Strafbefehl erhalten? Was Du jetzt unbedingt beachten musst!

14.09.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
Gerichtshammer,Geld,Strafbefehl Was tun, wenn man einen Strafbefehl erhalten hat? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Einspruch einlegen: Nach Zustellung des Strafbefehls kann der Beschuldigte innerhalb einer Zwei Wochen-Frist schriftlich Einspruch beim zuständigen Gericht einlegen.

2. Rechtsanwalt konsultieren: Um die Erfolgschancen eines Einspruchs zu bewerten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln, sollte umgehend ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

3. Hauptverhandlung vorbereiten: Nach Einspruch wird vom zuständigen Strafgericht eine Hauptverhandlung anberaumt, in der mündlich Beweis zum Tatvorwurf erhoben wird. Anschließend wird ein Urteil gefällt.
In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft pro Jahr in ca. 5 Millionen Kriminalfällen, die durch sie wie folgt erledigt werden: In ca. 10 Prozent kommt es zur Anklage vor dem Strafgericht, in weiteren ca. 10 Prozent wird ein Strafbefehl beantragt. Die restlichen 80 Prozent werden als Ordnungswidrigkeit an Verwaltungsbehörden abgegeben oder die Ermittlungen werden eingestellt.

Was ist ein Strafbefehl?



Ein Strafbefehl ist der formelle Abschluss eines vereinfachten Verfahrens zur Ahndung von Straftaten, die nicht als besonders schwerwiegend angesehen werden. Es handelt sich dabei um einen schriftlichen Beschluss, der vom zuständigen Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen wird. Ein rechtskräftiger Strafbefehl hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil. Geregelt ist der Strafbefehl in den §§ 407 und 408 StPO (Strafprozessordnung).

Bei welchen Straftaten kommt ein Strafbefehl in Betracht?


Ein Strafbefehl kommt grundsätzlich nur bei Straftaten in Frage, die ein Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches sind. Das sind solche Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr, oder die mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StPO).

1. Strafbefehle werden oft bei Delikten wie Diebstahl geringwertiger Sachen, fahrlässige Körperverletzung oder Betrug mit geringem Schaden ausgestellt.
2. Wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht der Ansicht sind, dass eine mündliche Verhandlung nicht notwendig ist, weil die Beweislage eindeutig ist, kommt ein Strafbefehl in Frage.

Wie kommt es zu einem Strafbefehl?



1. Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Sachverhalt und ist von der Strafbarkeit der Tat überzeugt.
2. Die Staatsanwaltschaft stellt beim zuständigen Strafgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und übermittelt die Ermittlungsakte.
3. Das Strafgericht prüft den Antrag sowie die vorliegenden Beweise.
4. Ist das Gericht ebenfalls von der Strafbarkeit überzeugt, wird der Strafbefehl erlassen.
5. Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten zugestellt.

Welche Strafen kann ein Strafbefehl anordnen?



Ein Strafbefehl kann verschiedene Arten von Strafen und Maßnahmen beinhalten. Zu den häufigsten zählen:

Die Geldstrafe ist die am häufigsten im Strafbefehl verhängte Strafe. Sie wird in Tagessätzen bemessen, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Beschuldigten richtet. Die Anzahl der Tagessätze ist abhängig von der Schwere der Straftat.

Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann ebenfalls per Strafbefehl verhängt werden, allerdings nur, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt ist. Eine direkte Inhaftierung ohne Bewährung ist im Rahmen eines Strafbefehls nicht möglich.

In bestimmten Fällen, wie etwa bei Verkehrsdelikten, kann als Nebenstrafe ein Fahrverbot angeordnet werden. Außerdem können Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen, eingezogen werden.

Wie kann ich mich gegen einen Strafbefehl wehren?



1. Nach Zustellung des Strafbefehls hat der Beschuldigte zwei Wochen Zeit, um schriftlich Einspruch einzulegen.
2. Wird Einspruch eingelegt, findet eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Strafgericht statt. Dort wird die Beweislage mündlich erörtert. Der Angeklagte und sein Strafverteidiger haben Gelegenheit, die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweismittel zu entkräften.
3. Wird kein Einspruch eingelegt oder dieser zurückgenommen, wird der Strafbefehl rechtskräftig und hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil.

Wird ein Strafbefehl ins Führungszeugnis eingetragen?


Ein rechtskräftiger Strafbefehl kann unter bestimmten Umständen zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen, abhängig von der Art und Schwere der Strafe sowie weiteren Faktoren wie Vorstrafen. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Nicht alle Strafen erscheinen in jedem Typ von Führungszeugnis.

Ein Strafbefehl, der eine Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von weniger als drei Monaten vorsieht, wird in der Regel nicht in das "einfache Führungszeugnis" aufgenommen, es sei denn, es handelt sich um eine Verurteilung wegen bestimmter Straftaten, die im Jugend- oder Kindererziehungsbereich von Bedeutung sind.

In einem "erweiterten Führungszeugnis" oder einem behördlichen Führungszeugnis können jedoch auch solche Strafen erscheinen, die für die Beurteilung der Eignung für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten relevant sind.

Es ist wichtig, nach Erhalt eines Strafbefehls auch die möglichen Auswirkungen auf ein Führungszeugnis zu prüfen bzw. durch einen Strafrechtsanwalt prüfen zu lassen.

Was unterscheidet einen Strafbefehl von einem Strafurteil?


In Deutschland haben sowohl ein Strafbefehl als auch ein Urteil des Strafgerichts die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils, wenn sie in Kraft treten. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede in Bezug auf das Verfahren, die Erlassvoraussetzungen und die Möglichkeiten des Rechtsmittels.

Verfahren: Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Strafverfahren, bei dem es keine mündliche Verhandlung gibt. Das Urteil des Strafgerichts entsteht dagegen im Ergebnis einer mündlichen Verhandlung, in der Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Plädoyers gehalten werden.

Erlassvoraussetzungen: Ein Strafbefehl wird für weniger schwerwiegende Delikte erlassen, bei denen die Sach- und Rechtslage als klar angesehen wird. Im Gegensatz zu einem Strafurteil genügt zum Erlass ein hinreichender Tatverdacht. Das Urteil des Strafgerichts erfolgt dagegen erst nach Feststellung und Würdigung der Beweislage, die im Zuge einer Verhandlung mündlich erörtert wird.

Rechtsmittel: Nach Zustellung des Strafbefehls hat der Beschuldigte zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Unterlässt er dies, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Bei Einspruch erfolgt eine mündliche Hauptverhandlung. Nach einem Strafurteil können Staatsanwaltschaft und Verurteilter innerhalb bestimmter Fristen Berufung oder Revision einlegen, um das Urteil durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen.

Praxistipp zum Verhalten nach Erhalt eines Strafbefehls


Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, empfiehlt es sich, umgehend einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht zu vereinbaren. Die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch gegen den Strafbefehl muss unbedingt beachtet werden. Je nach Sachlage (= Beweislage) kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen und Ihren Fall in einer mündlichen Verhandlung aufzuklären. Bedenken Sie auch die mögliche Auswirkung auf eine Eintrag der Strafe ins Führungszeugnis.

(Bu)


 Stephan Buch
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