Rechtsanwalt Christian Buschle
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Herr Rechtsanwalt Christian Buschle absolvierte sein juristisches Studium an den Universitäten in Frankfurt am Main sowie in Lausanne/Schweiz. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er im Jahr 1999 seine anwaltliche Tätigkeit in einer überörtlichen namhaften Sozietät in Frankfurt, welche auf das private und öffentliche Baurecht, Immobilienrecht sowie Architektenrecht spezialisiert ist.
Im Jahr 2008 erwarb Herr Rechtsanwalt Buschle den Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht .
Seit dem Beginn seiner Tätigkeit vertritt Herr Rechtsanwalt Buschle Unternehmen und Privatleute schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts. Von 2008 bis 2012 in eigener Kanzlei, anschließend in einer Frankfurter Kanzlei tätig, schloss er sich 2023 der Kanzlei KNH Rechtsanwälte an.
Er berät und vertritt vornehmlich im privaten und öffentlichen Baurecht, im Immobilienrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Bauinsolvenzrecht, Betreuungsrecht und Arbeitsrecht.
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