Rechtsanwalt Hans Simon
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Hans Simon ist Spezialist für Rechtsmittelverfahren und verfügt über eine große Erfahrung bei der Bearbeitung von zivilrechtlichen und familienrechtlichen Berufungsmandaten am Oberlandesgericht, an dem er seit 1990 zugelassen ist.
Mit Berufungsmandaten für das Oberlandesgericht wird er auch immer wieder von Anwaltskanzleien aus dem gesamten OLG-Bereich Düsseldorf betraut, da man dort die Vorteile des sogenannten 4-Augen-Prinzips schätzt.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und als solcher ein besonders kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder auch Geschäftsführerdienstverträgen sowie den Problemen, die sich bei deren Beendigung ergeben (Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzklagen). Entsprechendes gilt für die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern während des laufenen Arbeitsverhältnisses.
Ferner ist Rechtsanwalt Simon Fachanwalt für Familienrecht. Hier verfügt er über eine inzwischen 25jährige Erfahrung bei der Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen und nicht zuletzt bei der Bearbeitung von familienrechtlichen Gerichtsverfahren.
Rechtsanwalt Simon war zudem lange Zeit Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
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