Ihren Fachanwalt für Steuerrecht hier finden

Der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ gehört zu den ältesten der in Deutschland verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen. Anfang 2013 waren 4.795 Fachanwälte für Steuerecht bei den Kammern registriert. Es handelt sich damit um eine der zahlenmäßig stärksten Fachanwaltsrichtungen.

Übersicht unserer Fachanwälte für Steuerrecht

Rechtsanwältin Dr. iur. Christina-Maria H. Blumenrath
Fachanwältin für Steuerrecht
Hopmannstraße 4
53177 Bonn
Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
Fachanwältin für Steuerrecht
Tennstedterstraße 1a
12249 Berlin
Rechtsanwalt Dr. Volker Holzkämper
Fachanwalt für Steuerrecht
Mühlenstraße 16
29221 Celle
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Michael Härer
Fachanwalt für Steuerrecht
Bahnhofstraße 19
96450 Coburg
Rechtsanwalt Helmut Rafael Meyer
Fachanwalt für Steuerrecht
Hullerser Straße 16
37574 Einbeck
Rechtsanwalt Dipl.-Finw. (FH) Gunter H. Reuter
Fachanwalt für Steuerrecht
Oberfeldstraße 15
60439 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Eckart Liwerski
Fachanwalt für Steuerrecht
Lindenallee 23
47533 Kleve
Rechtsanwalt Dr. Norbert Hörmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Morellstraße 33
86159 Augsburg
Rechtsanwalt Dr. iur. Hermann Fries
Fachanwalt für Steuerrecht
Koblenzer Straße 29
57072 Siegen
Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld
Fachanwalt für Steuerrecht
Essener Bogen 23
22419 Hamburg

Das Steuerrecht

Was umfasst das Rechtsgebiet Steuerrecht?

Das Steuerrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Einige der wichtigsten sind
  • die Abgabenordnung (AO),
  • das Einkommenssteuergesetz (EStG),
  • das Umsatzsteuergesetz (UStG),
  • das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG),
  • das Gewerbesteuergesetz (GewStG),
  • das Körperschaftsteuergesetz (KStG).
Die Steuersätze vieler Steuern sowie deren Erhebung sind Sache der Bundesländer (z.B. Grunderwerbssteuer) oder auch der Gemeinden (z.B. Hebesätze der Gewerbesteuer). Ein Fachanwalt im Steuerrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  • dem allgemeinen Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  • dem besonderen Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, und im
  • Steuerstrafrecht sowie den Grundzügen des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts und des Zollrechts.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Steuerrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen unter Beweis gestellt werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 50 Rechtsfälle aus den oben genannten Bereichen des Steuerrechts eigenständig bearbeitet hat. Von den drei Steuerarten
  • Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
müssen jeweils mindestens fünf Fälle bearbeitet worden sein. Bei mindestens zehn Fällen muss es sich um rechtssförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) gehandelt haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Steuerrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Steuerrecht helfen?