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Übersicht unserer Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Bahnhofstraße 19
96450 Coburg
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Verdener Straße 9
31582 Nienburg (Weser)
Das Handels- und Gesellschaftsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht?
Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst Regelungen aus einer Vielzahl von Gesetzen wie zum Beispiel- dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
- dem Handelsgesetzbuch (HGB),
- dem Aktiengesetz (AktG),
- dem GmbH-Gesetz (GmbHG),
- das materielle Handelsrecht (Handelsstand, Handelsgeschäfte, internationales und UN-Kaufrecht),
- das materielle Gesellschaftsrecht (Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, internationales Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Umwandlungsrecht, Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts, Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts),
- Bezüge zu anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, zum Insolvenzrecht und Strafrecht, Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht,
- die Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts in diesen Bereichen.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle im Handels- und Gesellschaftsrecht eigenständig bearbeitet hat. Diese müssen mindestens drei unterschiedliche Gebiete aus dem materiellen Handelsrecht bzw. Gesellschaftsrecht betreffen. Davon müssen mindestens 40 Fälle gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen wiederum müssen mindestens zehn Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens zehn Fälle die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften betreffen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?