Ihren Anwalt für Fahrverbot in Brühl finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Fahrverbot benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Fahrverbot in Brühl

Sie sind in Brühl auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde?

Ein Fahrverbot erschwert nicht nur den Alltag – es kann auch zu Problemen im Beruf führen. Allerdings kann man gegen ein Fahrverbot auch vorgehen – mit Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes. Sie können über unsere Internetseite einen guten Anwalt für Verkehrsrecht in Brühl finden.

Was ist ein strafrechtliches Fahrverbot?

Es wird als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung nach einer Straftat verhängt – zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe. Es kann sich über ein bis sechs Monate erstrecken und damit länger dauern als bei einer Ordnungswidrigkeit. Das Verbot gilt ab Rechtskraft des Urteils – wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat. Läuft gegen Sie ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr? Dann besteht auch die Gefahr einer solchen Nebenfolge. In Brühl gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen vor dem Strafrichter zur Seite stehen können.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen das Fahrverbot und welche Ausnahmen bestehen?

Wird es wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt, können Sie innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft wählen, wann Sie Ihren Führerschein abgeben wollen. Voraussetzung ist, dass Sie sich in den letzten 24 Monaten nichts anderes im Straßenverkehr haben zuschulden kommen lassen. Gegen den Bußgeldbescheid, mit dem auch das Fahrverbot verhängt wurde, kann Einspruch eingelegt werden. Dann folgt eine Gerichtsverhandlung. Die Rechtsmittel der Berufung oder Revision stehen Ihnen zur Verfügung, wenn das Verbot im Rahmen eines Strafurteils verhängt wurde. Ein in Brühl ansässiger Rechtsanwalt kann Sie beim Vorgehen gegen behördliche Entscheidungen unterstützen.

Wann droht mir ein Fahrverbot?

Für eine Dauer von ein bis drei Monaten kann es wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verhängt werden. Es wird bei besonders schwerwiegenden Verstößen ausgesprochen, etwa bei größeren Tempoverstößen, Rotlichtverstößen und Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze. Ein solches Verbot kann jedoch auch ein Strafgericht aussprechen, als Nebenstrafe zu einer Verurteilung wegen einer Straftat. Während der Zeit des Verbotes ist der Führerschein abzugeben, danach kann man ihn sich bei der Bebhörde wieder abholen. In Brühl gibt es versierte Anwälte für den Bereich Fahrerlaubnis – hier finden Sie Beratung.

Was versteht man unter einem bußgeldrechtlichen Fahrverbot?

Es wird von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren verhängt oder vom Amtsgericht als Nebenfolge einer Geldbuße. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um innerorts 31 bis 40 km/h oder außerorts 41 bis 50 km/h führt zu einem Verbot von einem Monat. Ebenso verliert für einen Monat seinen Führerschein, wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol oder unter dem Einfluss von Drogen fährt. Auch eine rote Ampel sorgt für einen Monat ohne Führerschein – wenn sie über eine Sekunde lang rot war. Eine Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt in Brühl hilft Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde wahrzunehmen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit dem Fahrverbot auskennt?

Auf unserer Seite finden Sie eine Reihe von in Brühl tätigen Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. Hier finden Sie auch weitere Informationen über die Arbeitsschwerpunkte und die Tätigkeit der Anwälte. Werfen Sie einen Blick in die Kanzleiprofile! Sie können einfach und schnell mit Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, indem Sie unser Kontaktformular verwenden. Das Verschicken einer Nachricht mit Hilfe unseres Kontaktformulars ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Der Anwalt Ihrer Wahl ruft Sie umgehend zurück. Sie können dann einen Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Fahrverbot in Brühl gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Alkohol am Steuer, Entzug Fahrerlaubnis, Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrt.