Rechtsanwalt Franz-Josef Frisch

Rechtsanwalt Franz-Josef Frisch

Fachanwalt für Arbeitsrecht



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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Die 1971 gegründete Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen und Privatpersonen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu begleiten.

Hierbei bieten wir Ihnen Problemlösungen, für die wir durch Fachausbildung oder Erfahrung in langjähriger Praxis in unseren Tätigkeitsschwerpunkten, qualifiziert sind.

Die Schwerpunkte der Anwältin und Anwälte liegen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Problemlösungen, wie sie sich im Alltag von Privatpersonen, Familien und Unternehmen ergeben.


Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht:

Beratung von Arbeitnehmern und Unternehmen, Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen sowie Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere in den Bereichen.

- Arbeits- und Dienstverträge: Erstellung und Überprüfung
- Arbeitszeit, Probezeit, Befristung, Teilzeit, Vergütung, Urlaub
- Versetzung, Kündigung und Kündigungsschutz, Aufhebung, Abwicklung, Abfindung, Zeugnis
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Ausbildung
- Arbeitsunfähigkeit, Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung
- Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Interessenausgleich, Sozialplan
- Altersteilzeit, Vorruhestand, betriebliche Altersversorgung
- Arbeitsförderung, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsinsolvenzrecht
- Arbeitsgerichtsprozess, Widerspruchs- und Verwaltungs(gerichts)verfahren
- Arbeitsrecht im kirchlichen Bereich (Caritas)

Herr Rechtsanwalt Frisch hat nach seinem Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und dem Referendariat 1986 die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten. Im selben Jahr hat er eine Anwaltskanzlei in Germering gegründet und ist seit 1990 Mitglied der Rechtsanwaltskanzlei Burgmair & Lechler, vormals Gall, Ring, Burgmair & Lechler, in Dachau. Er führt auch Sozialplanverhandlungen und begleitet in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Ernst Burgmair Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Outsourcing-Projekte in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Im Jahre 1995 hat er die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht erworben und ist seit diesem Jahr Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Seit 2005 hält Herr Rechtsanwalt Frisch Seminare im Arbeitsrecht.

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Kanzlei:

Burgmair, Lechler & Wiedenmann Rechtsanwälte in Partnerschaft

Anschrift:

Sparkassenplatz 9
85221 Dachau
DEUTSCHLAND

Telefon:
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E-Mail:

Internet:
www.garibulex.de

Meine Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Arbeitsschutzrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Mitbestimmungsrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Recht der betrieblichen Altersversorgung
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitsverträge
  • Dienstvertragsrecht