Ihren Fachanwalt für Familienrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht

Rechtsanwältin Monika Katharina Ortlinghaus
Fachanwältin für Familienrecht
Steinbecker Meile 1
42103 Wuppertal
Rechtsanwältin Anja von Freier
Fachanwältin für Familienrecht
Poppenbüttler Hauptstraße 56 a
22399 Hamburg
Rechtsanwältin Regine Oberländer
Fachanwältin für Familienrecht
Akademiestraße 36
63450 Hanau
Rechtsanwalt Torsten Bruns
Fachanwalt für Familienrecht
Parkallee 5
28209 Bremen
Rechtsanwältin Christina Kirst
Fachanwältin für Familienrecht
Walther-Rathenau-Straße 22
08058 Zwickau
Rechtsanwältin Kristina Böcher
Fachanwältin für Familienrecht
Konrad-Adenauer-Straße 27
65232 Taunusstein
Rechtsanwalt Martin Jensch
Fachanwalt für Familienrecht
Alexandrinenstraße 12
96450 Coburg
Rechtsanwalt Christian J. Wowra
Fachanwalt für Familienrecht
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
Rechtsanwältin Katharina Mirz
Fachanwältin für Familienrecht
Kobellstraße 1
80336 München
Rechtsanwältin Sabine Seip
Fachanwältin für Familienrecht
Heilbronner Straße 13
10779 Berlin

Das Familienrecht

Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird in Deutschland seit 1995 vergeben. Anfang 2013 waren 8.967 Fachanwälte für Familienrecht bei den Kammern verzeichnet. Nach dem Arbeitsrecht handelt es sich damit um die zahlenmäßig zweitstärkste deutsche Fachanwaltschaft.

Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
  • das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
  • die Zivilprozessordnung (ZPO),
  • das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Ein Fachanwalt im Familienrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
  • öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
  • dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
  • der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Die internationale Komponente ist dabei von einiger Bedeutung, da es eine steigende Zahl internationaler Eheschließungen und -Scheidungen mit Partnern unterschiedlicher Nationalitäten gibt.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?