Rechtsanwalt Henning Klein
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Standort / Anfahrt
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Im Jahre 2003 gegründet, verstehen wir uns als modernes, auf die Interessen unserer Mandanten zugeschnittenes Dienstleistungsunternehmen.
Als ein solches streben wir an, späteren Auseinandersetzungen bereits durch eine frühzeitige Beratung vorzubeugen. Sollte sich ein gerichtliches Verfahren dennoch nicht vermeiden lassen, so finden Sie in uns auch diesbezüglich einen versierten Partner für eine erfolgreiche Prozessführung sowie eine sich hieran ggf. anschließende Zwangsvollstreckung.
Wir stellen an uns selbst die höchsten Ansprüche, dem erteilten Mandat gerecht zu werden.
Entsprechend seiner Herkunft halten wir uns jederzeit vor Augen, dass sich der Begriff ‚Mandat’ aus der römischen Redewendung „in manum datum“ (in die Hand gegeben) ableitet und demgemäß die Grundlage des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Auftraggeber charakterisiert.
Übertragen Sie uns als Anwälten eine rechtliche Angelegenheit und geben damit Ihre Interessen und Bedürfnisse vollends in unsere Hand, so dürfen Sie sich in jeder Phase der Mandatsbearbeitung als Ausgleich für Ihr Vertrauen auf unser Können, unsere Motivation und unsere Erfahrung verlassen.
Um dem Mandanten ein möglichst kompetenter Partner zu sein, haben wir uns neben der Tätigkeit als allgemein praktizierende Rechtsanwälte zusätzlich auf nachfolgende Rechtsgebiete spezialisiert:
So hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Frau Rechtsanwältin Lindenlauf neben der allgemeinen Zulassung als Rechtsanwältin aufgrund ihrer besonderen praktischen Erfahrungen sowie besonderer theoretischer Kenntnisse den Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen.
Rechtsanwältin Lindenlauf hat darüber hinaus erfolgreich den Fachanwalts- lehrgang Arbeitsrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie absolviert.
Rechtsanwalt Klein wurde als erster Rechtsanwalt im Bezirk des Amtsgerichtes Erkelenz der Titel des Fachanwalts für Mietrecht und Wohnungseigentums- recht verliehen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Sinne der Fachanwaltsordnung liegen vor, wenn diese auf dem jeweiligen Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, welches üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fort- bildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Hinsichtlich der besonderen weiteren Bestimmungen dürfen wir verweisen auf die derzeit gültige Fachanwaltsordnung, nachzulesen bspw. unter http://www.
rak-ddorf.de/.
"Rechtsanwälte Lindenlauf & Klein sind vertretungsberechtigt vor sämtlichen Amts-, Land- sowie Oberlandesgerichten."
Neben den herkömmlichen Medien wie beispielsweise Fachzeitschriften, Kommentaren sowie Fachbüchern, bedienen wir uns insbesondere einer modernen Anwalts-Software sowie einer onlinegeführten Rechtsanwalts-Datenbank, in welcher u.a. mehrere hunderttausend Urteile geführt werden.
Darüber hinaus leiten die Rechtsanwälte als Lehrbeauftragte des Landgerichts Mönchengladbach Rechtskunde-Unterricht an weiterführenden Schulen.
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