Ihren Anwalt für Trennung in Löhne finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Trennung benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Trennung in Löhne

Rechtsanwalt Udo Harms
Goethestraße 2
32584 Löhne

Erste Hilfe-Infos bei der Suche nach einem Anwalt für Trennung in Löhne

Eine Trennung ist ein harter Einschnitt im Leben und erfordert oft rechtliche Beratung – über Kinder, Unterhaltsfragen oder die Wohnsituation. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Fehler frühzeitig zu vermeiden. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenlos eine Anfrage an den Familienrechts-Anwalt Ihrer Wahl versenden!

Was müssen Sie zum Trennungsjahr wissen?

Wollen Sie sich scheiden lassen, ist dieses eine der Grundvoraussetzungen. Vor Gericht müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Jahr lang getrennt leben – sonst wird die Ehe nicht geschieden. Das bedeutet: Gemeinsame Unternehmungen oder Freizeitaktionen dürfen nicht stattfinden und auch beim Haushalt wirtschaftet jeder allein. Gemeinsam Wohnen ist möglich – ohne gemeinsames Schlafzimmer. Mahlzeiten sollte man nicht zusammen einnehmen – außer, es sind Kinder vorhanden. Sind Sie nicht sicher, was in diesem Zeitraum von Ihnen erwartet wird, kann Ihnen ein erfahrener Anwalt hilfreiche Ratschläge geben.

Wer bleibt nach einer Trennung in der Wohnung?

Eine gesetzliche Pflicht, sofort getrennte Wohnungen zu beziehen, gibt es nicht. In bestimmten Härtefällen kann ein Partner aber vom anderen verlangen, ihm die Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Das Wohl der gemeinsamen Kinder kann hier ausschlaggebend sein, aber auch zum Beispiel Gewalt oder Drohungen unter den Ehepartnern. Eigentumsrechte oder der Mietvertrag werden durch eine solche Wohnungszuweisung nicht berührt. Ein in Sachen Trennung erfahrener Rechtsanwalt in Löhne kann Sie zu derartigen Ansprüchen eingehender beraten.

Was ist bei einer Trennung zu beachten, wenn man Kinder hat?

Das Sorgerecht liegt bei verheirateten Paaren meist bei beiden Elternteilen. Entscheidungen von größerer Bedeutung für ein Kind müssen die Eltern daher zusammen fällen, nur bei Alltäglichkeiten kann der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind wohnt. Das Umgangsrecht erlaubt beiden Partnern, ihr Kind zu sehen. Wenn sie sich nicht über die Modalitäten einigen können, kann dies gerichtlich geklärt werden. Wer sich nicht selbst um die Kinder kümmert, muss ihnen Unterhalt zahlen. Die Höhe hängt von ihrem Alter und dem Einkommen des Zahlungspflichtigen ab. Ein gute Regelung zum Umgang mit den Kindern hilft allen Beteiligten. Ein versierter Rechtsanwalt aus Löhne hilft Ihnen bei der Ausarbeitung.

Was muss man zum Trennungsunterhalt wissen?

Unterhaltsansprüche gibt es bereits, bevor die Ehe geschieden ist. Sie richten sich nach eigenen Regeln. Wer nicht selbst für sein Auskommen sorgen kann, kann vom Ehepartner Unterstützung verlangen. Allerdings muss dieser zahlungsfähig sein. Eine Arbeitspflicht besteht vor der Scheidung nicht, wenn der Betreffende auch bisher nicht gearbeitet hat. Der Lebensstandard während der Ehe ist der Maßstab für die Höhe der Zahlungen. Ein in Löhne ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche richtig zu begründen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Trennungsfragen!

Auf unserer Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Löhne zugelassenen Anwälten für Familienrecht zur Verfügung. Auf den jeweiligen Profilen stellen sich Ihnen die Rechtsanwälte mit näheren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Möchten Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl in Verbindung treten, können Sie dies schnell und einfach über unser Kontaktformular tun. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit diesem einen Termin ausmachen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Trennung in Löhne gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Trennungsjahr, Trennungsvereinbarung.