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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwältin Claudia Wüllrich
Fachanwältin für Strafrecht
Zeppelinstraße 73
81669 München
Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter
Fachanwalt für Strafrecht
Marktstraße 57
83646 Bad Tölz
Rechtsanwalt Hans-Karl Hassel
Fachanwalt für Strafrecht
Koblenzer Straße 96
53177 Bonn
Rechtsanwalt Uwe Lenhart
Fachanwalt für Strafrecht
Bremer Straße 6
60323 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Martin Angermayr
Fachanwalt für Strafrecht
Josef-Straße 74
86633 Neuburg a.d.Donau
Rechtsanwältin Vivien Tzelepis, LL.M.
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Fachanwältin für Strafrecht
Breite Straße 76
41460 Neuss
Rechtsanwalt Adrian Stahl
Fachanwalt für Strafrecht
Kurfürstendamm 123
10711 Berlin
Rechtsanwalt Helmut Schneider
Fachanwalt für Strafrecht
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwalt Thomas Betzelt
Fachanwalt für Strafrecht
Friedrich-Engels-Straße 25
15711 Königs Wusterhausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Carsten Herrle
Fachanwalt für Strafrecht
Hauptstraße 18
24872 Groß Rheide (Zweigniederlassung)

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?