Rechtsanwalt Edgar Bandowski
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt Bandowski hat sich auf die Bereiche Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht besonders spezialisiert und ist berechtigt in allen drei Disziplinen den Titel "Fachanwalt" zu führen. Dies setzt eine besondere Ausbildung voraus, sowie die jährliche Fortbildung in allen drei Rechtsgebieten.
Eine kompetente, engagierte Bearbeitung Ihrer rechtlichen Belange ist Rechtsanwalt Bandowski ebenso wichtig, wie Zuverlässigkeit, Effizienz und Seriosität. Dies gilt auch für seine Arbeit als Notar.
Weitere rechtliche Schwerpunkte sind das Verkehrsrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht und Vertragsrecht. Selbstverständlich können Sie Rechtsanwalt Bandowski auch in weiteren Rechtsgebieten um Rat fragen. Sollte eine Beratung nicht möglich sein, wird er Ihnen helfen, einen geeigneten Spezialisten für Sie zu finden.
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