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Übersicht unserer Fachanwälte für Sozialrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
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45701 Herten
Fachanwalt für Sozialrecht
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Fachanwalt für Sozialrecht
Herzog-Wilhelm-Straße 61a
38667 Bad Harzburg
Fachanwalt für Sozialrecht
Schützengarten 5
79713 Bad Säckingen
Fachanwalt für Sozialrecht
Thomas-Mann-Straße 13
07743 Jena
Fachanwalt für Sozialrecht
Waldesrand 34
44879 Bochum
Fachanwältin für Sozialrecht
Hauptstraße 68
42651 Solingen
Fachanwalt für Sozialrecht
Heringsbrunnengasse 9-11
55116 Mainz
Fachanwältin für Sozialrecht
Schnurstraße 11-13
63450 Hanau
Das Sozialrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Sozialrecht?
Das Sozialrecht ist ein Untergebiet des öffentlichen Rechts. Es soll der Wahrung des Sozialstaatsprinzips dienen und zeichnet sich durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und dem Bürger aus, der mit diesem Rechtsgebiet als Sozialversicherter, Antragsteller oder Leistungsempfänger in Berührung kommt. Wichtige Gesetze in diesem Bereich sind unter anderem die Sozialgesetzbücher I bis XII, welche verschiedene Unterbereiche abdecken. So enthält etwa das 1. Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) die allgemeinen Regeln, welche für verschiedene Bereiche des Sozialrechts gelten. Außerdem befassen sich z.B.- Sozialgesetzbuch 3. Buch – mit der Arbeitsförderung,
- Sozialgesetzbuch 4. Buch – mit der Sozialversicherung,
- Sozialgesetzbuch 5. Buch – mit der gesetzlichen Krankenversicherung,
- Sozialgesetzbuch 6. Buch – mit der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Sozialgesetzbuch 7. Buch – mit der gesetzliche Unfallversicherung.
- dem allgemeinen Sozialrecht inklusive des Verfahrensrechtes,
- dem besonderen Sozialrecht, dabei speziell mit
- dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung),
- dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
- dem Recht des Familienlastenausgleichs,
- dem Recht der Eingliederung Behinderter,
- dem Sozialhilferecht,
- dem Ausbildungsförderungsrecht.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Sozialrechts. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen geprüft. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus mindestens drei Gebieten des besonderen Sozialrechts eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 20 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?