Wer hat Anspruch auf Grundrente und in welcher Höhe?
18.01.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Die Grundrente gibt es künftig für Personen, die ihr Leben lang gearbeitet und dabei trotzdem nur wenig verdient haben. Sie stellt keine eigenständige Leistung dar, sondern eine Zusatzzahlung zur herkömmlichen Rente. Dementsprechend erfolgt die Zahlung auch zusammen mit der restlichen Rente. Die Höhe des Zuschlags ist individuell unterschiedlich. Etwa 1,3 Millionen Menschen werden voraussichtlich eine Grundrente bekommen. Die Grundrente erhalten sowohl Menschen, die ab jetzt in Rente gehen, als auch solche, die schon länger Rentner sind. Im Durchschnitt wird mit einer Zusatzzahlung von etwa 75 Euro monatlich gerechnet, es kann aber auch mehr sein.
Für eine Grundrente muss man mindestens 33 Jahre lang gearbeitet haben. Oder besser: Man muss 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Zu diesen gehören:
- die Pflichtbeitragszeiten von Arbeitnehmern und Selbständigen,
- Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen,
- Ersatzzeiten wie Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR,
sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation Leistungen bezogen wurden. Nicht angerechnet werden Zeiten, für die freiwillig Beiträge entrichtet wurden sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit und die Zurechnungszeit.
Die volle Grundrente gibt es ab 35 Jahren Grundrentenzeit. Wer weniger Zeiten vorweisen kann, aber mindestens 33 Jahre, erhält einen geringeren Betrag, gestaffelt nach der Dauer der Grundrentenzeit.
Für Kinder, die 1992 oder später geboren sind, gibt es bei der Rentenberechnung eine Zeitgutschrift von bis zu 3 Jahren pro Kind.
Zusätzlich werden unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes noch maximal 10 Jahre an Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Die Anrechnung der Erziehungszeiten muss selbst beantragt werden, ansonsten werden sie nicht mitgerechnet.
Eine Grundrente bekommt nur, wer während des gesamten Berufslebens im Durchschnitt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Es gibt auch eine Untergrenze. Wird diese eine Zeit lang unterschritten, wird dieser Zeitraum bei der Berechnung der Grundrente nicht mitgezählt.
Die Obergrenze sind 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland. Dies wären 2021 zum Beispiel 2.770 Euro brutto monatlich.
Die Untergrenze sind 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. 2021 wären dies etwa 1.039 Euro brutto. Diese Schwelle hat zur Folge, dass Zeiten mit geringfügiger Beschäftigung bei der Berechnung der Rentenhöhe nicht mitzählen.
Beispiel: Hat ein Rentner 40 Jahre lang gearbeitet, lag sein Einkommen aber zehn Jahre lang unter der Mindestschwelle, bekommt er zwar die Grundrente. Es werden aber nur 30 Jahre bei der Berechnung von deren Höhe berücksichtigt.
Grundsätzlich funktioniert die Grundrente über eine Aufwertung der sogenannten Entgeltpunkte, nach denen auch die normale Rente berechnet wird.
Wer durchschnittlich verdient, bekommt bei der Berechnung seiner Rente grundsätzlich pro Arbeitsjahr einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Ein Punkt ist seit 1. Juli 2020 im Westen Deutschlands 34,19 Euro wert, im Osten 33,23 Euro. Die Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Juli.
Für die Zeiten mit geringem Einkommen, die die Grundrente auslösen (maximal 35 Jahre), erhöhen sich im Rahmen der Grundrente nun die Entgeltpunkte auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte - höchstens jedoch auf 0,8 Punkte. Der gewonnene Wert wird dann wieder um 12,5 Prozent verringert. Diese Reduzierung soll dazu führen, dass mehr Beitrag insgesamt zu einer höheren Rentenzahlung führt.
Frau Meier aus Dresden hat 40 Jahre lang gearbeitet. Sie hat einen Anspruch auf Grundrente. Allerdings lag ihr Einkommen 15 Jahre lang unter der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Während der restlichen 25 Jahre hat sie im Durchschnitt nur 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten.
Bei der Berechnung der Grundrente werden diese 25 Jahre berücksichtigt, und zwar mit jeweils zusätzlichen 0,6 Entgeltpunkten. Die Deckelung bei 0,8 Entgeltpunkten führt dazu, dass der Zuschlag zunächst 0,2 Entgeltpunkte beträgt. Davon zieht man noch 12,5 Prozent ab - macht 0,175 Entgeltpunkte für jedes Jahr. Bei 25 Jahren bekommt Frau Meier damit also 4,375 Entgeltpunkte zusätzlich gutgeschrieben.
Da Frau Meier in den neuen Bundesländern zu Hause ist, beträgt der Wert eines Entgeltpunkts Stand Frühjahr 2021 monatlich 33,23 Euro. Ihr Zuschlag im Rahmen der Grundrente beträgt also 33,23 x 4,375 = 145,38 Euro monatlich.
Eine Grundrente in voller Höhe erhalten nur Rentnerinnen und Rentner, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von höchstens 1.250 Euro oder als Ehepaar von höchstens 1.950 Euro erzielen. Als Einkommen gelten dabei die normale Rente und weitere zu versteuernde Einkünfte wie etwa Mieteinkünfte des Rentners.
Wenn das Einkommen über der Grenze liegt, wird es zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Eine Anrechnung zu 100 Prozent erfolgt ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro oder 2.300 Euro bei Ehepaaren.
Bei diesen Berechnungen wird das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres herangezogen, 2021 wäre dies also das Einkommen von 2019.
Nein. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft die Zeiten selbst und nimmt die notwendigen Schritte vor. Ein Antrag ist also nicht erforderlich. Dies gilt auch für Rentner, die im Ausland wohnen. Wegen der Millionen von zu prüfenden Rentenkonten kann es mit den ersten Auszahlungen aber noch bis 2022 dauern. Ist bereits ab Januar 2021 ein Rentenanspruch entstanden, wird das Geld nachträglich bezahlt.
Rentner müssen auch ihr Einkommen im Normalfall nicht zur Anrechnung extra melden. Dies passiert automatisch durch einen Datenabgleich zwischen Finanzamt und Rentenversicherung. Aber: Es gibt Ausnahmen. Meldepflichtig sind zum Beispiel Einkünfte von im Ausland lebenden Rentnern und Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages.
Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Versicherten darum gebeten, von Fragen zur individuellen Höhe der Grundrente zurzeit abzusehen - hier ist man mit der Prüfung von 26 Millionen Rentenkonten gut ausgelastet. Es muss also zunächst noch abgewartet werden. Kommt es schließlich zu Streitigkeiten mit der Rentenversicherung, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht qualifizierte Beratung leisten.
Im Juli 2020 fiel im Bundestag die Entscheidung, eine Grundrente einzuführen. Seit 1. Januar 2021 ist das Gesetz in Kraft. Welche Voraussetzungen gelten und wie hoch sind die zusätzlichen Zahlungen?
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie lange muss man gearbeitet haben, um die Grundrente zu bekommen? Was muss man generell zu Kindererziehungszeiten wissen? Bis zu welcher Verdiensthöhe erhält man eine Grundrente? Wie wird die Grundrente berechnet? Berechnungsbeispiel Wie wird das Einkommen von Rentnern angerechnet? Muss ich die Grundrente extra beantragen? Praxistipp Wie lange muss man gearbeitet haben, um die Grundrente zu bekommen?
Für eine Grundrente muss man mindestens 33 Jahre lang gearbeitet haben. Oder besser: Man muss 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Zu diesen gehören:
- die Pflichtbeitragszeiten von Arbeitnehmern und Selbständigen,
- Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen,
- Ersatzzeiten wie Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR,
sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation Leistungen bezogen wurden. Nicht angerechnet werden Zeiten, für die freiwillig Beiträge entrichtet wurden sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit und die Zurechnungszeit.
Die volle Grundrente gibt es ab 35 Jahren Grundrentenzeit. Wer weniger Zeiten vorweisen kann, aber mindestens 33 Jahre, erhält einen geringeren Betrag, gestaffelt nach der Dauer der Grundrentenzeit.
Was muss man generell zu Kindererziehungszeiten wissen?
Für Kinder, die 1992 oder später geboren sind, gibt es bei der Rentenberechnung eine Zeitgutschrift von bis zu 3 Jahren pro Kind.
Zusätzlich werden unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes noch maximal 10 Jahre an Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Die Anrechnung der Erziehungszeiten muss selbst beantragt werden, ansonsten werden sie nicht mitgerechnet.
Bis zu welcher Verdiensthöhe erhält man eine Grundrente?
Eine Grundrente bekommt nur, wer während des gesamten Berufslebens im Durchschnitt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Es gibt auch eine Untergrenze. Wird diese eine Zeit lang unterschritten, wird dieser Zeitraum bei der Berechnung der Grundrente nicht mitgezählt.
Die Obergrenze sind 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland. Dies wären 2021 zum Beispiel 2.770 Euro brutto monatlich.
Die Untergrenze sind 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. 2021 wären dies etwa 1.039 Euro brutto. Diese Schwelle hat zur Folge, dass Zeiten mit geringfügiger Beschäftigung bei der Berechnung der Rentenhöhe nicht mitzählen.
Beispiel: Hat ein Rentner 40 Jahre lang gearbeitet, lag sein Einkommen aber zehn Jahre lang unter der Mindestschwelle, bekommt er zwar die Grundrente. Es werden aber nur 30 Jahre bei der Berechnung von deren Höhe berücksichtigt.
Wie wird die Grundrente berechnet?
Grundsätzlich funktioniert die Grundrente über eine Aufwertung der sogenannten Entgeltpunkte, nach denen auch die normale Rente berechnet wird.
Wer durchschnittlich verdient, bekommt bei der Berechnung seiner Rente grundsätzlich pro Arbeitsjahr einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Ein Punkt ist seit 1. Juli 2020 im Westen Deutschlands 34,19 Euro wert, im Osten 33,23 Euro. Die Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Juli.
Für die Zeiten mit geringem Einkommen, die die Grundrente auslösen (maximal 35 Jahre), erhöhen sich im Rahmen der Grundrente nun die Entgeltpunkte auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte - höchstens jedoch auf 0,8 Punkte. Der gewonnene Wert wird dann wieder um 12,5 Prozent verringert. Diese Reduzierung soll dazu führen, dass mehr Beitrag insgesamt zu einer höheren Rentenzahlung führt.
Berechnungsbeispiel
Frau Meier aus Dresden hat 40 Jahre lang gearbeitet. Sie hat einen Anspruch auf Grundrente. Allerdings lag ihr Einkommen 15 Jahre lang unter der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Während der restlichen 25 Jahre hat sie im Durchschnitt nur 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten.
Bei der Berechnung der Grundrente werden diese 25 Jahre berücksichtigt, und zwar mit jeweils zusätzlichen 0,6 Entgeltpunkten. Die Deckelung bei 0,8 Entgeltpunkten führt dazu, dass der Zuschlag zunächst 0,2 Entgeltpunkte beträgt. Davon zieht man noch 12,5 Prozent ab - macht 0,175 Entgeltpunkte für jedes Jahr. Bei 25 Jahren bekommt Frau Meier damit also 4,375 Entgeltpunkte zusätzlich gutgeschrieben.
Da Frau Meier in den neuen Bundesländern zu Hause ist, beträgt der Wert eines Entgeltpunkts Stand Frühjahr 2021 monatlich 33,23 Euro. Ihr Zuschlag im Rahmen der Grundrente beträgt also 33,23 x 4,375 = 145,38 Euro monatlich.
Wie wird das Einkommen von Rentnern angerechnet?
Eine Grundrente in voller Höhe erhalten nur Rentnerinnen und Rentner, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von höchstens 1.250 Euro oder als Ehepaar von höchstens 1.950 Euro erzielen. Als Einkommen gelten dabei die normale Rente und weitere zu versteuernde Einkünfte wie etwa Mieteinkünfte des Rentners.
Wenn das Einkommen über der Grenze liegt, wird es zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Eine Anrechnung zu 100 Prozent erfolgt ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro oder 2.300 Euro bei Ehepaaren.
Bei diesen Berechnungen wird das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres herangezogen, 2021 wäre dies also das Einkommen von 2019.
Muss ich die Grundrente extra beantragen?
Nein. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft die Zeiten selbst und nimmt die notwendigen Schritte vor. Ein Antrag ist also nicht erforderlich. Dies gilt auch für Rentner, die im Ausland wohnen. Wegen der Millionen von zu prüfenden Rentenkonten kann es mit den ersten Auszahlungen aber noch bis 2022 dauern. Ist bereits ab Januar 2021 ein Rentenanspruch entstanden, wird das Geld nachträglich bezahlt.
Rentner müssen auch ihr Einkommen im Normalfall nicht zur Anrechnung extra melden. Dies passiert automatisch durch einen Datenabgleich zwischen Finanzamt und Rentenversicherung. Aber: Es gibt Ausnahmen. Meldepflichtig sind zum Beispiel Einkünfte von im Ausland lebenden Rentnern und Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages.
Praxistipp
Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Versicherten darum gebeten, von Fragen zur individuellen Höhe der Grundrente zurzeit abzusehen - hier ist man mit der Prüfung von 26 Millionen Rentenkonten gut ausgelastet. Es muss also zunächst noch abgewartet werden. Kommt es schließlich zu Streitigkeiten mit der Rentenversicherung, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht qualifizierte Beratung leisten.
(Bu)