Wie lege ich Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung ein?
05.02.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Frist beachten: Der Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erfolgen (§ 556 Abs. 3 BGB).
2. Begründung erforderlich: Der Mieter sollte konkrete Fehler oder Unstimmigkeiten benennen, z. B. falsche Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Kosten oder eine falsche Berechnung.
3. Nachzahlung unter Vorbehalt: Falls die Abrechnung unklar ist, sollte eine Nachzahlung unter Vorbehalt überwiesen und Einsicht in die Belege verlangt werden.
1. Frist beachten: Der Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erfolgen (§ 556 Abs. 3 BGB).
2. Begründung erforderlich: Der Mieter sollte konkrete Fehler oder Unstimmigkeiten benennen, z. B. falsche Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Kosten oder eine falsche Berechnung.
3. Nachzahlung unter Vorbehalt: Falls die Abrechnung unklar ist, sollte eine Nachzahlung unter Vorbehalt überwiesen und Einsicht in die Belege verlangt werden.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Bis wann muss der Vermieter über die Nebenkosten abrechnen? Was gilt, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht einhält? Wie lange haben Mieter Zeit, ihre Betriebskostenabrechnung zu prüfen? Haben Mieter ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege? Wie urteilen die Gerichte zum Recht der Mieter auf Belegeinsicht Welche Nebenkosten darf der Vermieter abrechnen? Welche Nebenkosten darf der Vermieter nicht abrechnen? Welche Fehlerquellen gibt es bei der Nebenkostenabrechnung? Was sind formelle Fehler der Nebenkostenabrechnung? Was ist die Rechtsfolge von formellen Fehlern der Nebenkostenabrechnung? Was sind inhaltliche Fehler der Betriebskostenabrechnung? Was gilt, wenn die Nebenkostenabrechnung inhaltliche Fehler aufweist? Was gilt für Nachzahlungen aus einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung? Wie widerspreche ich einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung? Checkliste: Betriebskostenabrechnung prüfen und Widerspruch einlegen Wann darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen? Praxistipp zum Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung Bis wann muss der Vermieter über die Nebenkosten abrechnen?
Der Vermieter muss die Jahresabrechnung über die Nebenkosten seiner Immobilie dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zukommen lassen. Der Abrechnungszeitraum ist in den meisten Fällen das Kalenderjahr. Beispiel: Über das Kalenderjahr 2024 muss der Vermieter bis zum 31.12.2025 abrechnen.
Was gilt, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht einhält?
Die 12-monatige Abrechnungsfrist ist keine Verjährungsfrist. Ihr Ablauf lässt die Pflicht des Vermieters zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung also nicht erlöschen. Versäumt der Vermieter die Frist, hat dies nur zur Folge, dass er keine Betriebskostennachzahlung mehr fordern kann. Der Mieter hat aber trotzdem Anspruch auf eine korrekte Abrechnung und ggf. auch auf die Auszahlung eines sich daraus ergebenden Guthabens. Die Verjährung des Anspruchs auf Abrechnung der Mietnebenkosten tritt innerhalb von drei Jahren ein. Mieter können dann vom Vermieter keine Auszahlung eines Guthabens mehr rechtlich durchsetzen.
Wie lange haben Mieter Zeit, ihre Betriebskostenabrechnung zu prüfen?
Nach § 556 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Mieter innerhalb einer Einwendungsfrist von 12 Monaten ihre Betriebskostenabrechnung prüfen und Beanstandungen dagegen vortragen. Mieter können also innerhalb der ersten 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Einwände vorbringen – danach nicht mehr. Diese Ausschlussfrist hat den Zweck, im Interesse aller Beteiligten dafür zu sorgen, dass es nicht noch Jahre später zum Streit über alte Abrechnungen kommt. Wenn der Mieter beweisen kann, dass er für die Fristversäumnis nichts konnte, kann er trotzdem noch Einwände vorbringen.
Aber: Diese Frist bedeutet nicht, dass der Mieter sich mit der Prüfung der Abrechnung oder der Überweisung der Nachzahlung 12 Monate Zeit lassen kann. Die Gerichte gehen nämlich davon aus, dass Mieter ihre Abrechnung innerhalb von ungefähr vier Wochen ausreichend prüfen können, um sie zu bezahlen. Zahlen sie die verlangte Nachzahlung ohne Vorbehalt, erkennen sie die Abrechnung als ordnungsgemäß an. Sind die etwa vier Wochen vergangen, kann der Mieter Fehler in der Abrechnung nur noch reklamieren, wenn sie für einen Laien nicht ohne Weiteres feststellbar waren.
Anders verhält es sich nur, wenn die Nebenkostenabrechnung formell nicht wirksam ist. In diesem Fall beginnt die Einwendungsfrist erst gar nicht zu laufen. Dies hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter die Umlageschlüssel für mehrere Kostenpositionen nicht genannt. Zusätzlich hatte er bei der Umlage einiger Kosten nach der Wohnfläche widersprüchliche Angaben zur Wohnfläche gemacht. Die Abrechnung war daher unwirksam (Az. VIII ZR 27/10).
Haben Mieter ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege?
Ein wichtiges Recht des Mieters besteht darin, Einsicht in die Abrechnungsbelege zu nehmen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen – zum Beispiel die Rechnungen von Energielieferanten oder Versicherungen oder die Bescheide über die Höhe von Straßenreinigungs- und Abfallgebühren der Gemeinde. Dies ist in § 556 Abs. 4 BGB gesetzlich geregelt.
Seit 1.1.2025 kann der Vermieter die Abrechnungsbelege in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Der Mieter hat damit keinen Anspruch mehr auf Einsicht in die Originalbelege in Papierform.
Wie urteilen die Gerichte zum Recht der Mieter auf Belegeinsicht
2018 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Abrechnung der Heizkosten einer 94-Quadratmeter-Wohnung. Die Mieter hatten 200 Euro im Monat für Heizkosten bezahlt. Bei der Jahresabrechnung der Betriebskosten ergab sich eine Heizkostennachzahlung von über 5.000 Euro. Die Mieter wandten ein, dass dies gar nicht sein könne: Der Betrag entspreche 47 Prozent der gemessenen Verbrauchseinheiten für das ganze Haus mit einer Wohnfläche von 720 qm.
Der Vermieter weigerte sich, den Mietern die Abrechnungsbelege der anderen Wohnungen im Haus zur Überprüfung vorzulegen. Die Mieter wurden in zwei Gerichtsinstanzen zur Zahlung verurteilt, weil sie nicht beweisen konnten, wo der Fehler lag. Der Bundesgerichtshof entschied: Verlange der Vermieter eine Nachzahlung, müsse er das Bestehen seiner Forderung beweisen können. Die Mieter seien nicht beweispflichtig. Sie hätten ein Einsichtsrecht in die Belege des Vermieters, welche der Abrechnung zugrunde lägen. Dieses Recht erstrecke sich auch auf die Verbrauchsdaten der anderen Nutzer. Der BGH wies die Klage des Vermieters ab (Urteil vom 7.2.2018, Az. VIII ZR 189/17).
2020 entschied der BGH erneut zum Recht der Mieter auf Einsichtnahme in die der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Abrechnungsbelege. Danach gilt: Solange der Vermieter dem Mieter keine Einsicht in die Belege gewährt, hat der Mieter ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich einer geforderten Nachzahlung und muss vorläufig nicht zahlen. Zu den Belegen gehören außer den Rechnungen auch die dazugehörigen Zahlungsbelege über die in der Abrechnung auf die Mieter umgelegten Betriebskosten. Anhand dieser Belege kann der Mieter die Berechtigung der jeweils in Rechnung gestellten Beträge prüfen (Urteil vom 9.12.2020, Az. VIII ZR 118/19). Denn: Schließlich ist es denkbar, dass der Vermieter Rechnungen gekürzt oder Preisnachlässe bekommen hat. Dann kann sich bei Einsicht in die Zahlungsbelege ein anderes Bild ergeben, als bei reiner Vorlage der Rechnungen.
Welche Nebenkosten darf der Vermieter abrechnen?
Der Mietvertrag muss eine Regelung enthalten, nach welcher der Mieter die Nebenkosten der Wohnung tragen muss. Welche dies im Einzelnen sein dürfen, steht in § 2 der Betriebskostenverordnung. Als umlagefähige Kosten gelten zum Beispiel Müllabfuhr, Straßenreinigung, Heizung und Warmwasser sowie die Stromkosten für die Gemeinschaftsräume. Auch die Grundsteuer gehört dazu.
Wichtig: Rechnet der Vermieter Kosten unter der Position "sonstige Betriebskosten" ab, so ist dies nur zulässig, wenn die abgerechneten Kosten (z.B. Dachrinnenreinigung, Rauchmelder) ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sind.
Welche Nebenkosten darf der Vermieter nicht abrechnen?
Mehrere häufig anfallende Kostenpositionen darf der Vermieter nicht auf seine Mieter verteilen. Dazu gehört erst einmal alles, was nur einmalig und nicht in Form laufender Kosten anfällt.
Nicht abrechnen darf der Vermieter auch Verwaltungskosten, die ihm seine Hausverwaltung berechnet. Ebenso sind die Kosten für Reparaturen oder für die Instandhaltung der Immobilie keine umlagefähigen Betriebskosten.
Weitere Beispiele für unzulässige Kostenpositionen sind:
- Kontoführungsgebühren,
- Mietausfallversicherung,
- Gebühren für Porto oder die Erstellung der Abrechnung,
- Aufzugreparaturen,
- erhöhte Wasserkosten infolge eines Rohrbruchs.
Welche Fehlerquellen gibt es bei der Nebenkostenabrechnung?
Mieter müssen zwischen materiellen, also inhaltlichen und formellen Fehlern in der Jahresabrechnung unterscheiden. Materielle Fehler sind alle, die mit dem Ansatz von Kostenpositionen und deren Beträgen zu tun haben. Formelle Fehler sind Verstöße gegen die Regeln darüber, wie eine Nebenkostenabrechnung aussehen muss.
Was sind formelle Fehler der Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung müssen die Mieter in Textform erhalten. Das bedeutet: als Text in einer dauerhaft abspeicherbaren Form. Dies kann also zum Beispiel auch eine E-Mail sein. Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Wenn die Betriebskostenabrechnung nicht unterschrieben wird, muss daraus zumindest hervorgehen, wer sie ausgestellt hat. Der Mieter muss sie persönlich erhalten – in seinen Briefkasten oder an seine E-Mail-Adresse und nicht nur als Aushang im Treppenhaus.
Die Nebenkostenabrechnung muss auch für Mieter ohne Fachkenntnisse verständlich und nachvollziehbar sein. Der Abrechnungszeitraum muss daraus hervorgehen. Die kompletten Betriebskosten für das gesamte Haus müssen nach den einzelnen Kostenpositionen geordnet aufgeführt sein. Der Vermieter muss diese Gesamtkosten dann auf die jeweilige Wohnung umrechnen und dabei jeweils den benutzten Umlageschlüssel (etwa Quadratmeter) angeben. Er muss die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen angeben und herausrechnen. Unverständlichkeit gilt als formeller Fehler – etwa bei unverständlichen Abkürzungen.
Was ist die Rechtsfolge von formellen Fehlern der Nebenkostenabrechnung?
Eine Nebenkostenabrechnung, die formelle Fehler aufweist, z.B. den Umlageschlüssel nicht nennt, ist per se unwirksam. Dies hat zur Folge,
1. dass der Mieter eine korrekte Abrechnung verlangen darf,
2. dass der Vermieter bis zur Übergabe einer korrekten Abrechnung keine Nachzahlung fordern darf,
3. dass der Mieter bis zur Erteilung der korrekten Abrechnung seine Vorauszahlungen auf die Nebenkosten vorläufig zurückhalten darf. Sobald er eine korrekte Abrechnung bekommt, muss er die ausstehenden Beträge aber nachzahlen.
Was sind inhaltliche Fehler der Betriebskostenabrechnung?
Materielle Fehler sind zum Beispiel Rechenfehler oder die Abrechnung von Kostenpositionen, die Vermieter gar nicht auf ihre Mieter umlegen dürfen (siehe oben).
Besonders viele Fehler machen Vermieter von Eigentumswohnungen. Sie leiten nämlich häufig einfach die Nebenkostenabrechnung des Hausverwalters der Eigentümergemeinschaft an ihren Mieter weiter ("Hausgeld" oder "Wohngeld"). Aber: Diese ist nur für den Eigentümer bestimmt. Sie führt immer auch solche Positionen auf, die Mieter nicht bezahlen müssen, zum Beispiel Verwaltungsgebühren oder Instandhaltungsrücklagen.
Seit der Reform des Rechts der Wohnungseigentümer-Gemeinschaften zum 1.12.2020 gilt: Bei der Nebenkostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung müssen grundsätzlich die gleichen Umlageschlüssel verwendet werden, wie bei der internen Abrechnung der Eigentümergemeinschaft. Mieter und Vermieter dürfen jedoch im Mietvertrag etwas Abweichendes vereinbaren (§ 556a Abs. 3 BGB).
Ein weiterer Fehler, der immer wieder vorkommt, ist das doppelte Ansetzen von Kostenanteilen. So wird zum Beispiel der Arbeitslohn des Hausmeisters aufgeführt, aber auch die Kosten der Treppenhausreinigung durch den Hausmeister. Nicht in die Betriebskostenabrechnung einfließen dürfen die Kostenanteile für leer stehende Wohnungen im Haus.
Der Vermieter muss im Übrigen hinsichtlich der anfallenden Nebenkosten das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Er muss dazu regelmäßig prüfen, ob er gegenüber den Mietern abzurechnende Dienstleistungen irgendwo günstiger bekommen kann.
Ein weiterer inhaltlicher Fehler, der für Laien schwer zu erkennen ist: Der Vermieter berechnet auf die abgerechnete Kostenpositionen noch einmal die Mehrwertsteuer. Dies ist unzulässig.
Was gilt, wenn die Nebenkostenabrechnung inhaltliche Fehler aufweist?
Welche Folgen eine materiell, also inhaltlich fehlerhafte Abrechnung hat, hängt davon ab, wie schwerwiegend der Fehler ist. Manchmal hat der Mieter nur einen Anspruch auf die Berichtigung der jeweiligen Kostenposition. Wenn ein größerer Fehler vorliegt, kann der Mieter auch in diesem Fall bis zur Erteilung der korrekten Abrechnung ein vorläufiges Zurückbehaltungsrecht an den erhöhten Vorauszahlungen haben (BGH, Az. VIII ZR 245/11).
Wichtig: Der Mieter darf nicht wegen einfacher Rechenfehler, die jeder Laie selbst korrigieren kann, die vom Vermieter verlangte Nachzahlung verweigern. Im Zweifel empfiehlt sich hier eine fachkundige Beratung.
Was gilt für Nachzahlungen aus einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung?
Wenn eine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und eine Nachzahlung gefordert wird, gelten folgende Regeln:
1. Mieter müssen nur korrekt berechnete Nachzahlungen leisten.
2. Widerspruch kann innerhalb 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erfolgen (§ 556 Abs. 3 BGB).
3. Bis zur Klärung sollte die Nachzahlung unter Vorbehalt gezahlt werden, um Mahnungen oder eine Kündigung zu vermeiden.
Tipp: Eine Nachzahlung unter Vorbehalt wird wie folgt gemacht. Im Verwendungszweck der Überweisung wird eingetragen: Nachzahlung für Betriebskostenabrechnung [Kalenderjahr] - UNTER VORBEHALT DER ÜBERPRÜFUNG
Wie widerspreche ich einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung?
Wenn Sie als Mieter einer Betriebskostenabrechnung widersprechen möchten, empfiehlt es sich, dies schriftlich und vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein zu tun. Sie sollten dabei genau erläutern, warum Sie die Abrechnung als fehlerhaft ansehen, also die Fehler bennenen, die Sie in Ihrer Überprüfung entdeckt haben. Bleiben Sie jedoch immer höflich. Fehler sind häufig keine böse Absicht. Bitten Sie den Vermieter unter Fristsetzung (z.B. 4 Wochen) entweder zunächst um Stellungnahme oder gleich um eine korrigierte Abrechnung.
Checkliste: Betriebskostenabrechnung prüfen und Widerspruch einlegen
1. Betriebskostenabrechnung prüfen
a) Fristen prüfen: Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Bei verspäteter Zustellung sind Nachforderungen unzulässig (§ 556 Abs. 3 BGB).
b) Formale Anforderungen checken
- Vollständiger Abrechnungszeitraum (meist Kalenderjahr).
- Übersicht über angefallene Kosten.
- Auflistung der Gesamtkosten und Verteilung auf Mieter.
- Berechnung der individuellen Kosten basierend auf Umlageschlüssel (z. B. qm² oder Personenanzahl).
c) Rechenfehler und doppelte Kosten prüfen
- Stimmen die genannten Vorauszahlungen mit den tatsächlich geleisteten Beträgen überein?
- Sind alle Positionen plausibel?
- Gibt es Kosten, die nicht umlagefähig sind? (z. B. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten)
d) Vergleich mit Vorjahr
- Starke Kostensteigerungen hinterfragen.
- Erhöhung der Heizkosten mit Verbrauchsabrechnung abgleichen.
e) Belegeinsicht verlangen
- Mieter haben das Recht, Einsicht in Rechnungen und Verträge zu nehmen.
- Termin beim Vermieter oder Hausverwaltung vereinbaren.
2. Widerspruch einlegen
a) Schriftlichen Widerspruch formulieren
- Benennung der Fehler (z. B. verspätete Abrechnung, falsche Berechnung, unzulässige Kosten).
- Bezug auf Mietvertrag und Gesetz .
- Frist zur Korrektur setzen (ca. 4 Wochen).
b) Widerspruch nachweisbar versenden
- Per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich mit Empfangsbestätigung.
c) Reaktion des Vermieters abwarten
- Vermieter muss Einwände prüfen und ggf. korrigierte Abrechnung vorlegen.
- Falls keine Einigung: spezialisierten Anwalt einschalten.
3. Tipp: Falls eine Nachzahlung gefordert wird, diese unter Vorbehalt zahlen, um Zahlungsrückstände zu vermeiden. Stellt sich heraus, dass die Nachzahlung zun Unrecht gefordert wurde, kann eine Rückerstattung verlangt werden.
Wann darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen?
Diese Frage hat mit dem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung nichts zu tun. Lesen Sie dazu ausführlich in unserem Rechtstipp: Wann darf der Vermieter die Vorauszahlungen für Nebenkosten erhöhen?
Praxistipp zum Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung
Wollen Sie als Mieter vor Gericht gegen eine Nebenkostenabrechnung klagen, müssen Sie konkret angeben können, was damit nicht stimmt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass einzelne Kostenpositionen nicht pauschal angefochten werden können. Nötig ist eine konkrete Begründung und die vorherige Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Vermieters (Az. I-10 U 164/05). Wenn der Vermieter Sie auf Nachzahlung verklagt, muss er wiederum beweisen, dass seine Forderung in dieser Höhe existiert (BGH, Az. VIII ZR 189/17). Ein Fachanwalt für Mietrecht kann Sie kompetent zum Thema Neben- bzw. Betriebskostenabrechnung beraten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
(Wk)