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Übersicht unserer Fachanwälte für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Ringstraße 59
71364 Winnenden
Fachanwalt für Familienrecht
Am Stadtpark 10
37186 Moringen
Fachanwalt für Familienrecht
Marktstraße 57
83646 Bad Tölz
Fachanwältin für Familienrecht
Hauptstraße 67
45879 Gelsenkirchen
Fachanwalt für Familienrecht
Gumbertstraße 137
40229 Düsseldorf
Fachanwalt für Familienrecht
Obere Hauptstraße 1 a
85386 Eching
Fachanwältin für Familienrecht
Landgestütstraße 10
85435 Erding (Zweigniederlassung)
Fachanwältin für Familienrecht
Südring 18
59065 Hamm
Fachanwalt für Familienrecht
Wilhelmstraße 9
52428 Jülich
Das Familienrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Familienrecht?
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse von Familienmitgliedern untereinander, von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Namensgebung, die Adoption von Kindern und den wichtigen Bereich von Trennung, Ehescheidung und Unterhalt. Auch die Themen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungsrecht gehören zum Familienrecht. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 1297 bis 1921 BGB),
- das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO),
- das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
- dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum
- öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- dem familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht,
- dem internationalen Privatrecht im Familienrecht,
- der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Familienrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Familienrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben; gewillkürte Verbundverfahren und Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden dabei doppelt gerechnet. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Familienrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Familienrecht helfen?