Ihren Fachanwalt für Erbrecht hier finden
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Übersicht unserer Fachanwälte für Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Poststraße 101
53840 Troisdorf
Fachanwältin für Erbrecht
Vogelsang 34
31789 Hameln (Zweigniederlassung)
Fachanwältin für Erbrecht
Markt 5
01662 Meißen
Fachanwalt für Erbrecht
Essener Bogen 23
22419 Hamburg
Fachanwalt für Erbrecht
Strohberg 5/6
24306 Plön
Fachanwältin für Erbrecht
Kobellstraße 1
80336 München
Fachanwältin für Erbrecht
Kaiser-Friedrich-Ring 7
40545 Düsseldorf
Fachanwalt für Erbrecht
Bendhecker Straße 64
41236 Mönchengladbach
Fachanwalt für Erbrecht
Haydnstraße 1
80336 München
Fachanwältin für Erbrecht
Marktstätte 32
78462 Konstanz
Das Erbrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Erbrecht?
Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Erben und Vererben. Hier gibt es einmal den Bereich der Verfügungen von Todes wegen, etwa Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Ferner sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlen letztwillige Verfügungen, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen. Aber auch beim Aufsetzen von eigenen Nachlassregelungen sind Vorschriften und Formalien zu beachten, damit mit dem Nachlass wunschgemäß verfahren wird. Wichtige gesetzliche Regelungen enthält das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 – 2385. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich besonders auskennen mit- dem materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- dem Internationalen Privatrecht im Erbrecht,
- der vorweggenommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht,
- sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Erbrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle aus dem Erbrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 davon müssen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein, also z.B. Gerichtsverfahren, aber höchstens zehn Verfahren dürfen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen. Im Übrigen müssen sich die bearbeiteten Fälle auf alle oben genannten fünf besonderen Kenntnisbereiche beziehen, aus drei Bereichen müssen mindestens jeweils fünf Fälle bearbeitet worden sein. Diese Fallzahlen muss der angehende Fachanwalt anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Erbrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Erbrecht helfen?