Rechtsanwalt Dr. iur. Dietmar Olsen
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Sowohl Rechtsanwalt Dr. Olsen als auch Rechtsanwalt Dr. Huber vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Dadurch sind beide mit den einschlägigen taktischen Überlegungen beider Seiten bestens vertraut und können jederzeit optimal tätig werden.
Von der Beratung bei Einstellungen, beispielsweise durch die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, über die Begleitung von Arbeitsverhältnissen bis zu deren Beendigung (meistens durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag) wird kann lückenlos und kurzfristig Rechtsrat erteilt werden.
Die Gestaltung von Arbeitszeugnissen wird dabei immer wichtiger.
Die Kündigungsschutzklage, vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen, wird immer häufiger erforderlich, um einen durch den Ausspruch einer Kündigung gefährdeten Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zu erhalten.
In der Praxis endet ein arbeitsgerichtlicher Prozess meistens mit der Zahlung einer Abfindung, die in Absprache mit dem betroffenen Mandanten ausgehandelt wird.
Zudem beraten Herr Dr. Olsen und Herr Dr. Huber im kollektivrechtlichen Bereich Unternehmen und Betriebsräte bei der Umsetzung größerer arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen.
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