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Anwälte für Testament in Warschau

Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek, M.L.E
ul. Ledochowskiej 5E/2
02-972 Warschau

Erfahrene Rechtsanwälte für Testamentsfragen in Warschau finden Sie auf dieser Seite.

Bei der Erstellung eines Testaments kann man viel falsch machen. Angehörige streiten oft jahrelang um die Auslegung des letzten Willens. Schnell und kostenfrei können Sie über unsere Internetseite einen versierten Anwalt für Erbrecht kontaktieren, um sich beraten zu lassen.

Wo kann man ein Testament aufbewahren und wie widerruft man es?

Ihr eigenhändig verfasster letzter Wille kann zu Hause aufbewahrt werden. Dann sollten Sie vertrauenswürdige Personen informieren, wo er zu finden ist. Sie können es dann jederzeit durch eine Neufassung ersetzen. Allerdings sollten Sie die alte Version dann vernichten. Datieren Sie Ihren letzten Willen in jedem Fall. Das Nachlassgericht bewahrt für Sie Ihr notarielles Testament auf. Dieses kann widerrufen werden, indem Sie es sich zurückholen. Sie dürfen dem Gericht jedoch auch Ihr eigenständig verfasstes Schriftstück zur Verwahrung geben. Es wird dann in einem zentralen Register verzeichnet. Auch bei Änderungen Ihres letzten Willens hilft Ihnen eine Beratung durch einen guten Anwalt aus Warschau, Fehler zu vermeiden.

Welche unterschiedlichen Formen von Testamenten stehen zur Auswahl?

Vollständig handschriftlich ist das eigenhändige Testament zu verfassen – mit Ort, Datum und Unterschrift. Ein öffentliches oder notarielles Testament wird handschriftlich erstellt und einem Notar übergeben oder vom Notar aufgenommen. Es bleibt dann beim Amtsgericht. Steht ein Todesfall bevor, ohne dass ein Notar erreichbar ist, kann ein Nottestament vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen aufgenommen werden. Ein Erbvertrag ist ein Vertrag mit gegenseitigen Verpflichtungen. Der Erblasser kann seine Verfügungen nicht ohne Weiteres widerrufen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beim Verfassen Ihres letzten Willens helfen, damit alles rechtssicher formuliert wird.

Wie funktioniert ein gemeinsames Testament, etwa bei Ehegatten?

Nur Ehegatten können eine gemeinsame letztwillige Verfügung vornehmen. Sogenannte wechselbezügliche Verfügungen – auf Gegenseitigkeit – können nicht durch spätere individuelle Dokumente wieder geändert werden. Zulässig ist ein Widerruf, aber nur zu Lebzeiten des jeweils anderen Ehegatten. Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Vom länger lebenden Partner erben dann zum Beispiel die Kinder. Ein guter Anwalt aus Warschau kann Ihnen alle Fragen zum gemeinschaftlichen letzten Willen beantworten.

Was führt zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Testaments?

Sind Formvorschriften nicht eingehalten – etwa die handschriftliche Anfertigung – ist das Dokument nicht wirksam. Auch mangelnde Testierfähigkeit des Erblassers, etwa wegen einer geistigen Erkrankung oder Bewusstseinsschwäche, führt zur Unwirksamkeit. Womöglich wurden in einem früheren gemeinschaftlichen Testament oder in einem Erbvertrag schon Regelungen getroffen, die sich nun nicht mehr ändern lassen. Voraussetzung für eine wirksame Regelung ist, dass der Erblasser alles höchstpersönlich festlegt und dabei nicht von Dritten beeinflusst wird. Möchten Sie wissen, ob eine letztwillige Verfügung wirksam ist, sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Warschau beraten lassen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihre Fragen zum Testament zu finden.

Verschiedene gute Anwälte für Erbrecht in Warschau finden Sie auf unserer Internetseite aufgelistet. Auf den jeweiligen Profilen stellen sich Ihnen die Rechtsanwälte mit weiteren Informationen vor. Wenn Sie sich für einen Anwalt entschieden haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Aus der Verwendung unseres Kontaktformulars ergeben sich für Sie keine Kosten oder irgendwelche Verpflichtungen. Sie erhalten dann zeitnah eine telefonische Rückmeldung vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit diesem einen Termin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Warschau gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.