Rechtsanwalt Christian Lange

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Fachanwalt für Strafrecht



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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Philosophie

Jeder Fall ist anders
Meine Tätigkeit für Sie stützt sich auf die Säulen Ehrlich­keit, Kom­pe­tenz, Erreich­bar­keit, Zuver­lässig­keit und Respekt. Ihre Bedürf­nisse, Erwar­tungen und An­sprüche an meine recht­liche Be­ratung stehen im Mittel­punkt, denn Ihre Zu­frieden­heit ist das Güte­siegel meiner Arbeit und ein zu­friedener Man­dant die beste Werbung.

Ehrlichkeit ist die Grundlage für Ver­trauen und Vertrauen ist die zwingende Voraus­setzung im Verhält­nis zwischen Man­dant und Rechts­anwalt. Im Rah­men einer Be­ratung schätze ich für Sie das außer­gericht­liche und pro­zessuale Risiko ab und be­spreche mit Ihnen den weiteren Verfahrensgang. Hierzu gehört auch die ehrliche Ein­schätzung, wenn nur wenig oder sogar keine Aus­sicht auf Er­folg be­steht.

Kompetenz entsteht aus steter Fort­bildung. Diesen Grundsatz nehme ich sehr ernst und infor­miere mich daher regel­mäßig über Ge­setzes­ände­rungen und aktu­elle Recht­sprechung und nehme an vielen Fort­bildungs­seminaren teil, die die Fort­bildungs­pflichten eines Fach­anwaltes bei Weitem über­steigen. Besondere Kennt­nisse habe ich im Straf- und Straf­prozess­recht nach­gewiesen und führe seit Früh­jahr 2012 die zu­sätz­liche Bezeich­nung Fach­anwalt für Straf­recht.

Erreichbarkeit ist der Schlüssel des Kontak­tes mit dem Man­dan­ten. Mein Büro ist an 7 Tagen die Woche incl. Feiertagen 24 Stunden für Sie tele­fonisch be­setzt und garan­tiert Ihnen so höchst­mögliche Erreich­barkeit. Gern ver­ein­bare ich auf Ihren Wunsch auch Ter­mine am Wochen­ende oder in den späten Abend­stunden.

Zuverlässigkeit bedeutet, Sie stets über den Stand des Ver­fahrens zu in­for­mieren und neu auf­treten­de Pro­bleme (durch Vor­bringen der Gegen­seite, Ände­rungen des gelten­den Rechts, Er­mitt­lungen etc.) mit Ihnen zu be­sprechen. Zu­ver­lässi­gkeit bedeutet auch, Ver­sprochenes zu halten und das tue ich.

Gegenseitiger Respekt beinhaltet auch den fairen Umgang mit­einander. Mein Honorar ist daher oft­mals frei ver­handel­bar und orien­tiert sich an Ihrer Leis­tungs­fähig­keit. Seriöses Arbeiten um­fasst meiner Meinung nach auch, weniger zahlungs­fähigen Man­dan­ten eine Raten­zahlung zu gewähren; dies setzt natür­lich ein gegen­seiti­ges Ver­trauen voraus. Gern nehme ich mir die Zeit, und erkläre Ihnen kompli­zierte juristische Zusammen­hänge so, dass sie für den juris­tischen Laien ver­ständ­lich werden.

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Kanzlei:

Rechtsanwaltsbüro Christian Lange

Anschrift:

Feldstraße 60
20357 Hamburg
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E-Mail:

Internet:
www.ra-lange.com

Bürozeiten:
Termine nach Vereinbarung

Fremdsprachen:
Englisch Spanisch

Meine Rechtsgebiete:

  • Betäubungsmittelrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Sportrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Internetstrafrecht
  • Verkehrsunfallrecht

Spezialist für:

  • Strafverteidigung
  • Jugendstrafrecht