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Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Deutsche Gasse 20
68307 Mannheim
Fachanwalt für Familienrecht
Am Stadtpark 10
37186 Moringen
Fachanwältin für Familienrecht
Apothekergäßchen 4
86150 Augsburg
Fachanwalt für Familienrecht
Brüsseler Platz 10
50672 Köln
Fachanwältin für Familienrecht
Göbenstraße 3
50672 Köln
Fachanwalt für Familienrecht
Morianstraße 3
42103 Wuppertal
Fachanwalt für Familienrecht
Florastraße 8
41539 Dormagen (Zweigniederlassung)
Fachanwältin für Familienrecht
Augustastraße 43
52070 Aachen
Fachanwalt für Familienrecht
Schulplatz 3
53545 Linz
Das Familienrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
- das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO),
- das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
- dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
- öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
- dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
- der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?