Wertminderung zu niedrig
20.01.2012, Autor: Herr Bernhard J. Hänel / Lesedauer ca. 1 Min. (1721 mal gelesen)
Im Lichte der Vorschadensrechtsprechung und des meist fehlenden Nachweises sach- und fachgerechter Reparatur wird der Verbraucher rasch erkennen, dass der Erwerb eines gebrauchten PKW mir repariertem Vorschaden ein erhebliches Risiko bei einem Folgeschaden darstellt. Der Verbraucher wird danach nur unfallfreie PKW erwerben wollen, womit die reparierten Fahrzeuge schwer über den Preis, wenn nicht nur noch im Export absetzbar sind.
Dies muß eine Wertminderung berücksichtigen, d.h. die Differenz Exportpreis – Marktpreis nicht verunfallter Fahrzeuge. Darüber ist mit dem Sachverständigen zu sprechen. Die Rspr. hat dies m.E.n. noch nicht realisiert.
Rechtsanwalt Hänel FA f. VerkR, https://www.EHB-Hamburg.de
Dies muß eine Wertminderung berücksichtigen, d.h. die Differenz Exportpreis – Marktpreis nicht verunfallter Fahrzeuge. Darüber ist mit dem Sachverständigen zu sprechen. Die Rspr. hat dies m.E.n. noch nicht realisiert.
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