Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

11.06.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
Arbeitslosengeld,Bezugsdauer,Anwartschaft,Jobcenter Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hängt von mehreren Faktoren ab. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Begriff: Das Arbeitslosengeld meint im Gegensatz zum Bürgergeld eine Leistung aus der Sozialversicherung - genauer aus der Arbeitslosenversicherung. Dafür bezahlt jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer Pflichtbeiträge aus seinem Lohn bzw. Gehalt.

2. Voraussetzungen: Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre (30 Monate) mindestens 12 Monate lang als Arbeitnehmer mit Sozialversicherung beschäftigt gewesen sein.

3. Dauer der Leistung: Die Bewilligungsdauer des Arbeitslosengeldes hängt von der Beschäftigungsdauer und dem Alter des nunmehr arbeitslosen Arbeitnehmers ab.
Das Arbeitslosengeld (früher: Arbeitslosengeld I) ist eine Versicherungsleistung. Finanziert wird es aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, bekommen diese Sozialleistung, sofern sie ausreichend lange in der Arbeitslosenversicherung versichert waren.

An welche Voraussetzungen ist das Arbeitslosengeld gebunden?


Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man zunächst die Anwartschaftszeit erfüllen. Das bedeutet, man muss innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre (30 Monate) mindestens 12 Monate lang als Arbeitnehmer mit Sozialversicherung beschäftigt gewesen sein. Diese 30-Monats-Frist gilt seit 1. Januar 2020. Dabei werden alle sozialversicherten Beschäftigungen innerhalb dieses Zeitraums zusammengezählt (gesetzliche Pflichtversicherung und freiwillige gesetzliche Versicherung).

Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat. Auch muss man dazu in der Lage sein, versicherungspflichtig zu arbeiten - mindestens 15 Stunden in der Woche. Vorausgesetzt wird außerdem die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bei der Jobsuche.

Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?


Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG) hängt davon ab, wie lange man innerhalb der 30 Monate gearbeitet hat und wie alt man war, als man arbeitslos wurde. Dies ist im Dritten Sozialgesetzbuch geregelt (§ 147 SGB III). Wer nur die Mindest-Anwartschaftszeit von 12 Monaten erfüllt hat, bekommt nur für sechs Monate ALG.

Arbeitnehmer, die in den letzten fünf Jahren länger als 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, können für bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld beanspruchen. Die Bezugsdauer berechnet sich so:

- mindestens 12 Monate gearbeitet = 6 Monate ALG,
- mindestens 16 Monate gearbeitet = 8 Monate ALG,
- mindestens 20 Monate gearbeitet = 10 Monate ALG,
- mindestens 24 Monate gearbeitet = 12 Monate ALG.

Allerdings gilt dies nur für Arbeitnehmer unter 50 Jahren.

Älter als 50 Jahre: Wie lange gibt es dann Arbeitslosengeld?


Auch das Alter spielt bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld eine Rolle. Ältere bekommen nämlich länger ALG. Hat ein Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet, bekommt er 15 Monate lang Arbeitslosengeld. Wenn er das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate lang gearbeitet hat, sind es 18 Monate. Hat er das 58. Lebensjahr vollendet und in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet, liegt die Bezugsdauer bei 24 Monaten.

Gibt es Arbeitslosengeld bei verkürzter Anwartschaft?


Eine verkürzte Anwartschaftszeit ist bei befristeten Beschäftigungen einzuhalten. Hier reicht eine versicherungspflichtige Arbeitszeit von sechs Monaten innerhalb der 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung aus. Allerdings müssen die im 30-Monats-Zeitraum überwiegend ausgeübten Beschäftigungen im Voraus auf höchstens 14 Wochen befristet gewesen sein. Auch darf das Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate bestimmte Grenzen nicht überschreiten (§ 142 Abs. 2 SGB III).

Welche Auswirkungen hat eine verhängte Sperrzeit?


Eine Sperrzeit hat eine Verkürzung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld zur Folge. Die Tage der Sperrzeit werden dabei nicht etwa hinten an die maximale Bezugsdauer des ALG angehängt, sondern sind verloren. Die maximale Bezugsdauer verkürzt sich also um die Sperrzeit. Eine Sonderregelung gibt es für die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. In diesem Fall wird die maximale ALG-Bezugsdauer pauschal um ein Viertel reduziert. Dies kann besonders bei Älteren gravierende Auswirkungen haben.

Je nach Grund kann die Sperrzeit eine Woche betragen oder bis zu drei Monate. Arbeitnehmer, die selbst kündigen oder einen unklug aufgesetzten Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen, müssen sogar mit einer dreimonatigen Sperrzeit rechnen. Dies gilt auch bei einer durch eigenes Verhalten selbst verschuldeten Kündigung - etwa infolge von dauerndem Zu-Spät-kommen, Beleidigen des Chefs oder Alkoholkonsum während der Arbeitszeit.

Arbeitnehmer, die sich Eingliederungsmaßnahmen der Arbeitsagentur widersetzen, angebotene Arbeitsplätze ablehnen, nicht zum Vorstellungsgespräch erscheinen oder anderweitig nicht kooperieren, müssen mit einer Sperrzeit von drei bis zwölf Wochen rechnen. Bis zu zwölf Wochen werden es, wenn sie sich mehrere solcher Verstöße erlauben. Nicht ausreichende Bemühungen bei der Arbeitssuche können eine Sperrzeit von zwei Wochen zur Folge haben; für eine verspätete Arbeitslosmeldung gibt es eine Woche.

Wann wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert?


Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes kann nicht nur verkürzt, sondern auch verlängert werden. Dies passiert zum Beispiel, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren schon einmal Arbeitslosengeld beansprucht hat, ohne die Bezugsdauer voll auszunutzen. Dann wird der restliche, zuvor nicht genutzte Bezugszeitraum zur neuen Bezugsdauer hinzuaddiert. Allerdings funktioniert dies nur bis zu der Höchstzeit, auf die man abhängig vom Alter einen Anspruch hat (§ 147 Abs. 4 SGB III).

Bis wann muss ich mich beim Jobcenter melden?


Eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die Arbeitslosmeldung. Diese muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattfinden. Erfolgen muss sie persönlich und nicht nur telefonisch bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit. Wer weniger als drei Monate vorher erfährt, dass er seinen Arbeitsplatz verlieren wird, muss sich spätestens innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Arbeitsplatzverlustes arbeitslos melden. Ansonsten wird eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängt.

Praxistipp zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld


Ob und wie lange man Arbeitslosengeld beziehen kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei der Berechnung von Anwartschaftszeiten oder bei Unstimmigkeiten mit dem Jobcenter kann Ihnen ein Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht fachkundig helfen.

(Bu)


 Stephan Buch
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