Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Saarlouis finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Saarlouis

Rechtsanwalt Christoph Gotzen
Gymnasiumstraße 1
66740 Saarlouis

Sie sind in Saarlouis auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen einer Frage zum Eigenbedarf?

Um einen Mietvertrag zu kündigen, braucht der Vermieter einen zulässigen Kündigungsgrund. Ein solcher Grund ist der Eigenbedarf. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht vereinbaren.

Unter welchen Voraussetzungen kann Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Der Vermieter muss die Wohnung für sich, nahe Verwandte oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigen. Als Verwandte kommen hier enge Verwandte wie Kinder oder Geschwister in Frage, oder entferntere Verwandte, mit denen dann jedoch eine sehr enge Beziehung bestehen muss. Gemessen am konkreten Wohnbedarf des Vermieters darf die betroffene Wohnung nicht zu klein oder zu groß sein. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Ein versierter Anwalt in Saarlouis kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Wie reagiere ich als Mieter am besten auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf?

Prüfen Sie zuerst, ob das Schreiben alle notwendigen Angaben enthält und auch eine ausreichende Begründung. Das Mietverhältnis darf nicht „auf Vorrat“ beendet werden, weil vielleicht später ein solcher Grund eintritt. Kommt ein solches Schreiben nach kurzer Mietzeit, besteht der Verdacht, dass der Vermieter dies von Anfang an beabsichtigt hat. Dies wäre unzulässig. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Saarlouis kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Welche Folgen hat eine unwirksame Kündigung wegen Eigenbedarf?

Eine unwirksame Kündigung ist schlicht ungültig und muss nicht beachtet werden. Das Mietverhältnis wird dadurch nicht beendet. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass der Mietvertrag aus Ihrer Sicht weiterläuft. Sie müssen dies jedoch nicht tun. Der Mieter muss also nicht beweisen können, dass er dem Schritt des Vermieters widersprochen hat. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Ein versierter Rechtsanwalt aus Saarlouis kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

Welche Härtefälle gibt es und welche Folgen haben sie?

§ 574 BGB ermöglicht einen Widerspruch des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung in einem Härtefall. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es für den Mieter derzeit auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen unzumutbar wäre, umzuziehen. Dieser Fall kann eintreten etwa bei hohem Alter mit Gesundheitsproblemen, Erkrankungen, Prüfungssituationen oder Schwangerschaften. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Ein kompetenter Anwalt in Saarlouis berät sie zum Thema Härtefall.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit Eigenbedarf im Mietverhältnis auskennt?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in Saarlouis tätigen Rechtsanwälte für Mietrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu schicken. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin baldmöglichst bei Ihnen melden!