Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger
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Auf Grund umfangreicher theoretischer und praktischer Fortbildung und Qualifikation ist Rechtsanwältin Dr. Unterberger berechtigt den Titel "Fachanwältin für Erbrecht" zu führen. Sie verfügt außerdem über die jährliche Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
Rechtsanwältin Dr. Unterberger berät und vertritt Ihre Mandanten unter anderem bei der Vorsorgeplanung inklusive der Erstellung von Vorsorgevollmachen, Patientenverfügungen und Testamenten, sowie in allen erbrechtlichen Belangen, die nach einem Todesfall anstehen. So auch bei der Testamentsvollstreckung oder Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
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