Rechtsanwalt Jens Ruprecht
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Rechtliche Hilfe bei Arbeitslosengeld I + II, Erwerbsminderung und Rente
Der Fachanwalt für Sozialrecht steht bei allen Fragen rund um Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialhilfe zur Verfügung. Einen breiten Umfang nimmt die Beratung zur Bewilligung von Arbeitslosengeld ein. Häufig berechnen die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter das Arbeitslosengeld falsch. Da den Bescheiden für Arbeitslosengeld, wie auch Arbeitslosengeld II nur zeitlich begrenzt widersprochen werden kann, sollten Betroffene möglichst schnell anwaltliche Beratung suchen.
Diese muss für Betroffene nicht teuer sein: Gerade für Bezieher von Arbeitslosengeld wie auch Arbeitslosengeld II besteht häufig die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Gerade bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern wird in der Regel Beratungshilfe zu bewilligen sein. Dazu muss der aktuelle Arbeitslosengeldbescheid sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt werden.
Eine immer größere Rolle in unserer Tätigkeit spielen gerade im Zuge der Heraufsetzung des Rentenalters und der Herabsetzung des Rentenniveaus Fragen zur Erwerbsminderungsrente und zur Grundsicherung im Alter
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