Rechtsanwalt Andreas Bödiger
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Ein Arbeitsverhältnis dient einem Arbeitnehmer i.d.R. zur alleinigen Sicherung der Existenzgrundlage. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer genaustens darauf achten, dass Probleme in diesem Verhältnis möglichst zu ihren Gunsten gelöst werden. Dabei helfe ich gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet, sei es bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages, Problemen mit der Vergütung, bei einer Kündigung, der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages (u.a. zur Erlangung einer maximalen Abfindung) oder eines für das berufliche Fortkommen wichtigen qualifizierten Arbeitszeugnisses. Es gilt zu verhindern, dass dem Arbeitnehmer nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass sich der Arbeitnehmer möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lässt, damit noch keine vollendeten Tatsachen vorliegen. Ich vergleiche meine Tätigkeit immer mit der eines (Haus-)Arztes. Je früher man zum Arzt geht, desto eher ist noch etwas zu retten.
Für Arbeitgeber wiederum ist es wichtig, zum Wohl des Unternehmens unter gleichzeitiger Beachtung der einschlägigen Vorschriften insbesondere Arbeits-, Aufhebungsverträge zu gestalten, Abmahnungen und Kündigungen auszusprechen. Dabei stehe ich Arbeitgebern mit meiner langjährigen Berufserfahrung auf diesem Rechtsgebiet gerne mit Rat und Tat zur Seite. Denn Maßnahmen, bei denen die rechtlichen Vorgaben nicht beachtet wurden, können für ein Unternehmen teuer werden. Auch hier gilt der oben erwähnte Vergleich mit dem Arztbesuch.
Schwerpunkt Mietrecht
Seit Jahren betreue ich erfolgreich Vermieter und Mieter bei der Prüfung und Gestaltung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen, Kündigungen, Mieterhöhungen, Mietminderungen, der Geltendmachung von Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüchen, Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, sowie der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.
Schwerpunkt Baurecht
Mit meiner langjährigen Erfahrung im privaten und öffentlichen Baurecht helfe ich Ihnen bei der Feststellung und Beweissicherung von Baumängeln, der effektiven Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Bauverfahren, bei allgemeinen Problemen rund um den Werkvertrag und der Erlangung von Baugenehmigungen. Schon aus dem unter „Schwerpunkt Arbeitsrecht“ genannten Vergleich mit dem Hausarzt lassen Sie mich Ihren Bauvertrag, Architektenvertrag oder Werkvertrag prüfen, bevor es überhaupt zu Problemen kommt, damit frühzeitig gegengesteuert werden kann.
Schwerpunkt Immobilienrecht
Eng verbunden mit dem Baurecht ist das Immobilienrecht, weshalb es ratsam ist, sich schon beim Erwerb von (bebauten) Grundstücken ausgiebig beraten zu lassen. Damit keine finanziellen Schäden oder rechtliche Nachteile entstehen berate ich potentielle Interessenten umfangreich im Zusammenhang mit dem Erwerb, aber auch im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Erwerbs, wenn dies erforderlich werden sollte.
Schwerpunkt Wohnungseigentumsrecht
Wieder eng verbunden mit dem Bau-, Immobilien- und dem Mietrecht ist das Wohnungseigentumsrecht. Auf allen diesen Rechtsgebieten gibt es Überschneidungen. Ich berate Sie daher auch umfangreich über die Lösung rechtlicher Probleme, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Nutzung (z.B. Vermietung, Verpachtung) und der Verwaltung einer Eigentumswohnung entstehen können. Grundstückseigentümer, die beabsichtigen, ihr Eigentum in Wohnungseigentum umzuwandeln berate ich auch im Zusammenhang mit der Erstellung und Vollziehung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen.
Schwerpunkt Urheberrecht
Da ich selbst seit Jahrzehnten ein ambitionierter Hobbyfotograf bin, mich damit schon aus eigenem Interesse intensiv mit dem Urheberrecht befasse, unterstütze ich insbesondere Fotografen, aber auch Privatpersonen, bei der Verwertung ihrer Werke, z.B. durch Erstellung von Lizenzverträgen (einschließlich der AGB) und helfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen (Bilderklau etc.) und der Abwehr von unberechtigten Forderungen.
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