Wohnungseinbruch: Was muss ich beachten, damit die Versicherung zahlt?

09.11.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Das Wichtigste in Kürze

1. Polizei benachrichtigen: Sofort nach Feststellen des Wohnungseinbruchs muss die Polizei informiert werden. Die Polizei nimmt eine Anzeige. Der Geschädigte erhält eine Kopie für die Versicherung wichtig ist.

2. Versicherung informieren: Die Versicherung muss umgehend über den Einbruch informiert werden. Relevante Unterlagen, wie der Polizeibericht und eine Schadensdokumentation, sind beizubringen, um den Anspruch auf Entschädigung zu unterstützen.

3. Dokumentation der Schäden: Eine detaillierte Dokumentation der entstandenen Schäden und gestohlenen Gegenstände ist entscheidend. Hierzu gehören Fotos, Beschreibungen und gegebenenfalls Kaufbelege der gestohlenen oder beschädigten Wertgegenstände.
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik fanden im Jahr 2015 insgesamt 167.136 Wohnungseinbrüche inklusive gescheiterter Einbruchsversuche statt. Der Gesamtschaden lag bei 440,8 Millionen Euro. Inzwischen hat die Zahl der Wohnungseinbrüche jedoch deutlich abgenommen. So wurden 2021 noch 54.236 Fälle inklusive Versuche gezählt, 2022 gab es eine gewisse Zunahme auf 65.908 Fälle. Deutlich zugenommen hat in den letzten Jahren die Zahl der Betrugsdelikte per Telefon oder via Internet. Die Abnahme der Zahl der Wohnungseinbrüche führt die Polizei auch auf eine verbesserte Prävention und Sicherheitstechnik zurück. Übrigens: Die Haupteinbruchszeit ist nicht, wie man denken könnte, die Nacht: Die meisten Einbrüche finden tagsüber zwischen 10 und 18 Uhr statt. Dann sind nämlich viele Menschen nicht zu Hause. Auch finden die meisten Einbrüche eher spontan statt, ohne Verwendung von anspruchsvollem Werkzeug.

Welche Versicherung zahlt bei Wohnungseinbruch?


Ein Wohnungseinbruch ist für die Bestohlenen meist ein Schock - nicht nur, weil Ihnen Geld, Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände fehlen, sondern auch, weil das Gefühl der Sicherheit in den eigenen vier Wänden verschwunden ist. Um den finanziellen Schaden eines Einbruchs zu mindern, ist die Hausratsversicherung gefragt. Diese deckt den gesamten beweglichen Hausrat ab, wie zum Beispiel Elektrogeräte, Möbel, Teppiche, Bücher, Geschirr, aber auch Werkzeug und Gartengeräte, die sich zum Beispiel im Keller oder in der Garage befunden haben. Die Hausratsversicherung erstattet dabei den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände. Sie ersetzt außerdem die Reparaturkosten für zerstörte Fenster und Türen oder Einrichtungsgegenstände.

Was muss ich bei der Versicherung gegen Einbruch angeben?


Wichtig: Beim Abschluss einer Hausratsversicherung sollte man den Wert der vorhandenen Gegenstände korrekt einschätzen und besondere Wertgegenstände anmelden, auch wenn dies die Prämie erhöht. Sonst sind diese womöglich nicht versichert oder die versicherte Gesamtsumme reicht nicht aus, um den Einbruchsschaden zu decken. Eine pauschale Berechnung auf Basis der Quadratmeterfläche der Wohnung reicht nicht aus, wenn besondere Wertgegenstände vorhanden sind.

Was muss ich als Opfer eines Wohnungseinbuchs tun?


Versicherte haben nach dem Versicherungsvertrag sogenannte Obliegenheiten zu beachten, wenn sie Geld sehen wollen. Nach einem Wohnungseinbruch ist die wichtigste Obliegenheit die unverzügliche Meldung an die Polizei und die Hausratsversicherung.

Auch haben Versicherte nach dem Versicherungsrecht eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass der Schaden möglichst gering bleibt. So sollten zum Beispiel gestohlene Kreditkarten sofort gesperrt werden. Wenn Autoschlüssel entwendet wurden, sollte das dazugehörige Fahrzeug bis zum Schlössertausch nicht mehr in Wohnungsnähe geparkt werden. Wird diese Pflicht nicht beachtet, kann die Hausratsversicherung die Erstattung entsprechender weiterer Schäden verweigern.

Wohnungseinbruch: Was ist eine Stehlgutliste?


Bestohlene Wohnungsinhaber haben auch noch eine weitere Pflicht: die Aufstellung einer sogenannten Stehlgutliste. Diese geht an Polizei und Versicherung. Die Stehlgutliste muss alle Gegenstände enthalten, die entwendet wurden, vorzugsweise mit Neuwert und Beschreibung. Wer also als Geschädigter eines Einbruchs seine Wertgegenstände ersetzt haben will, sollte unbedingt sofort diese Liste anlegen und weitergeben.

Natürlich sollte man auch nachweisen können, dass man die Gegenstände überhaupt besessen hat. Dies kann durch Kaufbelege geschehen, aber auch durch Fotos oder Zeugenaussagen. Wenn die Stehlgutliste nicht unverzüglich an Versicherung und Polizei weitergereicht wird, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

2008 wurde vor dem Bundesgerichtshof ein Fall verhandelt, in dem der Bestohlene zwar der Versicherung unverzüglich die Stehlgutliste übergeben hatte, nicht jedoch der Polizei. Von dieser Pflicht hatte ihm nämlich niemand etwas gesagt. Die Hausratsversicherung verweigerte deshalb die Zahlung. Der BGH entschied: Versicherungen sind verpflichtet, den Versicherten über seine Pflicht zur Weitergabe der Stehlgutliste an die Polizei zu informieren und ihn auch darauf hinzuweisen, dass er bei Nichtbeachtung seinen Versicherungsschutz verliert (Urteil vom 17.9.2008, Az. IV ZR 317/05).

Wie weise ich nach, dass beim Einbruch etwas gestohlen wurde?


Die Versicherung möchte vor der Zahlung des Schadens natürlich sicher gehen, dass tatsächlich ein Einbruch vorliegt – und nicht etwa ein Versicherungsbetrug. Für die Geschädigten ist es daher hilfreich, wenn die Polizei eindeutige Einbruchsspuren feststellt und sichert.

Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie denn nun ein Normalbürger, der keine Kaufbelege für sein sämtliches Eigentum archiviert hat, nachweisen soll, was ihm gestohlen wurde. Wenn es keine Fotos oder Zeugen gibt, können unter Umständen die Aussagen des Bestohlenen selbst ausreichen – denn hier greift eine sogenannte "Redlichkeitsvermutung". Im konkreten Prozess wurde das Vorhandensein von Schmuck, Uhren und Bargeld vor dem Einbruch durch Zeugenaussagen bestätigt. Allerdings musste die Versicherung den Wert einer Uhr und eines Ringes, welche die Bestohlenen von Privatpersonen ohne Beleg und Echtheitszertifikat gekauft hatten, laut Gericht nicht ersetzen. Es war nämlich nicht nachweisbar, ob die Stücke echt waren. Bei einigen anderen Schmuckstücken nahm das Gericht Abschläge vom Wert vor, da dieser lediglich von den Bestohlenen selbst geschätzt worden war (Urteil vom 21.10.2011, Az. I-20 U 62/11).

Was muss ich wissen, wenn ein Baugerüst vor dem Haus aufgestellt wird?


Ein Baugerüst ist eine gute Einstiegshilfe für Einbrecher. Aus der Sicht der Hausratsversicherung stellt es eine Erhöhung des Einbruchsrisikos dar. Daher muss der Mieter oder auch der selbst nutzende Eigentümer der Wohnung das Baugerüst seiner Versicherung melden. Dabei ist anzugeben, in welchem Zeitraum es vor dem Haus stehen wird. Unterbleibt diese Meldung und kommt es über das Baugerüst zu einem Wohnungseinbruch, kann die Hausratsversicherung ihre Leistungen kürzen oder verweigern. Für die Meldung an die Versicherung sind ein kurzes Telefonat oder ein Schreiben ausreichend. Dabei dürfen die Adresse der Wohnung und die Versicherungsnummer nicht fehlen.

Praxistipp zu Hausratsversicherung und Wohnungseinbruch


Wer durch einen Wohnungseinbruch geschädigt wird, sollte dies sofort der Hausratsversicherung und der Polizei melden, Spuren sichern lassen und bei beiden Stellen eine Stehlgutliste einreichen. Kommt es zum Streit mit der Versicherung, kann Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht am besten zur Seite stehen.

(Wk)


 Günter Warkowski
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