Wie nutzt man Terminsvertretungen für das Kanzleimarketing?
23.11.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
© - freepik Oft kommt es vor, dass für Rechtsanwälte ein Termin bei einem Prozessgericht in einer anderen Stadt ansteht. Das bedeutet: Lange Anfahrtswege und Zeitverlust. Da bietet es sich an, einen ortsansässigen Anwalt als Terminsvertreter zu finden und mit der Vertretung vor Gericht zu beauftragen. Natürlich muss sich der Terminsvertreter mit dem Fall vertraut machen und das Vorgehen wird mit dem Hauptbevollmächtigten, der den Terminsvertreter beauftragt, abgesprochen. Dieses Vorgehen ist üblich, seit im Jahr 2000 das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Lokalisationsprinzip aufgehoben hat. Die Folge war, dass Rechtsanwälte bundesweit bei allen Amts- und Landgerichten auftreten durften. Dies wurde 2007 auf Oberlandesgerichte ausgedehnt.
Natürlich hat eine Terminsvertretung ihre Vor- und Nachteile. Die Mandanten haben in der Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihrem örtlichen Anwalt, der ihren Fall von Anfang an betreut und die Sachlage genau kennt. Aus ihrer Sicht ist es kein Vorteil, dass sie nun den auswärtigen Gerichtstermin mit einem unbekannten, dort ansässigen Rechtsanwalt wahrnehmen müssen, der sich in den Fall erst einmal anhand der Akte neu einarbeiten muss. Auch ist mancher Fall sehr komplex, sodass die Übergabe an einen externen Anwalt kurz vor der Verhandlung riskant erscheint.
Andererseits kann es auch - für alle Beteiligten - ein Vorteil sein, wenn sich ein neuer Bearbeiter den Fall vornimmt. Denn: Es wird nun von einem weiteren Juristen unvoreingenommen erneut geprüft, ob die Schriftsätze alle notwendigen Beweisangebote enthalten, ob alle Aspekte des Falles berücksichtigt sind und die Argumentation schlüssig ist. Der Terminsvertreter bringt hier oft eine neue Perspektive und eigene Erfahrungen mit, die den Fall voranbringen können. Für die beiden beteiligten Anwälte kann daher gerade der fachliche Austausch Vorteile bringen und die Wahrscheinlichkeit von Fehlern reduzieren. Letztlich kommt dies dem Mandanten zugute.
Hinzu kommt, dass die Terminsvertreter vor ihrem Heimatgericht auftreten. Sie haben einen gewissen Heimvorteil, da sie die dort tätigen Richter und deren Eigenheiten kennen und vielleicht auch die Anwaltskollegen der Gegenseite. Auch sollten sie motiviert sein, gerade vor diesem Gericht einen guten und kompetenten Eindruck zu hinterlassen, da es hier um ihren guten Ruf vor ihrem Heimatgericht geht.
Ein weiterer Aspekt sind natürlich die Kosten. Wann sich die Beauftragung eines Terminsvertreters für den Hauptbevollmächtigten von den Kosten her lohnt, hängt von der Entfernung zum Prozessort ab. Entfernung und Anfahrtszeit lassen sich heute online einfach feststellen. Der eingesparte Zeitaufwand ist nicht zu unterschätzen, denn die eingesparte Zeit kann für weitere Fälle genutzt werden.
Für den Terminsvertreter selbst stellt sich allerdings eher die Frage, inwieweit er von der Annahme solcher Aufträge profitieren kann - inwieweit also seinem Kanzleimarketing gedient ist.
Die Annahme von Terminsvertretungen kann für das Kanzleimarketing förderlich sein. Denn: Hier werden zusätzliche Verdienstmöglichkeiten geschaffen. Auch werden Kontakte aufgebaut, die zu einer weiteren Zusammenarbeit und einer besseren Vernetzung führen können. Gerade für junge Rechtsanwälte kann dies sehr von Vorteil sein.
Ein weiterer Aspekt ist der fachliche Austausch und das Sammeln von Erfahrungen. Ein Wissensaustausch mit Rechtsanwaltskollegen kann der beruflichen Entwicklung nur förderlich sein. Auch so werden - indirekt - bessere Verdienstmöglichkeiten für die Zukunft geschaffen - durch steigende Fachkompetenz.
Wird eine Fachanwaltschaft angestrebt, können die zusätzlichen Fälle hilfreich sein - denn hier kommt es auch auf die Zahl der bearbeiteten Fälle im jeweiligen Fachgebiet an. Der Status als Fachanwalt ist ein wichtiges Argument in der Selbstvermarktung und fördert wiederum den Umsatz. Man kann also durchaus sagen, dass die Terminsvertretung ein sehr nützliches Instrument für das Kanzleimarketing ist - wenn auch zum Teil eher durch indirekte Effekte.
Rechtsanwälte, die einen Terminsvertreter suchen, können natürlich online Kanzleien am Prozessort ausfindig machen und dort anfragen, ob diese eine Terminsvertretung übernehmen. Hier kann der Terminsvertreter selbst zunächst nicht aktiv werden. Wer nicht gerne dasitzt und sein Telefon anschaut, hat heute jedoch bessere Möglichkeiten. Verschiedene Portale wie zum Beispiel fixthedate.de übernehmen die Vermittlung und bringen Rechtsanwälte mit Kollegen zusammen, die eine Terminsvertretung übernehmen möchten. fixthedate.de erhebt keine Gebühren von der beauftragenden Kanzlei. Für Terminsvertreter betragen die Kosten - nach der sechsmonatigen Testphase - für jede Terminsvertretung 12 Prozent des vereinbarten Honorars plus 19 Prozent Umsatzsteuer.
Hier können Sie als Rechtsanwalt also auch nach einer passenden Terminausschreibung in Ihrem Rechtsgebiet suchen und dann dem Kollegen Ihre Terminsvertretung anbieten. Haben Sie sich als für ein bestimmtes Rechtsgebiet und für Ihr Gericht im Portal eingetragen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald interessante Vertretungen ausgeschrieben werden.
Zur Gebührenteilung sollten Sie wissen, dass hier manchmal noch hälftig geteilt wird. Aber auch andere Aufteilungen werden üblich. Dass Gebühren die Mindestgrenze des RVG nicht unterschreiten dürfen, gilt nur zwischen Anwalt und Mandant, aber nicht zwischen dem Anwalt und seinem unterbevollmächtigten Terminsvertreter. Dieser wird als Erfüllungsgehilfe des Hauptbevollmächtigten tätig. Es kann also auch individuell ausgehandelt werden, dass einer von Ihnen beiden weniger bekommt, als es das RVG vorsieht.
Wichtig ist es, die Details vor Annahme des Auftrags zu klären, damit nicht später Streitigkeiten entstehen.
Terminsvertretungen gehören heute zum Kanzleialltag und sind ein wichtiges Instrument des Kanzleimarketing. Sie können gerade jungen Rechtsanwälten wichtige Kontakte, neue Erfahrungen und zusätzlichen Umsatz einbringen. Vermittlungsportale vereinfachen die Kontaktaufnahme heute sehr.
Terminsvertreter werden tätig, wenn Rechtsanwälte Termine vor auswärtigen Gerichten nicht selbst wahrnehmen können oder wollen. Solche Aufträge zu übernehmen, dient auch dem Kanzleimarketing.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann ist eine Terminsvertretung sinnvoll? Was bringt die Terminsvertretung für das Kanzleimarketing? Wie wird man als Terminsvertreter tätig? Praxistipp: Terminsvertretung und Kanzleimarketing Wann ist eine Terminsvertretung sinnvoll?
Natürlich hat eine Terminsvertretung ihre Vor- und Nachteile. Die Mandanten haben in der Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihrem örtlichen Anwalt, der ihren Fall von Anfang an betreut und die Sachlage genau kennt. Aus ihrer Sicht ist es kein Vorteil, dass sie nun den auswärtigen Gerichtstermin mit einem unbekannten, dort ansässigen Rechtsanwalt wahrnehmen müssen, der sich in den Fall erst einmal anhand der Akte neu einarbeiten muss. Auch ist mancher Fall sehr komplex, sodass die Übergabe an einen externen Anwalt kurz vor der Verhandlung riskant erscheint.
Andererseits kann es auch - für alle Beteiligten - ein Vorteil sein, wenn sich ein neuer Bearbeiter den Fall vornimmt. Denn: Es wird nun von einem weiteren Juristen unvoreingenommen erneut geprüft, ob die Schriftsätze alle notwendigen Beweisangebote enthalten, ob alle Aspekte des Falles berücksichtigt sind und die Argumentation schlüssig ist. Der Terminsvertreter bringt hier oft eine neue Perspektive und eigene Erfahrungen mit, die den Fall voranbringen können. Für die beiden beteiligten Anwälte kann daher gerade der fachliche Austausch Vorteile bringen und die Wahrscheinlichkeit von Fehlern reduzieren. Letztlich kommt dies dem Mandanten zugute.
Hinzu kommt, dass die Terminsvertreter vor ihrem Heimatgericht auftreten. Sie haben einen gewissen Heimvorteil, da sie die dort tätigen Richter und deren Eigenheiten kennen und vielleicht auch die Anwaltskollegen der Gegenseite. Auch sollten sie motiviert sein, gerade vor diesem Gericht einen guten und kompetenten Eindruck zu hinterlassen, da es hier um ihren guten Ruf vor ihrem Heimatgericht geht.
Ein weiterer Aspekt sind natürlich die Kosten. Wann sich die Beauftragung eines Terminsvertreters für den Hauptbevollmächtigten von den Kosten her lohnt, hängt von der Entfernung zum Prozessort ab. Entfernung und Anfahrtszeit lassen sich heute online einfach feststellen. Der eingesparte Zeitaufwand ist nicht zu unterschätzen, denn die eingesparte Zeit kann für weitere Fälle genutzt werden.
Für den Terminsvertreter selbst stellt sich allerdings eher die Frage, inwieweit er von der Annahme solcher Aufträge profitieren kann - inwieweit also seinem Kanzleimarketing gedient ist.
Was bringt die Terminsvertretung für das Kanzleimarketing?
Die Annahme von Terminsvertretungen kann für das Kanzleimarketing förderlich sein. Denn: Hier werden zusätzliche Verdienstmöglichkeiten geschaffen. Auch werden Kontakte aufgebaut, die zu einer weiteren Zusammenarbeit und einer besseren Vernetzung führen können. Gerade für junge Rechtsanwälte kann dies sehr von Vorteil sein.
Ein weiterer Aspekt ist der fachliche Austausch und das Sammeln von Erfahrungen. Ein Wissensaustausch mit Rechtsanwaltskollegen kann der beruflichen Entwicklung nur förderlich sein. Auch so werden - indirekt - bessere Verdienstmöglichkeiten für die Zukunft geschaffen - durch steigende Fachkompetenz.
Wird eine Fachanwaltschaft angestrebt, können die zusätzlichen Fälle hilfreich sein - denn hier kommt es auch auf die Zahl der bearbeiteten Fälle im jeweiligen Fachgebiet an. Der Status als Fachanwalt ist ein wichtiges Argument in der Selbstvermarktung und fördert wiederum den Umsatz. Man kann also durchaus sagen, dass die Terminsvertretung ein sehr nützliches Instrument für das Kanzleimarketing ist - wenn auch zum Teil eher durch indirekte Effekte.
Wie wird man als Terminsvertreter tätig?
Rechtsanwälte, die einen Terminsvertreter suchen, können natürlich online Kanzleien am Prozessort ausfindig machen und dort anfragen, ob diese eine Terminsvertretung übernehmen. Hier kann der Terminsvertreter selbst zunächst nicht aktiv werden. Wer nicht gerne dasitzt und sein Telefon anschaut, hat heute jedoch bessere Möglichkeiten. Verschiedene Portale wie zum Beispiel fixthedate.de übernehmen die Vermittlung und bringen Rechtsanwälte mit Kollegen zusammen, die eine Terminsvertretung übernehmen möchten. fixthedate.de erhebt keine Gebühren von der beauftragenden Kanzlei. Für Terminsvertreter betragen die Kosten - nach der sechsmonatigen Testphase - für jede Terminsvertretung 12 Prozent des vereinbarten Honorars plus 19 Prozent Umsatzsteuer.
Hier können Sie als Rechtsanwalt also auch nach einer passenden Terminausschreibung in Ihrem Rechtsgebiet suchen und dann dem Kollegen Ihre Terminsvertretung anbieten. Haben Sie sich als für ein bestimmtes Rechtsgebiet und für Ihr Gericht im Portal eingetragen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald interessante Vertretungen ausgeschrieben werden.
Zur Gebührenteilung sollten Sie wissen, dass hier manchmal noch hälftig geteilt wird. Aber auch andere Aufteilungen werden üblich. Dass Gebühren die Mindestgrenze des RVG nicht unterschreiten dürfen, gilt nur zwischen Anwalt und Mandant, aber nicht zwischen dem Anwalt und seinem unterbevollmächtigten Terminsvertreter. Dieser wird als Erfüllungsgehilfe des Hauptbevollmächtigten tätig. Es kann also auch individuell ausgehandelt werden, dass einer von Ihnen beiden weniger bekommt, als es das RVG vorsieht.
Wichtig ist es, die Details vor Annahme des Auftrags zu klären, damit nicht später Streitigkeiten entstehen.
Praxistipp: Terminsvertretung und Kanzleimarketing
Terminsvertretungen gehören heute zum Kanzleialltag und sind ein wichtiges Instrument des Kanzleimarketing. Sie können gerade jungen Rechtsanwälten wichtige Kontakte, neue Erfahrungen und zusätzlichen Umsatz einbringen. Vermittlungsportale vereinfachen die Kontaktaufnahme heute sehr.
(Bu)