Rechtsanwalt Christoph Gotzen
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• Die Kanzlei wurde gegründet von RA Robert Gotzen (*1921, †1997), Anwaltszulassung 1952. Zunächst Zusammenarbeit mit Dr. Hubert Ney, der 1956 zum Ministerpräsidenten des Saarlandes gewählt wurde. Ab 1956 eigene Anwaltskanzlei.
• Der heutige Seniorpartner RA Gunter Stein (*1932) gehört der Kanzlei seit 1965 an.
RA Christoph Gotzen (*1957) arbeitete nach seinem 1. Staatsexamen im Jahre 1982 zunächst als freier Mitarbeiter in der väterlichen Kanzlei. 1985 2. Staatsexamen, Anwaltszulassung und Kanzleieintritt.
Seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht.
Seit 2005 Mitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatungsvereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
• Im April 2005 Bezug der neuen Kanzleiräume im ehemaligen Bankhaus Bickelmann, Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouis.
Unsere Kanzlei ist traditionell zivilrechtlich ausgerichtet.
Neben allen gängigen Gebieten des Zivilrechts bearbeiten wir auch Strafsachen.
Rechtsanwalt Christoph Gotzen
ist auch Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied in der "Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatungsvereinigung für Erb- und Familienrecht e.V."
Sowie seit September 2008 auch Zertifizierter Testamentsvollstrecker gemäß den Zertifizierungsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT)
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