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Übersicht unserer Fachanwälte für Medizinrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Fachanwalt für Medizinrecht
Zehnerstraße 29
53498 Bad Breisig
Fachanwalt für Medizinrecht
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen
Fachanwältin für Medizinrecht
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55543 Bad Kreuznach
Fachanwältin für Medizinrecht
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70173 Stuttgart
Fachanwalt für Medizinrecht
Schulstraße 15
02977 Hoyerswerda (Zweigniederlassung)
Fachanwalt für Medizinrecht
Engelplatz 8
07743 Jena
Fachanwalt für Medizinrecht
Maschmühlenweg 8-10
37073 Göttingen
Fachanwalt für Medizinrecht
Hafenweg 8
48155 Münster
Fachanwältin für Medizinrecht
Nördliche Auffahrtsallee 19
80638 München
Das Medizinrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Medizinrecht?
Das Medizinrecht vereinigt gesetzliche Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Arzt und Patient sowie unter Ärzten bzw. zwischen Ärzten und Krankenhäusern, andererseits gehören dazu auch Regelungen über die Berufsausübung der medizinischen Heilberufe und auch über Meldepflichten für bestimmte ansteckende Krankheiten. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
- die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung,
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
- Vergütungsrecht der Heilberufe,
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
- Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
- Grundzüge des Apothekenrechts,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Medizinrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Medizinrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 15 um rechtsförmliche Verfahren, bei mindestens 12 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei unterschiedliche der oben genannten besonderen Kenntnisbereiche beziehen. Aus jedem der drei Bereiche müssen mindestens drei Fälle bearbeitet worden sein. Die Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?