Wie beantrage ich meine Rente und wie hoch ist sie?

23.11.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Formular,Rentenantrag Was muss man zum Rentenantrag wissen? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Antragstellung:
- Antragsformulare für die gesetzliche Rente können bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angefordert oder online heruntergeladen werden.
- Der Rentenantrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
- Zur Antragstellung sind persönliche Unterlagen wie Geburtsurkunde, Personalausweis, und Versicherungsnachweise erforderlich.

2. Rentenhöhe:
- Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Anzahl der Versicherungsjahre, dem durchschnittlichen Einkommen während des Erwerbslebens und individuellen Besonderheiten wie Kindererziehung.
- Die Regelaltersrente wird normalerweise mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt, während vorzeitige oder später in Anspruch genommene Renten mit Abschlägen bzw. Zuschlägen verbunden sein können.
- Die genaue Rentenhöhe kann durch persönliche Beratung bei der DRV ermittelt werden.
Wer Rente beziehen möchte, muss einiges wissen. Denn: Die Rente wird nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters gezahlt. Sie muss beantragt werden. Dies gilt für alle Arten der gesetzlichen Rente. Auch sind für jede Rentenart unterschiedliche Fristen zu beachten. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, die Rente drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu beantragen.

Update: Rentenerhöhung im Jahr 2024


Die neuesten Schätzungen prognostizieren, dass im Jahr 2024 voraussichtlich eine Rentenerhöhung von 3,5 Prozent für die etwa 21 Millionen Rentner in Deutschland zu erwarten ist. Diese Information basiert auf dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Die abschließende Entscheidung über die Rentenanpassung wird jedoch erst im Frühjahr 2024 getroffen.

Welche Arten von Renten gibt es?


Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente. Letztere wird unterteilt in Witwen-, Witwer- und Erziehungsrente sowie Waisenrente.

Wie und wo stelle ich meinen Rentenantrag?


Es gibt mehrere Träger der Rentenversicherung. Jeder gesetzlich Rentenversicherte bekommt vom 27. Lebensjahr an jedes Jahr ein Schreiben mit seiner Renteninformation. Der zuständige Rentenversicherungsträger ergibt sich aus dem Briefkopf. An diesen Träger ist der Rentenantrag zu richten. Man kann ihn in Papierform ausfüllen oder im Rahmen eines Beratungsgesprächs in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeinsam mit dem Berater. Formulare sind online unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung erhältlich. Eine weitere Möglichkeit ist, den Rentenantrag online zu stellen. Dies ist ebenfalls auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für den Rentenantrag?


Für die korrekte Berechnung der Rente sind viele Angaben zum Leben des Antragstellers erforderlich. So müssen Sie zunächst angeben, welche Art von Rente Sie überhaupt beantragen wollen. Dann brauchen Sie für alle Rentenanträge Ihre Rentenversicherungsnummer, ein Ausweisdokument (oder Ihre Geburtsurkunde in Kopie) sowie

- Angabe der Kranken- und Pflegeversicherung,
- Steueridentifikationsnummer,
- internationale Kontonummer und Bankleitzahl (IBAN, BIC),
- Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern),
- Nachweise über absolvierte Berufsausbildungen,
- bei Bevollmächtigung einer anderen Person: Vollmachtsurkunde,
- bei (auch zeitweiser) Beamtentätigkeit: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle.

Eine wichtige Frage ist, ob die Versicherungszeiten vollständig abgedeckt sind. Gibt es Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind? Auch darüber sollten Sie dem Rentenantrag Nachweise beilegen. Dies können zum Beispiel Nachweise über Ausbildungszeiten sein, über Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit, Ausbildungsverträge bei abgebrochener Lehre oder nicht bestandener Prüfung oder Geburtsurkunden von Kindern.

Je nachdem, welche Art von Rente beantragt wird, müssen dem Rentenantrag weitere Unterlagen beigefügt werden. Dies sind zum Beispiel bei der Altersrente:

- bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid,
- bei Arbeitslosigkeit: letzter Bescheid der Agentur für Arbeit,
- bei Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag,
- bei geplanter Nebentätigkeit neben der Rente: voraussichtliche Verdiensthöhe.

Wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer?


Die Rentenversicherungsnummer ist zwölfstellig. Sie besteht aus Buchstaben und Ziffern und begleitet gesetzlich Rentenversicherte ihr Leben lang. Für den Rentenantrag ist sie natürlich erforderlich. Man findet sie im Sozialversicherungsausweis, den man normalerweise beim Eintritt ins Berufsleben bekommt. Nach 2005 Geborene erhalten die Rentenversicherungsnummer schon bei ihrer Geburt.

Die Rentenversicherungsnummer findet sich außerdem auf der jährlich zugesandten Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung und der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber verschickt. Sie können sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung telefonisch oder per E-Mail anfordern oder gegen Vorlage des Personalausweises bei der Krankenkasse erfragen.

Welche Fristen sind für den Rentenantrag zu beachten?


Sie können Ihren Rentenantrag auch schon vor Erreichen der Voraussetzungen, etwa der Altersgrenze, einreichen. Dann ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Ihren Verdienst in den letzten Arbeitsmonaten wichtig.

Wenn alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind - zum Beispiel die Altersgrenze erreicht ist - läuft eine Antragsfrist von drei Monaten. Sie haben also drei Kalendermonate lang Zeit, einen Rentenantrag zu stellen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Gezahlt wird die Rente dann rückwirkend ab Erreichen der Altersgrenze.

Falls sie den Rentenantrag erst nach Ablauf dieser Frist stellen, wird die Rente nicht mehr rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Antragsmonat. Diese Frist gilt für Renten aus eigener Versicherung - also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten.

Tipp: Wenn Sie den Rentenantrag schon drei Monate vor Erreichen des Rentenalters stellen, hat die Rentenversicherung genug Zeit, um ihn zu bearbeiten und offene Fragen zu klären. Dieses Vorgehen ist zu empfehlen.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Hinterbliebenenrente?


Witwen und Witwern wird im ersten Vierteljahr nach dem Tod des Partners die volle Rente des Verstorbenen gezahlt ("Sterbevierteljahr"). Dies muss innerhalb von vier Wochen nach dem Todesfall beim Rentenservice der Deutschen Post beantragt werden. Häufig übernimmt den Antrag das Bestattungsunternehmen.

Hinterbliebene können dann eine Witwen- oder Witwerrente in Höhe eines Teils der Rente des Verstorbenen beanspruchen. Die Antragsfrist beträgt zwölf Kalendermonate. Es bleiben also zwölf Monate Zeit, um den Antrag auf Hinterbliebenenente zu stellen. Gezahlt wird rückwirkend. Wenn die Frist überschritten ist, wird die Rente frühestens ab dem Antragsmonat überwiesen.

Rente: Was ist eine Kontenklärung und warum ist sie erforderlich?


Ihre Rente kann nur dann in korrekter Höhe ausgezahlt werden, wenn wirklich alle versicherten Zeiten und Lebensumstände korrekt im Rentenversicherungskonto vermerkt sind. Auf dem Versicherungskonto wird gespeichert, wann ein Arbeitnehmer gearbeitet hat und wann er arbeitslos oder durch Krankheit arbeitsunfähig war. Hier werden viele Zeiten automatisch vermerkt. Oft fehlen allerdings wichtige Angaben. Auch Berufsausbildungen oder Kindererziehungszeiten können für die Rente eine Rolle spielen. Wer genau klären möchte, ob alles Notwendige auf seinem Rentenkonto vermerkt ist, kann eine Kontenklärung beantragen. Den Antrag kann man schriftlich oder telefonisch beim Rentenversicherungsträger stellen. Dann allerdings ist Mitarbeit erforderlich: Der Rentenversicherungsträger wird Ihnen Formulare zuschicken. Ohne Informationen vom Versicherten selbst geht es nicht.

Wie hoch wird meine Rente sein?


Jede Rente ist unterschiedlich hoch. Die Rentenhöhe richtet sich nach der Rentenformel. Diese lautet: monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.

Die Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Vergleich des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Sie werden für jedes Beschäftigungsjahr festgestellt. Wenn sich beides in einem Jahr genau deckt, gibt es einen Entgeltpunkt. Angerechnet werden Kindererziehungszeiten oder die Pflege von Angehörigen.

Beim Zugangsfaktor berücksichtigt der Rentenversicherungsträger Zu- und Abschläge. Zuschläge gibt es zum Beispiel für einen zeitweisen Verzicht auf die Rente bei Rentenbeginn, Abschläge für vorzeitiges In-Rente-Gehen. Gibt es beides nicht, beträgt der Zugangsfaktor 1.

Der aktuelle Rentenwert entspricht einem Entgeltpunkt. Er wird je nach Wirtschaftslage festgelegt. Seit 1. Juli 2023 beträgt er einheitlich für Ost- und Westdeutschland 37,60 Euro.

Der Rentenartfaktor ist von der Art der Rente abhängig. Bei Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten liegt er bei 1,0, bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5, bei Vollwaisenrenten 0,2.

In den neuen Bundesländern gibt es Besonderheiten. Um das niedrigere Einkommensniveau aus DDR-Zeiten und die oft heute noch niedrigeren Löhne auszugleichen, wird der Verdienst hier mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Dieser wird jedes Jahr angepasst.

Allgemeine Informationen zur Rentenhöhe


Stand 2024 liegt die gesetzlichen Rente von mehr als der Hälfte der Rentner in Deutschland unter 1100 Euro im Monat. Konkret erhalten 10,1 Millionen Rentner in Deutschland eine gesetzliche Altersrente unterhalb der 1100 Euro pro Monat (= 54,3 Prozent aller Renten). Weitere 2,3 Millionen Rentner erhalten eine Rente zwischen 1100 und 1300 Euro Euro (66,6 Prozent). Weitere 2,7 Millionen Rentner liegen mit ihrer Rente zwischen 1300 und 1600 Euro im Monat. Insgesamt erhalten rund 17,3 Millionen bzw. 93,1 Prozent aller Rentner eine Rente unter 2000 Euro im Monat. 1,3 Millionen der insgesamt 18,6 Millionen Rentner erhalten eine Rente über 2000 Euro.

Praxistipp zum Rentenantrag und zur Rentenhöhe


Beratung zu den Themen Beantragung der Rente und Höhe der Rente bieten die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Diese gibt es in jeder größeren Stadt. Beratungstermine lassen sich online oder telefonisch vereinbaren. Kommt es zu Streitigkeiten mit dem Rentenversicherungsträger, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht der beste Ansprechpartner.

(Ma)


 Ulf Matzen
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