Ihren Fachanwalt für Strafrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Manfred Zipper
Fachanwalt für Strafrecht
Wildemannstraße 4
68723 Schwetzingen
Rechtsanwalt Ralf Stelling
Fachanwalt für Strafrecht
Am Teich 10
24534 Neumünster
Rechtsanwältin Claudia Wüllrich
Fachanwältin für Strafrecht
Zeppelinstraße 73
81669 München
Rechtsanwalt Thomas Betzelt
Fachanwalt für Strafrecht
Friedrich-Engels-Straße 25
15711 Königs Wusterhausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
Fachanwalt für Strafrecht
Ostenhellweg 27-29
44135 Dortmund
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Fachanwalt für Strafrecht
Fackenburger Allee 22
23554 Lübeck
Rechtsanwalt Elmar Mettke
Fachanwalt für Strafrecht
Kölner Straße 73
53879 Euskirchen
Rechtsanwältin Birgit von der Heyde
Fachanwältin für Strafrecht
Schützengarten 5
79713 Bad Säckingen
Rechtsanwalt Mark Fischer
Fachanwalt für Strafrecht
Gleißbühlstraße 10
90402 Nürnberg
Rechtsanwalt Carsten Dalkowski
Fachanwalt für Strafrecht
Bismarckstraße 14
35037 Marburg

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?