Vorschriften gibt es im Zivilrecht?


Auch Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dienen dem Verbraucherschutz, etwa die §§ 305 ff., welche sich mit der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigen. Denn: Ist eine Klausel im Kleingedruckten überraschend oder irreführend, ist sie nach diesen Vorschriften unwirksam.

Auch die Regeln über den Verbrauchsgüterkauf in den §§ 474 ff. BGB dienen dem Verbraucherschutz. Sie beziehen sich auf Kaufverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher und legen zum Beispiel fest, dass der Verkäufer seine Haftung nicht vertraglich komplett ausschließen kann und dass Verbraucher mindestens zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte geltend machen können (bei gebrauchten Waren ein Jahr). In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss darüber hinaus im Falle von Mängeln der Käufer nicht beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelhaft war – dies wird per Gesetz vermutet, und der Verkäufer darf den Gegenbeweis versuchen.

Eine verbraucherschützende Vorschrift ist auch das bedingungslose 14-tägige Widerrufsrecht beim Onlinekauf. Es wird derzeit allerdings darüber diskutiert, dieses aufzuweichen, da allzu viele Menschen mittlerweile Ware nur zur Ansicht bestellen, sich das Beste aussuchen und den Rest zurückgehen lassen – die Retoure wird dann in vielen Fällen weggeworfen und trägt zum allgemeinen Müllproblem bei.

Wie sieht es mit dem Verbraucherschutz bei Medikamenten aus?


Medikamente müssen vor der Abgabe an den Verbraucher ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Sie werden von der Pharmaindustrie nur an Apotheken oder Krankenhausapotheken abgegeben. Medikamente sind in der Regel apothekenpflichtig, dürfen also nur in Apotheken ausgegeben werden. Aber auch Online-Apotheken dürfen damit Handel treiben.
Viele Medikamente sind zudem rezeptpflichtig, dürfen also nur nach Verschreibung durch einen Arzt an den Patienten verkauft werden.

Beim Verbraucherschutz scheint es jedoch noch Nachholbedarf zu geben. So kommt es immer wieder zu Rückrufaktionen zugelassener Medikamente, weil diese mit krebserzeugenden Stoffen verunreinigt sind oder die Dosierungen nicht mit dem übereinstimmen, was auf der Packung steht. Betroffen waren 2018 und 2019 insbesondere Blutdruckmittel.
2014 wurden insgesamt 176 Generika vom Markt genommen, also Arzneimittel, deren Inhalt dem eines bereits zugelassenen Medikaments entspricht. Grund war, dass die entsprechenden Studien für die vereinfachte Zulassung der Generika von einem indischen Labor vorgenommen worden waren, welches Testergebnisse manipuliert hatte.
Hier zeigt sich das Problem: Vorgeschriebene Medikamententests werden auch im Zulassungsverfahren nicht von neutralen, staatlichen Stellen durchgeführt, sondern von kommerziellen Laboren im Auftrag des Herstellers. Eine regelmäßige neutrale Prüfung von Medikamenten, die bereits zugelassen und im Handel sind, gibt es nicht.

Welche Regelungen gibt es zu marktgerechten Preisen?


In Deutschland fällt einem dazu zuerst die Preisangabenverordnung ein. Sie regelt zwar nicht, wie teuer Waren sein dürfen. Allerdings bezweckt sie, dass Verbraucher Preise sinnvoll vergleichen können.
So schreibt sie vor, dass alle Preisbestandteile in dem Endpreis enthalten sein müssen, mit dem geworben wird. Dies betrifft nicht nur die Mehrwertsteuer. Beispiel: Der Kunde mietet für den Familienurlaub eine Ferienwohnung. Der angegebene Endpreis muss auch Kostenpunkte wie die Endreinigung enthalten, diese Beträge dürfen also nicht zusätzlich anfallen.

Auch müssen bei vielen Produkten - wie etwa Lebensmitteln - zusätzlich Grundpreise angegeben werden, also zum Beispiel der Preis pro Kilo oder pro Liter. Auch so soll Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, Preise besser zu vergleichen.

Die Preisangabenverordnung schreibt zum Beispiel auch vor, dass im Onlinehandel angegeben werden muss, welche Versandkosten anfallen.

Welche Aktionen gibt es zum Weltverbrauchertag?


Viele Verbraucherzentralen veranstalten besondere Aktionen zum Weltverbrauchertag. So feiert die Verbraucherzentrale Bayern 2020 an diesem Tag auch ihren 40. Geburtstag und spendiert Menschen, die an diesem Tag ebenfalls 40 werden, eine kostenlose Energieberatung - zumindest den ersten 25, die sich melden. Welche Aktionen es gibt, ist von der jeweiligen Verbraucherzentrale vor Ort zu erfahren.
Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht zum 15. März einen sogenannten "Verbraucherschutz-Pegel". Dieser gibt die Ergebnisse einer Umfrage unter Verbrauchern wieder und zeigt, welche Bereiche Verbrauchern am meisten Sorge bereiten. 2019 waren die Top 10 der Liste:

- Zu viele unnötige Umverpackungen,
- zu viele Plastikverpackungen,
- Zucker in Lebensmitteln,
- zu lange Wartezeiten auf Facharzttermin,
- versteckte Preiserhöhungen,
- Werbemails,
- unerwünschte Werbeanrufe,
- niedrige Sparzinsen,
- kein Durchblick beim Kleingedruckten,
- Energiepreise.

Praxistipp zum Weltverbrauchertag


Verbraucher haben viele Rechte, müssen sie aber oft erst selbst durchsetzen. Oft werden Ansprüche aus der Sachmängelhaftung nach dem Kauf mangelhafter Ware zum Beispiel gar nicht wahrgenommen. Hier kann es helfen, sich an einen im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann im Einzelfall beraten und abschätzen, ob sich ein gerichtliches Vorgehen lohnt.

(Wk)


 Günter Warkowski
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