Ihren Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht hier finden
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Übersicht unserer Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Hedelfinger Straße 25
70327 Stuttgart
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Reichsstraße 46
53125 Bonn
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Gleuler Straße 277
50935 Köln
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen
Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht
Warnowufer 59
18057 Rostock
Das Transport- und Speditionsrecht
- Handelsgesetzbuch (HGB),
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG),
- Luftverkehrsgesetz.
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
- Recht des multimodalen Transports,
- Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
- Transportversicherungsrecht,
- Lagerrecht,
- Internationales Privatrecht,
- Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht. Dies schließt die oben genannten Bereiche ein. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen abgefragt. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle im Transport-. und Speditionsrecht eigenständig bearbeitet hat. Mindestens 20 dieser Rechtsfälle müssen gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren gewesen sein. Thematisch müssen die Fälle mit dem Bereich „Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen“ zu tun haben - sowie mit mindestens zwei weiteren der oben genannten besonderen Kenntnisbereiche (ohne Prozessführung und Schiedgerichtsbarkeit). Von jedem der drei Bereiche müssen jeweils mindestens drei Fälle bearbeitet worden sein. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten belegen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?