Rechtsanwalt Gernot Frietzsche
Fachanwalt für Erbrecht
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Im Arbeitsrecht vertrete ich jeden Arbeitnehmer mit und ohne Führungsverantwortung, sowie Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen. Selbstverständlich bin ich auch für Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen beratend und gerichtlich tätig.
Der Stammsitz meiner Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Erbrecht befindet sich in der Darmstädter Innenstadt. 2008 habe ich eine weitere Kanzlei in Rodgau gegründet, von der aus ich überwiegend Mandanten aus dem Kreis Offenbach im Arbeitsrecht und Erbrecht betreue und vertrete.
Weitere Informationen zu mir und meinen Kanzleistandorten können Sie meinen drei Homepages entnehmen.
Zu meinen Schwerpunkten im Arbeitsrecht gehören:
- Interessenvertretung bei Kündigungen, insbesondere Kündigungsschutzverfahren
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
- Versetzungen
- Änderungskündigungen
- Abmahnungen
- Gehaltsrückstände
- Mobbing - Sachverhalte
Ich könnte jetzt sämtliche weiteren arbeitsrechtlichen Sachverhalte, die denkbar sind, aufzählen, was ich für unnötig erachte.
Ich möchte Ihnen lieber zusagen, dass ich Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen kompetent, professionell, routiniert und weitsichtig vertrete und damit Ihre Interessen in Ihrem Sinne wahrnehme.
Zu meinen Schwerpunkten im Erbrecht gehören:
- Fragen der Erbberechtigung, insbesondere Erbscheinerteilungsverfahren
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und deren Abwehr
- Beratung von Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
- Interessenvertretung von Miterben gegenüber anderen Miterben
- Vermächtnisse
- lebzeitige Schenkungen/Verfügungen durch den Erblasser
- Erbenhaftung, Haftungsbegrenzung, Nachlassverwaltung- und Nachlassinsolvenz
- Testamentsvollstreckung
Vorstehende Aufzählung ist keineswegs abschließend, sondern soll nur einen kleinen ersten Überblick bieten.
Auch im Erbrecht kann ich Ihnen eine kompetente, routinierte und professionelle Interessenvertretung garantieren.
Gerne stehe ich Ihnen telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen einen zeitnahen Termin für eine persönliche Besprechung zusagen.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Interesse an meiner Kanzlei bedanken.
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