Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried-Rattonitz
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Attila Graf von Stillfried-Rattonitz verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt und hat sich auf die Bereiche Arbeitsrecht und Strafrecht spezialisiert.
Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrecht, insbesondere in den Bereichen:
- Kündigung, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklagen
- Verhandeln von Aufhebungsverträgen
- Gestalten und Prüfen von Aufhebungsverträgen
- Abfindung
- Freistellung
- Elternzeit
- Mutterschutz
- Abmahnung
- Vergütung (auch variable Vergütung wie Bonus, Prämie, Provision, usw.)
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Krankheit und Entgeltfortzahlung
- Überstunden
- Erstellen und Prüfen von Arbeitszeugnissen
- Scheinselbständigkeit
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Verhandlungen für und mit Betriebsräten
- Betriebsvereinbarungen
- Sozialplan und Interessenausgleich
- Handelsvertreterrecht
- Verteidigung gegen Mobbing
Hinweise von Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Kupka für Arbeitnehmer:
Falls Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, melden Sie sich bitte so rasch wie möglich bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht eingereicht wird, können Sie sich in den allermeisten Fällen nicht mehr gegen die Kündigung zur Wehr setzen. Oftmals gilt es aber auch schon deutlich kürzere Fristen zu beachten. Und so gut wie immer kann man nach einer Kündigung noch etwas für Sie „rausholen".
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt bekommen, unterschreiben Sie diesen nicht, bevor ein Rechtsanwalt ihn nicht geprüft hat. Oft stehen Sie mit einem Aufhebungsvertrag sogar deutlich schlechter da, als wenn man Ihnen kündigen würde. In den meisten Fällen kann man einen Aufhebungsvertrag für Sie noch deutlich verbessern. Bei einem Aufhebungsvertrag droht Ihnen zum Beispiel eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Und wenn Sie ihn erst einmal unterschrieben haben, kommt man von einem Aufhebungsvertrag nur schwer wieder los.
Im Bereich Strafrecht beraten und vertreten wir Sie gerne in folgenden Bereichen:
- Strafverteidigung
- Strafanzeige
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelrecht (BtM)
- Strafbefehl
- Verkehrsstrafrecht
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